Finanzgerichtsordnung
Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(1) 1Der Kläger kann seine Klage bis zur Rechtskraft des Urteils zurücknehmen. 2Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, bei Verzicht auf die mündliche Verhandlung und nach Ergehen eines Gerichtsbescheides ist die Rücknahme nur mit Einwilligung des Beklagten möglich. 3Die Einwilligung gilt als erteilt, wenn der Klagerücknahme nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des die Rücknahme enthaltenden Schriftsatzes widersprochen wird; das Gericht hat auf diese Folge hinzuweisen.
(1a) 1Soweit Besteuerungsgrundlagen für ein Verständigungs- oder ein Schiedsverfahren nach einem Vertrag im Sinne des § 2 der Abgabenordnung von Bedeutung sein können, kann die Klage hierauf begrenzt zurückgenommen werden. 2§ 50 Abs. 1a Satz 2 gilt entsprechend.
(2) 1Die Rücknahme hat bei Klagen, deren Erhebung an eine Frist gebunden ist, den Verlust der Klage zur Folge. 2Wird die Klage zurückgenommen, so stellt das Gericht das Verfahren durch Beschluss ein. 3Wird nachträglich die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend gemacht, so gilt § 56 Abs. 3 sinngemäß.
Rechtsprechung zu § 72 FGO
773 Entscheidungen zu § 72 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 10.01.2018 - I R 45/16
Verhältnis der Klagerücknahme zur Revisionsrücknahme
- BFH, 12.06.2015 - III B 81/14
Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde - ...
- FG Nürnberg, 21.08.2014 - 6 K 197/14
Wirksame Klagerücknahme - Erzielung der Mieteinnahmen nur durch einen ...
- BFH, 10.03.2020 - X B 136/19
Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme
- FG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 K 168/20
Rechtzeitigkeit der Rücknahme eines Einspruchs zur Abwendung einer verbösernden ...
- FG München, 11.10.2023 - 4 K 699/23
Folgen eines unzulässigen Antrags auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid
- FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet ...
- LSG Baden-Württemberg, 10.08.2015 - L 12 AS 2359/15
Sozialgerichtliches Verfahren - zweckwidriges und missbräuchliches Beschreiten ...
- FG Baden-Württemberg, 08.12.2020 - 8 K 1516/18
Steuerbarkeit von Ansprüchen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag
- FG Hamburg, 05.03.2021 - 4 K 112/18
Zollrecht: Erstattung von Antidumpingzoll nach Ungültigerklärung der ...