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   FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97   

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https://dejure.org/2001,14512
FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97 (https://dejure.org/2001,14512)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2001 - 13 K 6238/97 (https://dejure.org/2001,14512)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2001 - 13 K 6238/97 (https://dejure.org/2001,14512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung einer irrtümlichen Beklagtenbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 63 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 65 Abs. 1; AO § 125
    Zulässigkeit; Klage; Unzuständigkeit; Finanzamt; Steuernummer; Rechtsbehelfsnummer; Nichtigkeit; Beklagtenwechsel; Auslegung; Schätzung; - Berichtigung einer irrtümlichen Beklagtenbezeichnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berichtigung einer irrtümlichen Beklagtenbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.02.1980 - VII R 60/78

    Klageänderung - Frist - Zulässigkeit der Klageänderung - Falsche Behörde -

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    Zwar können Unklarheiten in der Bezeichnung der Beteiligten im weiteren Verlauf des Verfahrens berichtigt werden (allgemeine Auffassung, vgl. z.B. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 26. Februar 1980 VII R 60/78, BFHE 130, 12 , BStBl II 1980, 331 ).

    In Anbetracht dieser Umstände hätte man entgegen der klaren Bezeichnung des FA XXX von einer mehrdeutigen, der Berichtigung zugänglichen Bezeichnung des Beklagten allenfalls dann ausgehen können, wenn die Einspruchsentscheidung der Klageschrift beigefügt gewesen wäre (vgl. BFH in BFHE 130, 12 , BStBl II 1980, 331 ).

    Auch soweit später das für den Kl. zuständige FA YYY als Beklagter benannt wurde, kann dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen, weil die entsprechende Klageänderung unzulässig war (vgl. hierzu BFH in BFHE 130, 12, BStBl II 1980, 331 ).

  • BFH, 30.01.1997 - I B 69/96

    Zulässigkeit eines Beklagtenwechsels

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    Die Verwendung der RBl-Nr. hätte nur dann einen Hinweis auf den Beklagten abgeben können, wenn aus ihr selbst ein bestimmtes FA als Verwender erkennbar wäre (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 588).

    Solche Sachverhaltsgestaltungen hat die Rechtsprechung in Fällen unzutreffender Beklagtenbezeichnung wiederholt zum Anlass genommen, von einer irrtümlichen Bezeichnung des Beklagten auszugehen, die durch Auslegung berichtigt werden kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. März 1981 V 194/78, EFG 1981, 460; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 1992 5 K 303/91, EFG 1993, 387; vgl. auch BFH in BFH/NV 1997, 588).

    Ein solcher Beklagtenwechsel kann nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zulässigerweise nur innerhalb der Klagefrist erklärt werden (vgl. die Nachweise in BFH/NV 1997, 588).

  • BFH, 11.12.1992 - VI R 162/88

    Ordnungsgemäße Klageschrift auch bei leichter Bestimmbarkeit des Beklagten

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    In Anbetracht des Sinn und Zwecks des § 65 Abs. 1 FGO , wonach das Prozessrechtsverhältnis eindeutig zu fixieren ist, muss das beklagte FA leicht und eindeutig bestimmbar und eine nachträgliche Auswechselung des Beklagten ausgeschlossen sein (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1992 VI R 162/88, BFHE 169, 507, BStBl II 1993, 306 ).
  • FG Hessen, 15.03.2001 - 13 K 1061/00

    Schätzung; Nichtigkeit; Ermittlungspflicht; Anhörung; Willkür; Vorbehalt der

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    Abgesehen davon weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung Schätzungsbescheide selbst bei einer weit überhöhten Schätzung in der Regel nicht nichtig im Sinne des § 125 AO sind (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2001 13 K 1061/00, EFG 2001, 798, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2000 - II B 103/99

    Prozessführungsbefugnis der beklagten Behörde; Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    In Anbetracht dessen kommt es in diesem Verfahren auf die vom Kl. im Rahmen der Anfechtungsklage geltend gemachte Nichtigkeit der angegriffenen Bescheide nicht an, auch die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes muss gegenüber dem zuständigen FA geltend gemacht werden (vgl. BFH, Beschluss vom 10. März 2000 II B 103/99, BFH/NV 2000, 1116 , zur Feststellungsklage).
  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn das FA im Sinne einer Willkürmaßnahme bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hätte (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BFHE 169, 503 , BStBl II 1993, 259 ).
  • FG Niedersachsen, 17.03.1981 - V 194/78
    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    Solche Sachverhaltsgestaltungen hat die Rechtsprechung in Fällen unzutreffender Beklagtenbezeichnung wiederholt zum Anlass genommen, von einer irrtümlichen Bezeichnung des Beklagten auszugehen, die durch Auslegung berichtigt werden kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. März 1981 V 194/78, EFG 1981, 460; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 1992 5 K 303/91, EFG 1993, 387; vgl. auch BFH in BFH/NV 1997, 588).
  • FG Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 5 K 303/91
    Auszug aus FG Hessen, 31.08.2001 - 13 K 6238/97
    Solche Sachverhaltsgestaltungen hat die Rechtsprechung in Fällen unzutreffender Beklagtenbezeichnung wiederholt zum Anlass genommen, von einer irrtümlichen Bezeichnung des Beklagten auszugehen, die durch Auslegung berichtigt werden kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 17. März 1981 V 194/78, EFG 1981, 460; Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Oktober 1992 5 K 303/91, EFG 1993, 387; vgl. auch BFH in BFH/NV 1997, 588).
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