Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(1) 1Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, bei Anfechtungsklagen auch den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnen. 2Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. 3Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. 4Der Klage soll eine Abschrift des angefochtenen Verwaltungsakts und der Einspruchsentscheidung beigefügt werden.
(2) 1Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende oder der nach § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Berufsrichter (Berichterstatter) den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. 2Er kann dem Kläger für die Ergänzung eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es an einem der in Absatz 1 Satz 1 genannten Erfordernisse fehlt. 3Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist gilt § 56 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2014 | Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten | 10.10.2013 |
Rechtsprechung zu § 65 FGO
1.532 Entscheidungen zu § 65 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 10.03.2022 - VII B 174/20
Notwendiger Inhalt der Klage - Hinweispflicht des Gerichts nach § 65 Abs. 2 Satz ...
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Obliegenheit zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift durch den ...
- BFH, 11.11.2019 - IX B 61/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler (Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 ...
Zum selben Verfahren:
- FG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - 2 K 1206/18
Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO
- FG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - 2 K 1206/18
- BFH, 22.05.2019 - XI R 17/18
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Unzulässige Klage gegen Verspätungszuschlag; Fristsetzung durch das FG - ...
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Unzulässigkeit der Klage bei fehlender Bezeichnung einer ladungsfähigen Anschrift ...
- BFH, 01.02.2018 - X B 136/17
Bezeichnung des Klagebegehrens
- FG Münster, 20.05.2021 - 8 K 973/20
Steuerrechtliche Folgen der Übertragung von Grundstücken auf eine Gesellschaft
- BFH, 10.12.2019 - VIII B 3/19
Nichtangabe einer ausländischen Wohnanschrift
Querverweise
Auf § 65 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 79b