Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 09.11.2001

Rechtsprechung
   FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98   

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https://dejure.org/2000,5810
FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98 (https://dejure.org/2000,5810)
FG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2000 - 7 K 7333/98 (https://dejure.org/2000,5810)
FG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - 7 K 7333/98 (https://dejure.org/2000,5810)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer Verkaufsabsicht einer Immobilie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer Verkaufsabsicht einer Immobilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug bei neben der Vermietungsabsicht positiv feststellbarer Verkaufsabsicht hinsichtlich einer Immobilie; Anforderungen an die Einkünfteerzielungsabsicht im Hinblick auf die Bestimmung der Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung ; Anfallen von ...

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verkauf klappt nicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Zwar mag gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen sein, wenn die so genannte Dreiobjektgrenze hinsichtlich der Anzahl der in zeitlichem Zusammenhang veräußerten Grundstücke nicht überschritten wird (vgl. zur Übersicht über die Rechtsprechung insoweit BFH-Vorlagebeschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BStBl II 1998, 332 ), was angesichts des Umstandes, dass dem Sachverhalt nicht zu entnehmen ist, dass einer der Herren A. und B. die Dreiobjektgrenze im Zusammenhang mit der geplanten Weiterveräußerung an Frau F. überschritten haben könnte, für die Annahme von Einkünften aus Gewerbebetrieb erforderlich wäre.

    Eine derartige Annahme würde nämlich voraussetzen, dass sich die Betätigung in Zusammenhang mit der Immobilie durch eine Wertschöpfung und deren Umsatz in Geld als unternehmerisch geprägt ansehen ließe und dass sie damit nach dem Gesamtbild unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung typischen Formen des gewerblichen Grundstückshandels jedenfalls näher stehen würde als typischen Formen der privaten Verwaltung von Grundbesitz (vgl. erneut die Darstellung im BFH-Beschluss, BStBl II 1998, 332 ).

  • BFH, 13.11.1973 - VIII R 157/70

    Planung eines Mietwohnhauses - Mietwohnhaus - Aufwendungen - Vorweggenommene

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Hat der Wille eines Steuerpflichtigen zur Errichtung und dann folgenden Vermietung eines Gebäudes in Maßnahmen seinen Niederschlag gefunden, die hierfür nach der Lebenserfahrung im allgemeinen geeignet sind, so ist dennoch eine Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dann zu verneinen, wenn positive Anhaltspunkte für eine Verkaufsabsicht gegeben sind (BFH-Urteil vom 13. November 1973 VIII R 157/70, BStBl II 1974, 161).

    Insbesondere sieht das Gericht auch keinen Anlass, wegen des Wegfalls der Absicht zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die bis dahin angefallenen und steuerlich noch nicht berücksichtigten Kosten unter dem Gesichtspunkt einer so genannten Fehlmaßnahme abzugsfähig zu stellen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 13. November 1973 VIII R 157/70, BStBl II 1974, 161).

  • BFH, 29.09.1977 - VIII R 67/76

    Feststellungsbescheid - Gesellschafter - Personengesellschaft - Zurechnung von

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Das Gericht folgt der vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung - AO - in mehrere selbständig anfechtbare und insoweit einer eigenständigen Bestandskraft fähige Besteuerungsgrundlagen zerfällt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 29. September 1977 VIII R 67/76, BStBl II 1978, 44 ; BFH-Beschluss vom 10. September 1997 VIII B 55/96, BFH/NV 1998, 282).

    Richtet sich daher ein Klagebegehren zulässigerweis allein gegen die festgestellte Höhe von Einkünften einer bestimmten Einkunftsart, so kann das Gericht nachträglich nicht aussprechen, dass Einkünfte einer anderen Einkunftsart festzustellen seien (vgl. BFH-Urteile, BStBl II 1978, 44 und BFH-Urteil vom 18. August 1992 VIII R 22/91, BFH/NV 1993, 225).

  • BFH, 12.12.1996 - X R 65/95

    Einkommensteuer; vergebliche Werbungskosten bei Spekulationsgeschäft

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Sie hatten vielmehr durchaus wertsteigernden Charakter, der sich auch, soweit es zu einer Veräußerung innerhalb der Zweijahresfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 a EStG gekommen wäre, bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns ausgewirkt hätte (dazu BFH-Urteil vom 12. Dezember 1996 X R 65/95, BStBl II 1997, 6039 und der im Fall der Veräußerung nach Überschreiten der Zweijahresfrist die Preisgestaltung des dann in der nicht steuerbaren privaten Vermögenssphäre liegenden Veräußerungsgeschäfts betreffend das Grundstück E-Straße maßgeblich zugunsten der Kläger beeinflusst hätte.
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Ein solcher Zusammenhang besteht bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung grundsätzlich von dem Zeitpunkt an, zu dem sich anhand objektiver Kriterien feststellen lässt, dass ein Steuerpflichtiger den Entschluss, durch die Errichtung eines Gebäudes die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG zu begründen, endgültig und bleibend gefasst hat (BFH, Urteil vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStBl II 1986, 747 ), und so lange, bis die ursprünglich gefasste Einkünfteerzielungsabsicht wieder wegfällt (BFH-Urteil vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1993, 528 ).
  • BFH, 06.08.1998 - III R 227/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Auch hat der BFH für Sachverhalte, bei denen die Abgrenzung zwischen privater Veräußerung und gewerblichem Grundstückshandel auf dem Überschreiten der Dreiobjektsgrenze beruht, ausgesprochen, dass das Vorhandensein einer bedingten Verkaufsabsicht während einer Vermietungsphase für die Annahme gewerblichen Grundstückshandels ausreichend sei, sofern ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung und der Veräußerung einer Immobilie bestehe (BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302 und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766 ).
  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Auch hat der BFH für Sachverhalte, bei denen die Abgrenzung zwischen privater Veräußerung und gewerblichem Grundstückshandel auf dem Überschreiten der Dreiobjektsgrenze beruht, ausgesprochen, dass das Vorhandensein einer bedingten Verkaufsabsicht während einer Vermietungsphase für die Annahme gewerblichen Grundstückshandels ausreichend sei, sofern ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Errichtung und der Veräußerung einer Immobilie bestehe (BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302 und vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766 ).
  • BFH, 07.02.1990 - I R 145/87

    Änderung gem. § 164 Abs. 2 AO steht Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Denn Aufwendungen können nur dann der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden, wenn ihre Zweckbestimmung klar und eindeutig feststellbar ist (BFH-Urteil vom 7. Februar 1990 I R 145/87, BStBl II 1990, 1032 ).
  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 22/91

    Veräußerungsgewinn im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe als laufender und

    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Richtet sich daher ein Klagebegehren zulässigerweis allein gegen die festgestellte Höhe von Einkünften einer bestimmten Einkunftsart, so kann das Gericht nachträglich nicht aussprechen, dass Einkünfte einer anderen Einkunftsart festzustellen seien (vgl. BFH-Urteile, BStBl II 1978, 44 und BFH-Urteil vom 18. August 1992 VIII R 22/91, BFH/NV 1993, 225).
  • BFH, 10.09.1997 - VIII B 55/96
    Auszug aus FG Berlin, 12.12.2000 - 7 K 7333/98
    Das Gericht folgt der vom BFH in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, dass ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a Abgabenordnung - AO - in mehrere selbständig anfechtbare und insoweit einer eigenständigen Bestandskraft fähige Besteuerungsgrundlagen zerfällt (vgl. etwa BFH-Urteil vom 29. September 1977 VIII R 67/76, BStBl II 1978, 44 ; BFH-Beschluss vom 10. September 1997 VIII B 55/96, BFH/NV 1998, 282).
  • FG Niedersachsen, 27.01.2000 - 5 K 53/98

    Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Bestellung eines den

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 173/81

    Zu den Herstellungskosten eines Einfamilienhauses gehören grundsätzlich auch die

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

  • FG Köln, 18.08.1999 - 1 K 7386/98

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein leerstehendes Objekt als vorab entstandene

  • FG Saarland, 28.02.1992 - 1 K 397/91

    Lohnsteuer; ,,Beförderungskosten für Kleidung'' im Rahmen doppelter

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01

    Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG

    Vermietungs- und Veräußerungsabsicht würden hierdurch gemischt, mangels klaren und eindeutigen Überwiegens einer Einkünfteerzielungsabsicht könne nicht mehr von einer solchen ausgegangen werden (Bezugnahme auf FG Berlin vom 7.12.2000, EFG 2002, 252 und BFH, Urteil vom 14.7.2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10662
FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98 (https://dejure.org/2001,10662)
FG Köln, Entscheidung vom 09.11.2001 - 10 K 9033/98 (https://dejure.org/2001,10662)
FG Köln, Entscheidung vom 09. November 2001 - 10 K 9033/98 (https://dejure.org/2001,10662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Kosten eines Rechtsreferendars für den Titel "Master of Law"

  • datenbank.nwb.de

    Fortbildungskosten: - Kosten eines Rechtsreferendars für den Titel "Master of Law"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 819
  • EFG 2002, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.02.2000 - VI B 108/99

    Referendariat als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Unabhängig von der Frage, ob die Referendar­zeit noch zur Berufsausbildung gehört (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 10. Fe­bruar 2000 VI B 108/99, Bundessteuerblatt II 2000, 398) sind die Aufwendungen, die bereits im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, die die Klägerin als Referen­darin erzielte, als Werbungskosten zu berücksichtigen.
  • BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin rechtzeitig die Feststellung des zum 31.12.1996 verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d Abs. 3 Satz 1 EStG beantragt hat (vgl. hierzu Bundesfinanzhof - BFH - Ur­teil vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, Deutsches Steuerrecht 2001, 1932).
  • FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 4198/98

    Fortbildungskosten; Erststudium; Sozialarbeit; Studium; Altenpflege;

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Auf der Grundlage der vorstehenden rechtlichen Erwägungen sind die hier in Frage stehenden Aufwendungen dem Grunde nach als Fort- und damit als Wer­bungskosten zu behandeln (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 19. April 2000 II 81/99; anderer Auffassung Hessisches Finanzgericht a.a.O.; generell kritisch zu der bisherigen Aufteilung Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2001 4 K 171/97, EFG 2001, 1424 und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2001 17 K 4198/98 E, demnächst in EFG 2001,...).
  • FG Hessen, 02.04.2001 - 9 K 4334/99

    Rechtsanwalt; Juristischer Vorbereitungsdienst; Referendarzeit; Zusatzstudium;

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Für diese Aufwendungen ist kennzeichnend, das sie noch nicht mit einer konkreten beruflichen Tätigkeit und hieraus fließenden Einnahmen im Zusammenhang stehen (vgl. zusammenfassend Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 2. April 2001 9 K 4334/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1027 mit Anmerkung Siegers).
  • FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 4 K 177/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten bzw.

    Auszug aus FG Köln, 09.11.2001 - 10 K 9033/98
    Auf der Grundlage der vorstehenden rechtlichen Erwägungen sind die hier in Frage stehenden Aufwendungen dem Grunde nach als Fort- und damit als Wer­bungskosten zu behandeln (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 19. April 2000 II 81/99; anderer Auffassung Hessisches Finanzgericht a.a.O.; generell kritisch zu der bisherigen Aufteilung Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Februar 2001 4 K 171/97, EFG 2001, 1424 und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 27. August 2001 17 K 4198/98 E, demnächst in EFG 2001,...).
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