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   FG München, 21.08.2002 - 4 K 1068/99   

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https://dejure.org/2002,13592
FG München, 21.08.2002 - 4 K 1068/99 (https://dejure.org/2002,13592)
FG München, Entscheidung vom 21.08.2002 - 4 K 1068/99 (https://dejure.org/2002,13592)
FG München, Entscheidung vom 21. August 2002 - 4 K 1068/99 (https://dejure.org/2002,13592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; BewG § 145 Abs. 3; BewG § 146 Abs. 6
    Schätzung des Bodenrichtswerts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung des Bodenrichtswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zur zutreffenden Festsetzung des Bedarfswert (Mindestwert) anhand des Bodenrichtwerts

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 27.01.2000 - IV 261/99

    Bewertung eines bebauten Grundstücks mit dem

    Auszug aus FG München, 21.08.2002 - 4 K 1068/99
    In der Streitsache existiert für das zu bewertende Grundstück jedoch kein brauchbarer plausibler Bodenrichtwert (vgl. FG Nürnberg vom 27.01.2000, IV 261/1999, EFG 2000, 610 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 3 K 3332/04

    Bewertung eines außerhalb von Bodenrichtwertzonen gelegenen Grundstücks;

    Da der zuständige Gutachterausschuss jedoch mitgeteilt hat, er werde im Hinblick auf die Verwendung des Grundstücks keinen Bodenrichtwert ermitteln, war dieser zu schätzen (vgl. hierzu Rössler/Troll, Bewertungsgesetz , § 145 Rn. 22; Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 21. August 2002 4 K 1068/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 215 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 3 K 3331/04

    Feststellung eines Grundstückswerts bei fehlender Feststellungen von

    Da der zuständige Gutachterausschuss jedoch mitgeteilt hat, er werde im Hinblick auf die Verwendung des Grundstücks keinen Bodenrichtwert ermitteln, war dieser zu schätzen (vgl. hierzu Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, § 145 Rn. 22; Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 21. August 2002 4 K 1068/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 215).
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