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   FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99 F   

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https://dejure.org/2002,7577
FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99 F (https://dejure.org/2002,7577)
FG Münster, Entscheidung vom 23.08.2002 - 11 K 1906/99 F (https://dejure.org/2002,7577)
FG Münster, Entscheidung vom 23. August 2002 - 11 K 1906/99 F (https://dejure.org/2002,7577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Veräußerung nur eines Objekts möglich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel: - Gewerblicher Grundstückshandel auch bei Veräußerung nur eines Objekts möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1518
  • EFG 2002, 1519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99
    Auch auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (GrS 1/98, BStBl II 2002, 291) sei im Streitfall nicht von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen.

    Die Drei-Objekt-Grenze wirkt nicht als Freigrenze (BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291 m.w.N.).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99
    Zwar habe der BFH (Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93, BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) in diesem Zusammenhang ausnahmsweise auch weniger als drei Objekte ausreichen lassen.
  • BFH, 21.08.1985 - I R 60/80

    Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines

    Auszug aus FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99
    Eine einmalige Tätigkeit kann jedoch nachhaltig sein, wenn sie in dem für das Merkmal "nachhaltig" erforderlichen Willen ausgeübt wird, sie bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen, und wenn sie sich auf andere Weise als durch die tatsächliche Wiederholung objektiv als nachhaltig darstellt, oder wenn aus den Umständen auf den Willen des Handelnden zu schließen ist, das Geschäft bei sich bietender Gelegenheit zu wiederholen (BFH, Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 22, BStBl II 1986, 88 m.w.N.; Urteil vom 13. Dezember 1995 XI R 43-45/89, BFHE 179, 353, BStBl II 1996, 232 m.w.N.).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 23.08.2002 - 11 K 1906/99
    Das reicht aus, um von einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auszugehen (BFH, Urteil vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, m.w.N.).
  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Sein Urteil vom 23. August 2002 11 K 1906/99 F ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1518 veröffentlicht.
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