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   FG Berlin, 18.12.2001 - 7 K 7499/00   

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https://dejure.org/2001,11601
FG Berlin, 18.12.2001 - 7 K 7499/00 (https://dejure.org/2001,11601)
FG Berlin, Entscheidung vom 18.12.2001 - 7 K 7499/00 (https://dejure.org/2001,11601)
FG Berlin, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 7 K 7499/00 (https://dejure.org/2001,11601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei satzungsmäßiger Verfolgung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke ; Beweiskraft der satzungsmäßigen Festschreibung der Funktion einer Geschäftstätigkeit; Kriterien der Abgrenzung zwischen steuerbefreiter gemeinnütziger und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; AO § 59; AO § 60 Abs. 1
    Möglichkeit der Beteiligung an Personengesellschaften schließt Steuerbegünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nicht aus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Möglichkeit der Beteiligung an Personengesellschaften schließt Steuerbegünstigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1999 - I R 2/98

    Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung

    Auszug aus FG Berlin, 18.12.2001 - 7 K 7499/00
    Im Falle von Unklarheiten kann zwar nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die formelle Satzungsmäßigkeit bejaht werden, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung aufgrund der Auslegung aller Satzungsbestimmungen der die Steuerbefreiung begehrenden Körperschaft ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 57/96, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 188, 124, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 331; vom 21. Juli 1999 I R 2/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 297 m. w. N.).

    Jedoch dürfen, da die satzungsmäßige Festschreibung die Funktion eines Buchnachweises hat, keine außerhalb der Satzung liegenden Begleitumstände zur Auslegung herangezogen werden (BFH-Urteil BFH/NV 2000, 297 ).

  • BFH, 11.03.1999 - V R 57/96

    Gemeinnützigkeit bei "Förderung der Kameradschaft"

    Auszug aus FG Berlin, 18.12.2001 - 7 K 7499/00
    Im Falle von Unklarheiten kann zwar nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - die formelle Satzungsmäßigkeit bejaht werden, wenn sich die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Steuervergünstigung aufgrund der Auslegung aller Satzungsbestimmungen der die Steuerbefreiung begehrenden Körperschaft ergeben (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1999 V R 57/96, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 188, 124, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 331; vom 21. Juli 1999 I R 2/98, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2000, 297 m. w. N.).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 15/02

    Gemeinnützigkeit: Auslegung von Satzungsbestimmungen

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 519 veröffentlicht.
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