Finanzgerichtsordnung
| Zweiter Teil - Verfahren (§§ 40 - 134) |
| Abschnitt III - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 63 - 94a) |
(1) 1Das Gericht kann das persönliche Erscheinen eines Beteiligten anordnen. 2§ 141 Absatz 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. 3Für den Fall des Ausbleibens kann es Ordnungsgeld wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen Zeugen androhen. 4Bei schuldhaftem Ausbleiben setzt das Gericht durch Beschluss das angedrohte Ordnungsgeld fest. 5Androhung und Festsetzung des Ordnungsgelds können wiederholt werden.
(2) Ist Beteiligter eine juristische Person oder eine Vereinigung, so ist das Ordnungsgeld dem nach Gesetz oder Satzung Vertretungsberechtigten anzudrohen und gegen ihn festzusetzen.
(3) Das Gericht kann einer beteiligten öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Behörde aufgeben, zur mündlichen Verhandlung einen Beamten oder Angestellten zu entsenden, der mit einem schriftlichen Nachweis über die Vertretungsbefugnis versehen und über die Sach- und Rechtslage ausreichend unterrichtet ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 |
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Rechtsprechung zu § 80 FGO
79 Entscheidungen zu § 80 FGO in unserer Datenbank:
- BFH, 13.04.2026 - V S 3/26
Zur Darlegung einer nicht gesetzesmäßigen Vertretung durch einen vollmachtlosen ...
- BFH, 17.09.2012 - V B 77/12
Ordnungsgeld nach Klagerücknahme
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 1 K 1891/20
Festsetzung eines Ordnungsgeldes aufgrund schuldhaften Ausbleibens eines ...
- BFH, 27.01.2020 - VIII B 34/19
Aufnahme eines ausgesetzten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens durch die Erben ...
- BFH, 19.12.2014 - II B 115/14
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Zurückweisung eines ...
- FG Nürnberg, 29.01.2014 - 3 K 861/13
Keine Video-Konferenz über Skype - Klage zur Klärung theoretischer Fragen - Kein ...
- BFH, 11.09.2013 - XI B 111/12
Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen nach Erledigung des Rechtsstreits in ...
- FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2025 - 1 KO 1079/24
Streitwert für Verfahren wegen Sicherstellung einer Warenlieferung aufgrund ...
- BFH, 14.08.2014 - X B 174/13
Terminsverlegungsantrag bei fehlender Anordnung des persönlichen Erscheinens ...
- FG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 1 K 304/11
Rechtmäßigkeit einer Ausschlussfrist zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - ...
Querverweise
Auf § 80 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 79