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   FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98   

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https://dejure.org/2003,13889
FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98 (https://dejure.org/2003,13889)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2003 - 2 K 1208/98 (https://dejure.org/2003,13889)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2003 - 2 K 1208/98 (https://dejure.org/2003,13889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZRFG § 3; AO § 130 Abs. 2
    Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie zu den Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie zu den Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme eines durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkten Bescheids über die Bewilligung von Sonderabschreibungen nach § 3 Zonenrandförderungsgesetz; Abgrenzung zur eigenbetrieblichen Verwendung bei Vermietung von Gebäudeteilen; Gerichtliche Überprüfung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 461
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 21.04.1983 - IV R 217/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Zonenrandgebiet -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Der durch § 3 ZRFG gezogene Ermessensrahmen ermächtigt die Finanzverwaltung, die Gewährung von Sonderabschreibungen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind, sofern diese zusätzlichen Voraussetzungen einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen (BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 217/82 BStBl II 1983, 532 m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 48/93 BStBl II 1996, 82).

    Mit dem Hinweis auf das Urteil in BFH BStBl II 1983, 532 und BStBl II 1983, 699 nahm der BMF Bezug auf die Rechtsprechung des BFH, wonach bei einem Gebäude, das teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt wird, jeder der unterschiedlich genutzten Teile des Gebäudes ein eigenständiges Wirtschaftsgut ist (Beschluss des Großen Senats vom 26. November 1973, BStBl II 1974, 132).

    Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des BFH BStBl II 1983, 532 ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Denn der Ermessensspielraum des Finanzamtes reduziere sich, wenn ein Fehler vom Steuerpflichtigen schuldhaft herbeigeführt worden sei (BFH, BStBl. II 1991, 675).

    Ist der Fehler vom Steuerpflichtigen schuldhaft herbeigeführt worden --hiervon ging das FA im Streitfall ausdrücklich aus--, reduziert sich der Ermessensspielraum daher in der Regel auf die rückwirkende Zurücknahme (Fall der "Ermessensreduzierung auf Null"), es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, wie etwa ein nennenswertes Mitverschulden der Behörde (BFH-Urteil vom 18. April 1991, BStBl. II 1991, 675).

  • BFH, 21.10.1999 - I R 1/98

    Richtlinien zur Ermessensausübung; Auslegung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Die Vermietung zu fremden Wohnzwecken und der Gebrauch zu eigenbetrieblichen Zwecken stehen in einem Gegensatz, der grundsätzlich die Vergünstigungsmöglichkeit bei der Vermietung zu fremden Wohnzwecken entfallen lässt (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 1/98 BFH/NV 2000, 691 ).

    Da es nach den Tz. 6 und 12 der Richtlinie auf die eigenbetriebliche Verwendungö des unbeweglichen Wirtschaftsguts ankommt, kann nicht darauf abgestellt werden, welche Zwecke die Steuerpflichtigen verfolgen (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 1/98 BFH/NV 2000, 691 ).

  • BFH, 13.07.1994 - I R 95/93

    Nachversteuerung der stillen Reserven vor der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Deshalb müssen die unrichtigen oder unvollständigen Angaben für den Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes von entscheidender Bedeutung gewesen sein (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 95/93 BFH/NV 1995, 935; Tipke/Kruse, AO -Kommentar, § 130 Tz. 29).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Mit dem Hinweis auf das Urteil in BFH BStBl II 1983, 532 und BStBl II 1983, 699 nahm der BMF Bezug auf die Rechtsprechung des BFH, wonach bei einem Gebäude, das teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt wird, jeder der unterschiedlich genutzten Teile des Gebäudes ein eigenständiges Wirtschaftsgut ist (Beschluss des Großen Senats vom 26. November 1973, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Der durch § 3 ZRFG gezogene Ermessensrahmen ermächtigt die Finanzverwaltung, die Gewährung von Sonderabschreibungen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die im Gesetz selbst nicht genannt sind, sofern diese zusätzlichen Voraussetzungen einer sachgerechten Ermessensausübung entsprechen (BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 217/82 BStBl II 1983, 532 m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 48/93 BStBl II 1996, 82).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Diesbezüglich sei zu beachten, dass die Beweislast bei Rücknahme eines Verwaltungsaktes entgegen der Ansicht des Finanzamts grundsätzlich bei der Behörde liege (Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO , § 130 , Tz. 42 unter Verweis auf BVerwGE vom 25. März 1964 VI C 150.62, BVerwGE 18, 168 ).
  • BFH, 21.03.2002 - IV R 15/00

    FördG : Erhöhte Absetzungen für fremdbetriebliche Nutzung?

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Dies gilt selbst dann, wenn die Vermietung zu dem Zweck erfolgen sollte, daraus einen Nutzen für den eigenen Betrieb zu erzielen (BFH-Urteil vom 21. März 2002 IV R 15/00).
  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Der BFH (BStBl II 1978, 330) habe bezüglich der objektiven Erkennbarkeit entschieden, dass es ausreiche, wenn das Verhalten des Steuerpflichtigen erkennen ließe, dass sein Grundstück zu betrieblichen Zwecken erworben werde.
  • BFH, 14.03.1991 - IV R 54/90

    Keine Sonderabschreibungen für den Wohnteil eines zum Anlagevermögen gehörenden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98
    Diese Eingrenzung steht im Ermessen des Gesetzgebers, der damit Mitnahmeeffekte verhindern wollte, und schließt fremdbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter bewusst von der Förderung aus (vgl. BFH-Urteil, BStBl II 1991, 808 zum Wohngebäude eines Landwirts im Zusammenhang mit § 3 ZRFG ).
  • BFH, 06.07.1983 - I R 252/82

    Ermessensüberschreitung - Sonderabschreibung - Abnutzbare unbewegliche

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 57/04

    Vermieten oder Verpachten von Gebäuden; Rücknahme von rechtswidrigen

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 461 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02

    Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung

    Auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Begünstigten kommt es nicht an (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 26.11.2003 - 2 K 1208/98 -, juris; Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.1994 - I R 95/93 -, juris).
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