Rechtsprechung
FG Hessen, 16.10.2000 - 5 K 187/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Spitzensportler; Werbung; Betriebsausgaben; Einheitlicher Gewerbebetrieb; Abtrainieren; Arztkosten; Verpflegungsaufwendungen; Fond; Sportverband; Außergewöhnliche Belastung; Kapitaleinkünfte - Umfang der gewerblichen Einkünfte eines Spitzensportlers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umfang der gewerblichen Einkünfte eines Spitzensportlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 683
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 104/85
Entgeltliche Werbeleistungen von Sportlern führen zu Einkünften aus …
Auszug aus FG Hessen, 16.10.2000 - 5 K 187/98
Es bestehen für den Senat auch keine Zweifel an der Absicht der Klägerin, aus dieser Tätigkeit Gewinn zu erzielen, so dass die Tatbestandsmerkmale des Gewerbebetriebs ( § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG ) erfüllt sind (vgl. zur Werbetätigkeit von Spitzensportlern Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. November 1985 VIII R 104/85 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1986, 424; Reisch / Reichhardt / Urbanke, Probleme bei der Besteuerung von Amateursportlern aus nationaler und internationaler Sicht, Der Betrieb 1988, 359, 361). - BFH, 27.05.1998 - X R 92/95
Eigenprovisionen als Betriebseinnahmen
Auszug aus FG Hessen, 16.10.2000 - 5 K 187/98
Zudem muss eine Einnahme als Vermögensmehrung der Klägerin nicht notwendig als Entgelt auf eine konkrete betriebliche Leistung bezogen sein; ausreichend ist der objektive betriebliche Anlaß, so dass auch z.B. Zuschüsse, Geschenke usw. Betriebseinnahmen darstellen können (vgl. zum Begriff der Betriebseinnahmen BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 92/95 , Sammlung der Entscheidungen des BFH 1998, 1476). - BFH, 11.09.1996 - IV B 16/96
Rückwirkende Betriebsaufgabeerklärung
Auszug aus FG Hessen, 16.10.2000 - 5 K 187/98
Daran vermag auch die Aufgabe der aktiven sportlichen Laufbahn der Klägerin nichts zu ändern; selbst wenn man in der entsprechenden Mitteilung an den Beklagten im Schreiben vom ... die Aufgabe ihres Gewerbebetriebs sehen wollte, würde dies nicht zum rückwirkenden Fortfall der gewerblichen Einkünfte in den Streitjahren 1990 und 1991 führen, da die Aufgabeerklärung als steuerrechtlicher Gestaltungsakt nicht mit rückwirkender Kraft abgegeben werden kann (vgl. BFH-Beschluß vom 11. September 1996 - IV B 16/96 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1997, 219).
- FG Thüringen, 20.03.2019 - 3 K 273/17
Abgrenzung zwischen gewerblichen Einkünften und wiederkehrenden Bezügen i.S. des …
Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - der Kläger nicht unerhebliche Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit im Rahmen von Sponsorenverträgen erzielt und als Profisportler tätig ist, ergibt sich ein untrennbarer Zusammenhang mit den Einkünften aus seinen gewerblichen Einkünften gemäß § 15 EStG als Sportler (bereits FG Kassel, Urteil vom 16.10.2000, 5 K 187/98, EFG 2001, 683, rechtskräftig).
Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 99/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Vorkostenabzugs nach § 10 i Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2
- datenbank.nwb.de
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Vorkostenabzugs nach § 10 i Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 682
- EFG 2001, 683
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 99/99
Demgemäss ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art. und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BverfGE 55, 72; 60, 123; 65, 104; 66, 234; 67, 248; 68, 287).