Weitere Entscheidung unten: FG München, 05.06.2002

Rechtsprechung
   FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2366/98   

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https://dejure.org/2002,10251
FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2366/98 (https://dejure.org/2002,10251)
FG Köln, Entscheidung vom 05.06.2002 - 10 K 2366/98 (https://dejure.org/2002,10251)
FG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 10 K 2366/98 (https://dejure.org/2002,10251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90

    Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2366/98
    Dabei kann eine GbR durch schlüssiges Handeln zustande kommen, wenn sich ein entsprechender Verpflichtungswille feststellen läßt (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, BStBl II 1998, 480, 482 f.).

    Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbaren Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 32/90, a.a.O., Seite 484).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2366/98
    Mitunternehmer im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist und darüber hinaus Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann (vgl. grundlegend Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 751, 768).
  • BFH, 06.12.1988 - VIII R 362/83

    Auch ein verdecktes Gesellschaftsverhältnis kann zur Mitunternehmerschaft führen

    Auszug aus FG Köln, 05.06.2002 - 10 K 2366/98
    Dies ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1988 VIII R 362/83 BFHE 156, 93, BStBl II 1989, 705).
  • BFH, 17.05.2006 - VIII R 21/04

    Voraussetzungen für die Stellung als (Mit-)Unternehmer; offene und verdeckte

    Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1223 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 61/02

    Mitunternehmerschaft, Gewinnfeststellung

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1223 veröffentlicht.
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Rechtsprechung
   FG München, 05.06.2002 - 1 K 1546/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15393
FG München, 05.06.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,15393)
FG München, Entscheidung vom 05.06.2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,15393)
FG München, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 1 K 1546/01 (https://dejure.org/2002,15393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerlichen Regelung des Verlustvortrags und der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs; Verfassungsmäßigkeit des einkommensteuerlichen Verlustvortrags; Einkommensteuer 1997; gesonderter Feststellung des Verlusts nach § ...

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerlichen Regelung des Verlustvortrags und der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs - Verfassungsmäßigkeit des einkommensteuerlichen Verlustvortrags - Einkommensteuer 1997 - gesonderter Feststellung des Verlusts nach § ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerlichen Regelung des Verlustvortrags und der progressiven Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.10.1997 - XI B 11/97

    Ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus FG München, 05.06.2002 - 1 K 1546/01
    Bei der Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Bestimmung mit dem Gleichheitssatz ist deshalb nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gefunden, sondern nur, ob er die verfassungsmäßigen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (vgl. Beschluss des BFH vom 20.10.1997 XI B 11/97, BFH/NV 1998, 594 ).
  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 2045/06

    Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG: Berücksichtigung eines

    Diese Regelung stellt nach einhelliger Rechtsprechung keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 1. März 1999 II 318/98, JurisNr. STRE997139770 ; FG Münster, Urteil vom 5. Mai 2003 4 K 6325/99 F, EFG 2003, 1156; FG München, Urteil vom 5. Juni 2002 1 K 1546/01, EFG 2002, 1223).
  • FG München, 09.03.2005 - 1 K 1794/02

    Verlustverrechnung bis Null ist kein Verstoß gegen Gleichheitssatz oder Freiheit

    Diese Regelung stellt nach einhelliger Rechtsprechung keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG dar (ebenso Finanzgericht [FG] Hamburg, Urteil vom 01.03.1999 II 318/98, JurisNr. STRE997139770; FG Münster, Urteil vom 5. Mai 2003 4 K 6325/99 F, EFG 2003, 1156 ; FG München, Urteil vom 5. Juni 2002 1 K 1546/01, EFG 2002, 1223 ).
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