Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 23.09.2002

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02   

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FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02 (https://dejure.org/2002,8092)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 11 K 335/02 (https://dejure.org/2002,8092)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 11 K 335/02 (https://dejure.org/2002,8092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsausgabenabzug für einen Syltaufenthalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG; § 12 Nr. 1 S. 2 EStG
    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen Syltaufenthalt als Betriebsausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
    Nebenberuflicher Fachbuchautor; Autorentätigkeit; Nordseeinsel; Reisekosten - Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen Syltaufenthalt sind als Betriebsausgaben abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen Syltaufenthalt als Betriebsausgaben

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 597
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    eines Hotelaufenthalts jedoch in besonderen Fällen betrieblich/beruflich veranlasst sein; diese Räumlichkeiten müssen dann nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt worden sein (BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776, und vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

    Das gilt insbesondere für ein Arbeitszimmer innerhalb, aber auch außerhalb einer Wohnung, wenn dieses Zimmer so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Urteile in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, und in BFH/NV 1992, 34).

    Ob das anzunehmen ist oder nicht, hängt wiederum von den Umständen des Einzelfalles ab (BFH-Urteil in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).

  • BFH, 16.12.1992 - I R 32/92

    Überlassung von Ferienwohnungen an Aktionäre ist sonstiger Bezug aus Aktien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Das gilt für die Nutzung einer Ferienwohnung ebenso wie für die Nutzung eines Hotels in einem typischen Feriengebiet (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1992 I R 32/92, BFHE 170, 354, BStBl II 1993, 399, unter 11 B 3. b), als das die Insel Sylt einzustufen ist.

    Hotel sowie die Aufwendungen für die Verpflegung während des Aufenthalts typische Kosten der Lebensführung dar (BFH-Urteile in BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und in BFHE 170, 354, BStBl II 1993, 399).

  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH gehören allerdings Aufwendungen für das Wohnen grundsätzlich zu den typischen Kosten der Lebensführung im Sinne von § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (z. B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34).

    Hotel sowie die Aufwendungen für die Verpflegung während des Aufenthalts typische Kosten der Lebensführung dar (BFH-Urteile in BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und in BFHE 170, 354, BStBl II 1993, 399).

  • BFH, 28.08.1991 - VI R 59/87

    Aufwendungen für das Wohnen als typische Kosten der Lebensführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH gehören allerdings Aufwendungen für das Wohnen grundsätzlich zu den typischen Kosten der Lebensführung im Sinne von § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (z. B. BFH-Urteile vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700, und vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34).

    Das gilt insbesondere für ein Arbeitszimmer innerhalb, aber auch außerhalb einer Wohnung, wenn dieses Zimmer so gut wie ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet wird und seine Benutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist (BFH-Urteile in BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509, und in BFH/NV 1992, 34).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    In derartigen Fällen müssen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder betriebliche (berufliche) Veranlassung sprechen, gegeneinander abgewogen werden (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Reisen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher (beruflicher) Zweck zu Grunde liegt, sind danach in der Regel ausschließlich der betrieblichen (beruflichen) Sphäre zuzuordnen, selbst wenn solche Reisen in mehr oder weniger großem Umfang auch zu privaten Unternehmungen genutzt werden (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).
  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Die Reisetage müssen dann wie normale Arbeitstage mit betrieblicher (beruflicher) Tätigkeit ausgefüllt sein (BFH-Urteile vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559, und vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, 636).
  • BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90

    Kein Werbungskostenabzug für eine Auslandsreise, auch wenn danach für einen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Die Reisetage müssen dann wie normale Arbeitstage mit betrieblicher (beruflicher) Tätigkeit ausgefüllt sein (BFH-Urteile vom 25. März 1993 VI R 14/90, BFHE 171, 206, BStBl II 1993, 559, und vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1993, 636).
  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    Sprechen Indizien für eine nicht nur untergeordnete private Mitveranlassung der Reise, so können die Reisekosten nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn auf Grund anderer Indizien feststeht, dass die Reise nahezu ausschließlich aus betrieblichen/beruflichen Gründen unternommen wurde (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).
  • BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02
    eines Hotelaufenthalts jedoch in besonderen Fällen betrieblich/beruflich veranlasst sein; diese Räumlichkeiten müssen dann nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt worden sein (BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776, und vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).
  • FG Münster, 05.05.2010 - 9 K 2753/07

    Betriebsausgabenabzug für Auslandsreisen

    Hierzu berief er sich auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12.12.2002 (11 K 335/02, EFG 2003, 597), in dem für einen gleichgelagerten Fall entsprechende Aufwendungen zum Abzug zugelassen worden seien.

    Bezüglich der Abziehbarkeit der Reisekosten als Betriebsausgaben liegt keine Abweichung von der vom Kläger angeführten Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 12.12.2002 (11 K 335/02, EFG 2003, 597) vor.

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 23.09.2002 - 3 K 477/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12104
FG Niedersachsen, 23.09.2002 - 3 K 477/01 (https://dejure.org/2002,12104)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.09.2002 - 3 K 477/01 (https://dejure.org/2002,12104)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. September 2002 - 3 K 477/01 (https://dejure.org/2002,12104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung: Begriff der anderen Einkünfte nach § 3 Nr. 39 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einkommensteuer-Bbefreiung bei zusätzlichen und in der Summe positiven Einkünften

  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 39
    Steuerbefreiung; Geringfügige Beschäftigung - Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG bei zusätzlichen und in Summe positiven Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG bei zusätzlichen und in Summe positiven Einkünften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuer-Bbefreiung bei zusätzlichen und in der Summe positiven Einkünften

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 597
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.03.2002 - VI B 1/02

    Geringfügige Beschäftigung - Bei Aufstockung eines 325-€-Jobs droht die Steuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 23.09.2002 - 3 K 477/01
    Dabei kommt es nach dem unmissverständlichen Wortlaut - so der BFH in seinem Beschluss vom 26. März 2002 (VI B 1/02, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 361) - weder darauf an, zu welcher Einkunftsart diese anderen Einkünfte gehören, noch darauf, ob sie innerhalb des Veranlagungszeitraumes zeitlich vor, während oder nach dem Bezug der Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigung erzielt werden.
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