Weitere Entscheidung unten: FG München, 30.01.2003

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   FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02   

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https://dejure.org/2004,18679
FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02 (https://dejure.org/2004,18679)
FG München, Entscheidung vom 10.03.2004 - 4 K 3240/02 (https://dejure.org/2004,18679)
FG München, Entscheidung vom 10. März 2004 - 4 K 3240/02 (https://dejure.org/2004,18679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine freigebige Zuwendung; Beweislast des Steuerpflichtigen bei abweichender Vwereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7; BGB § 428
    Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige Zuwendung; Feststellungslast bei Gemeinschaftsdepot, § 428 BGB , § 7 ErbStG; Schenkungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einräumung einer Mitberechtigung an einem Wertpapierdepot als freigebige Zuwendung - Feststellungslast bei Gemeinschaftsdepot, § 428 BGB, § 7 ErbStG - Schenkungsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1258
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 16/85

    Oder-Konto im Konkurs

    Auszug aus FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02
    In der Einräumung der Mitberechtigung an ein Wertpapierdepot liegt eine freigebige Zuwendung, sofern sich nicht aus einer abweichenden Gestaltung des Innenverhältnisses der beiden Gesamtgläubiger (i.S.v. § 428 BGB s. BGH-Urteil vom 08.07.1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185 ) etwas anderes ergibt, hier, dass die Wertpapiere bereits vor der Umschädigerem Kläger zur Hälfte zustanden (siehe auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.07.01, 1 K 2651/00, EFG 02, 34).
  • FG Hessen, 26.07.2001 - 1 K 2651/00

    Schenkung; Oderkonto; Ehegatte; Ausgleichsanspruch; Gesamtgläubiger; - Schenkung

    Auszug aus FG München, 10.03.2004 - 4 K 3240/02
    In der Einräumung der Mitberechtigung an ein Wertpapierdepot liegt eine freigebige Zuwendung, sofern sich nicht aus einer abweichenden Gestaltung des Innenverhältnisses der beiden Gesamtgläubiger (i.S.v. § 428 BGB s. BGH-Urteil vom 08.07.1985 II ZR 16/85, BGHZ 95, 185 ) etwas anderes ergibt, hier, dass die Wertpapiere bereits vor der Umschädigerem Kläger zur Hälfte zustanden (siehe auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.07.01, 1 K 2651/00, EFG 02, 34).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils und

    Während sich die Einheitlichkeit der beiden Verträge für die Beurteilung der Steuerfreiheit trotz der zivilrechtlich verschiedenen Vertragsparteien aus dem Rechtsinstitut der Organschaft ergibt, will das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) auf die Sicht des Leistungsempfängers abstellen, für den die zivilrechtliche Trennung wesentliche Bedeutung bei der Bestimmung seines Vertragspartners habe (zum Beispiel: Gewährleistung).

    Die Revision war zuzulassen, da das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, dass maßgeblich auf die Sicht des Leistungsempfängers abzustellen sei (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

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   FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02   

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https://dejure.org/2003,25410
FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02 (https://dejure.org/2003,25410)
FG München, Entscheidung vom 30.01.2003 - 14 K 3659/02 (https://dejure.org/2003,25410)
FG München, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 14 K 3659/02 (https://dejure.org/2003,25410)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks und schlüsselfertiger Errichtung eines Gebäudes darauf durch Organträger und Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks und schlüsselfertiger Errichtung eines Gebäudes darauf durch Organträger und Organgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einheitlichkeit einer Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks und schlüsselfertige Errichtung eines Wohnhauses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.05.2001 - V R 97/98

    Umsatzsteuerpflicht bei Vermietung von Sportanlagen

    Auszug aus FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02
    Jedoch ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine oder mehrere Leistungen vorliegen, nicht auf die Sicht des Leistenden sondern auf die Sicht des Leistungsempfängers im Sinne eines Durchschnittsverbrauchers abzustellen ( EuGH -Urteil vom 25.2.1999 Rs. C-349/96 - Card Protection Plan, EuGHE 1999, I-973, UVR 1999, 157, Rn. 29 und z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02
    Jedoch ist nach inzwischen ständiger Rechtsprechung für die Frage, ob eine oder mehrere Leistungen vorliegen, nicht auf die Sicht des Leistenden sondern auf die Sicht des Leistungsempfängers im Sinne eines Durchschnittsverbrauchers abzustellen ( EuGH -Urteil vom 25.2.1999 Rs. C-349/96 - Card Protection Plan, EuGHE 1999, I-973, UVR 1999, 157, Rn. 29 und z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 V R 97/98, BStBl II 2001, 658).
  • BFH, 18.07.2002 - V R 44/01

    Vermittlungsumsätze eines Vermögensverwalters

    Auszug aus FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin fehlt es an einheitlichen Leistungen (Veräußerung schlüsselfertig erstellter Gebäude), da die Grundstückslieferungen und die Bauleistungen von verschiedenen Rechtspersonen erbracht wurden (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BStBl II 1991, 737 und vom 18. Juli 2002 V R 44/01, BFH/NV 2002, 125).
  • BFH, 07.02.1991 - V R 53/85

    Werklieferung eines schlüsselfertigen Ferienhauses durch einen Unternehmer, der

    Auszug aus FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin fehlt es an einheitlichen Leistungen (Veräußerung schlüsselfertig erstellter Gebäude), da die Grundstückslieferungen und die Bauleistungen von verschiedenen Rechtspersonen erbracht wurden (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 1991 V R 53/85, BStBl II 1991, 737 und vom 18. Juli 2002 V R 44/01, BFH/NV 2002, 125).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.07.2007 - 4 K 225/04

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Miteigentumsanteils und

    Während sich die Einheitlichkeit der beiden Verträge für die Beurteilung der Steuerfreiheit trotz der zivilrechtlich verschiedenen Vertragsparteien aus dem Rechtsinstitut der Organschaft ergibt, will das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) auf die Sicht des Leistungsempfängers abstellen, für den die zivilrechtliche Trennung wesentliche Bedeutung bei der Bestimmung seines Vertragspartners habe (zum Beispiel: Gewährleistung).

    Die Revision war zuzulassen, da das Finanzgericht München (Urteil vom 30. Januar 2003 14 K 3659/02, EFG 2004, 1258) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, dass maßgeblich auf die Sicht des Leistungsempfängers abzustellen sei (vgl. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • OLG Hamm, 10.04.2012 - 25 U 46/11

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater

    Hinzu kommt, dass es eine Entscheidung des Finanzgerichts München vom 30.01.2003 gab (AZ: 14 K 3659/02), in der in einem vergleichbaren Fall gerade keine einheitliche Leistung angenommen wurde.
  • FG Münster, 13.07.2004 - 5 K 521/00

    Umsatzsteuerfreiheit von im Rahmen einer Organschaft erbrachten Bauleistungen

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