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   FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98   

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https://dejure.org/2003,16085
FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98 (https://dejure.org/2003,16085)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 K 381/98 (https://dejure.org/2003,16085)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 K 381/98 (https://dejure.org/2003,16085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Organschaft bei Betrieben gewerblicher Art einer Rundfunkanstalt (§§ 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG; 14, 17 KStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 2 S. 2; KStG § 14; KStG § 17
    Organschaft bei Betrieben gewerblicher Art. einer Rundfunkanstalt; Gewerbesteuer 1985

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.08.2002 - I R 83/01

    Organgesellschaft; wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 7. August 2002 I R 83/01, juris), der sich der erkennende Senat anschließt, setzt die wirtschaftliche Eingliederung einer Organgesellschaft gemäß § 14 Nr. 2 KStG voraus, dass das herrschende Unternehmen (Organträger) eigene gewerbliche Zwecke verfolgt, denen sich das beherrschte Unternehmen im Sinne einer Zweckabhängigkeit unterordnen kann.

    Letztlich obliegt es tatrichterlicher Erkenntnis, die entsprechende Gesamtwürdigung vorzunehmen (BFH, Urteil vom 7. August 2002 I R 83/01, juris).

  • BFH, 18.09.1996 - I R 44/95

    Abzug der von einem nicht zum Organkreis gehörenden Gläubiger aufgenommenen

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98
    Der angefochtene Bescheid war aufzuheben, da infolge der Organschaft der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag für die zum Organkreis gehörenden Betriebe allein gegenüber dem Organträger festzusetzen ist (BFH-Urteil vom 18. September 1996 I R 44/95, BStBl. II 1997, 181).
  • BFH, 18.04.1973 - I R 120/70

    Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung und Anerkennung eines

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden (vgl. Urteil vom 18. April 1973 I R 120/70, BStBl II 1973, 740).
  • BFH, 12.01.1977 - I R 204/75

    Finanzielle Eingliederung einer Kapitalgesellschaft - Unternehmen einer

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98
    Wenn keine der in § 14 KStG genannten eindeutigen Eingliederungsalternativen (Beherrschungsvertrag oder eingegliederte Gesellschaft) gegeben ist, liegt eine organisatorische Eingliederung vor, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass sich der Wille des Organträgers in der Geschäftsführung der Organgesellschaft tatsächlich laufend realisiert hat (FG Berlin, Urteil vom 13. Mai 1998 6 K 6294/93, EFG 1999, 82), insbesondere bei Vorliegen einer personellen Identität auf der Geschäftsführungsebene des Organträgers und der Organgesellschaft -sog. "Personalunion" - (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357).
  • FG Saarland, 09.07.1993 - 1 K 192/92

    Umsatzsteuer; Organschaft bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98
    Es kommt nicht darauf an, ob und in welchem Umfang dem Geschäftsführer der GmbH tatsächlich Weisungen erteilt worden sind (FG Saarland, Urteil vom 9. Juli 1993, 1 K 192/92, EFG 1994, 175).
  • FG Berlin, 13.05.1998 - 6 K 6294/93

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses i.R.e. Begehrens einer gegenüber den

    Auszug aus FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 381/98
    Wenn keine der in § 14 KStG genannten eindeutigen Eingliederungsalternativen (Beherrschungsvertrag oder eingegliederte Gesellschaft) gegeben ist, liegt eine organisatorische Eingliederung vor, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass sich der Wille des Organträgers in der Geschäftsführung der Organgesellschaft tatsächlich laufend realisiert hat (FG Berlin, Urteil vom 13. Mai 1998 6 K 6294/93, EFG 1999, 82), insbesondere bei Vorliegen einer personellen Identität auf der Geschäftsführungsebene des Organträgers und der Organgesellschaft -sog. "Personalunion" - (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1977 I R 204/75, BStBl. II 1977, 357).
  • BFH, 28.04.2004 - I R 24/03

    Organschaft - wirtschaftliche Eingliederung Organgesellschaft

    Das Urteil vom 5. Februar 2003 1 K 381/98 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 644 veröffentlicht.
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