Weitere Entscheidung unten: FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15844
FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01 (https://dejure.org/2002,15844)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.09.2002 - 5 K 203/01 (https://dejure.org/2002,15844)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. September 2002 - 5 K 203/01 (https://dejure.org/2002,15844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietungsabsicht bei einer zunächst leerstehenden und später zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietungsabsicht bei einer zunächst leerstehenden und später zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietungsabsicht bei einer zunächst leerstehenden und später zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung - Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.1993 - 7 K 2039/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01
    Ist der Steuerpflichtige danach Eigentümer eines zunächst - nicht bewohnbaren - Rohbaus und gibt er an, die noch fertigzustellende Wohnung durch Vermietung und Verpachtung nutzen zu wollen, muss er den wirtschaftlichen Zusammenhang der Aufwendungen sowohl mit der späteren Fertigstellung als auch mit einer sich anschließenden Nutzung des Gebäudes darlegen und ggf. nachweisen (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25. März 1993 7 K 2039/90, EFG 1994, 390).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01
    Dies ist ab dem Zeitpunkt zu bejahen, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- GrS 1/89 vom 4. Juli 1990, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1990, 830, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01
    Der Abzug von WK für die Zeit, bevor der Steuerpflichtige Mieteinnahmen erzielt, setzt jedoch voraus, dass sich anhand objektiver Umstände der endgültige Entschluss des Steuerpflichtigen belegen lässt, er werde durch die Errichtung eines Gebäudes oder einer Wohnung die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung begründen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BStBl II 1983, 554).
  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01
    Zwar hat der BFH, worauf der Bekl abhebt, in zahlreichen Entscheidungen (vgl. z. B. Urteil des BFH vom 21. September 2000 IX B 75/00, BFH/NV 2001, 585 ) ausgeführt, dass Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene WK nur abgezogen werden könnten, wenn der Entschluss zur Einkunftserzielung endgültig gefasst und später nicht wieder weggefallen sei.
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 4 K 23/90
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.09.2002 - 5 K 203/01
    Wegen der Frage, ob bei Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit die Sicherheitsleistung auch dem Fiskus obliegt, folgt der Senat der Auffassung des FG Baden-Württemberg im Urteil vom 26. Februar 1991 (4 K 23/90, EFG 1991, 328), auf das wegen der Begründung im einzelnen Bezug genommen wird.
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Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15382
FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01 (https://dejure.org/2002,15382)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.11.2002 - 5 K 203/01 (https://dejure.org/2002,15382)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. November 2002 - 5 K 203/01 (https://dejure.org/2002,15382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben bei Vertragsbeendigung

  • datenbank.nwb.de

    Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben bei Vertragsbeendigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse bis zur Höhe der Prämien als Betriebsausgabe abzugsfähig, die die Unterstützungskasse an einen Versicherer zahlt; Abzug von Prämien nur zulässig, wenn die Versicherung für die Dauer bis zu dem Zeitpunkt ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 24/95

    Trägerunternehmen - Unterstützungskasse - Zuwendungen - Rückzahlung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Der Fachprüfer behandelte die Auszahlung des Kassenvermögens bei der Klägerin 1994 als Betriebseinnahme (Hinweis auf Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 29. August 1996 VIII R 24/95, Der Betrieb -DB- 1997, 1256 ) und versagte den Betriebsausgabenabzug für die wegen Rückdatierung der neuen Versicherungsverträge auf die Jahre 1992 und 1993 entfallenden Nachzahlungen.

    Die Zuwendungen der Klägerin an die X waren betrieblich veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 29. August 1996 VIII R 24/95, Entscheidungen des BFH -BFHE- 182, 307, DB 1997, 1256 m.w.N.).

    Auch gibt es keine allgemeine Vorschrift, wonach in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben stehende Einnahmen den Gewinn nicht erhöhen dürfen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 113/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1964, 78, vom 28. Mai 1968 IV R 65/67 BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581, vom 4. Dezember 1991 I R 26/91 BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 und vom 29. August 1996 VIII R 24/95 a.a.O.).

    Der gegenteiligen Auffassung des BFH (Urteil vom 29. August 1996 VIII R 24/95 a.a.O.) folgt der Senat nicht.

  • BFH, 28.05.1968 - IV R 65/67

    Kaufmann - Schmiergelder - Steuerpflichtige Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Auch gibt es keine allgemeine Vorschrift, wonach in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben stehende Einnahmen den Gewinn nicht erhöhen dürfen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 113/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1964, 78, vom 28. Mai 1968 IV R 65/67 BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581, vom 4. Dezember 1991 I R 26/91 BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 und vom 29. August 1996 VIII R 24/95 a.a.O.).

    Zur Begründung des in diesem Zusammenhang eingefügten Gewinnerhöhungsverbots für zurückgezahlte Geldbußen führten die Berichterstatter des Finanzausschusses u.a. aus: "Ohne eine ausdrückliche Regelung würde die Rückzahlung einer Geldbuße ... entsprechend einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Rückzahlung nichtabzugsfähiger Schmiergelder (Urteil vom 28. Mai 1968 IV R 65/67, BStBl II 1968, 581) als Betriebseinnahme den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen.

  • BFH, 21.11.1983 - GrS 2/82

    Betriebsausgaben - Geldbuße - Geldstrafe

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Nachdem der Große Senat des Bundesfinanzhofs am 21. November 1983 ( GrS 2/82, BFHE 140, 50, BStBl II 1984, 160) von der ständigen Verwaltungspraxis abweichend entschieden hatte, dass u.a. Geldbußen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wurde die Nichtabziehbarkeit solcher Zahlungen noch 1984 rückwirkend durch Gesetz geregelt.
  • BFH, 04.12.1991 - I R 26/91

    Schadensersatzforderungen einer GmbH gegen einen Berater wegen Körperschaftsteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Auch gibt es keine allgemeine Vorschrift, wonach in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben stehende Einnahmen den Gewinn nicht erhöhen dürfen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 113/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1964, 78, vom 28. Mai 1968 IV R 65/67 BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581, vom 4. Dezember 1991 I R 26/91 BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 und vom 29. August 1996 VIII R 24/95 a.a.O.).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 11 K 6401/96

    Unterstützungskasse; Rückdeckungsversicherung; Beleihung; Laufzeit;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Die Vereinbarung einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer wie im Fall des Arbeitnehmers M verstößt gegen § 4d Abs. 1 Nr. 1 c ) Satz 2 letzter Halbsatz EStG , wonach für die gesamte Versicherungsdauer Prämien gezahlt werden müssen, die der Höhe nach gleich bleiben oder steigen (vgl.: Finanzgericht -FG- Düsseldorf Urteile vom 24. Februar 2000 11 K 6401/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 419 und vom 10. August 1999 17 K 6355/96 E, juris).
  • FG Düsseldorf, 10.08.1999 - 17 K 6355/96

    Anforderungen an die Abzugsfähigkeit unternehmerischer Versorgungszuwendungen;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Die Vereinbarung einer abgekürzten Beitragszahlungsdauer wie im Fall des Arbeitnehmers M verstößt gegen § 4d Abs. 1 Nr. 1 c ) Satz 2 letzter Halbsatz EStG , wonach für die gesamte Versicherungsdauer Prämien gezahlt werden müssen, die der Höhe nach gleich bleiben oder steigen (vgl.: Finanzgericht -FG- Düsseldorf Urteile vom 24. Februar 2000 11 K 6401/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 419 und vom 10. August 1999 17 K 6355/96 E, juris).
  • BFH, 10.10.1963 - IV 113/63
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Auch gibt es keine allgemeine Vorschrift, wonach in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben stehende Einnahmen den Gewinn nicht erhöhen dürfen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 113/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1964, 78, vom 28. Mai 1968 IV R 65/67 BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581, vom 4. Dezember 1991 I R 26/91 BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 und vom 29. August 1996 VIII R 24/95 a.a.O.).
  • FG München, 24.04.1969 - VI 220/66
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
    Der Ausgleich solcher Ungerechtigkeiten ist, sofern nicht ausnahmsweise eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO in Betracht kommt, im Zivilrecht zu suchen (vgl. FG München, Urteil vom 24. April 1969 VI 220/66, EFG 1969, 602).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 98/02

    Unterstützungskasse - Zahlung an Trägerunternehmen

    Der Senat kann offen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von diesem Grundsatz zu machen sind, insbesondere ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 3 EStG in Betracht kommt (vgl. dazu Urteil der Vorinstanz in EFG 2003, 325; Kauffmann in Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 4d Rdnr. 27; Wacker in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rdnr. 235; ablehnend für die Rückzahlung von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse u.a. Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, Kompakt-Kommentar, 4. Aufl., § 4d Rz. 29; allgemein zum Streitstand BFH-Beschluss vom 18. Juni 2003 I B 164, 165/02, BFH/NV 2003, 1555; Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 4 EStG Anm. 767, 768; Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 23. Aufl., § 4 Rz. 460 "Ersatz von Aufwendungen").
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