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   FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99   

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FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99 (https://dejure.org/2003,11602)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.11.2003 - 2 K 140/99 (https://dejure.org/2003,11602)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. November 2003 - 2 K 140/99 (https://dejure.org/2003,11602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zugehörigkeit von LKW zu einer Betriebsstätte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 S. 1 InvZulG ; § 12 AO 1977
    Begriff der Betriebstätte nach dem InvZulG; Zuordnung von Lkw zu einer Betriebstätte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 12; InvZulG § 2 Satz 1
    Investitionszulage; Lkw; Betriebsstätte; Fördergebiet; Sachherrschaft; Fahrzeug - Zugehörigkeit von Lkw zu einer Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Zugehörigkeit von Lkw zu einer Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begriff der Betriebstätte nach dem InvZulG; Zuordnung von Lkw zu einer Betriebstätte

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 81
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 9/96

    Investitionszulage: Zuordnung zu einer Betriebsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Der Beklagte beruft sich dazu auf das BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96 (BStBl. II 2000, 592), wonach ein Wirtschaftsgut derjenigen Betriebsstätte zuzuordnen sei, zu der die engeren Beziehungen bestünden.

    Der Begriff der Betriebsstätte nach dem InvZulG bestimmt sich nämlich nach § 12 AO (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592).

    Dem Tatbestandsmerkmal der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet kommt stets dann besondere Bedeutung zu, wenn die Betriebsstätte der Geschäftsleitung des investierenden Unternehmens außerhalb des Fördergebiets liegt (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, a.a.O.).

    Dabei ist maßgeblich, von wo aus regelmäßig über die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs entschieden wird, insbesondere darüber, wann und welcher Transport ausgeführt werden soll, welche Besatzung das Fahrzeug benutzt und wann dieses im Einzelfall zu reparieren ist (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 07.03.1996 - II 502/94

    Anspruch auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz für

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Bei LKW-Zugmaschinen und LKW-Anhängern kann Anhaltspunkt für die Zugehörigkeit zu einer Betriebsstätte überdies sein, dass sie stets zu der dortigen Betriebsstätte zurückkehren und von dort aus gewartet und eingesetzt werden (Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 7. März 1996, II 502/94, EFG 1996, 771).
  • BFH, 23.11.1987 - GrS 1/86

    Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Steuerpflichtigen nur bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Wie das FA den Sachverhalt bei Kenntnis der ihm nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen in dem ursprünglichen Bescheid gewürdigt hätte, ist aufgrund der Rechtslage zu beurteilen, wie sie nach der damaligen Rechtsprechung des BFH und nach den die Finanzämter bindenden Verwaltungsanweisungen gegeben war, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheids vorhanden waren (BFH-Beschluss vom 23. November 1987, GrS 1/86, BFHE 151, 495, BStBl II 1988, 180; BFH-Urteil vom 11. Februar 1993).
  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93

    Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Es kommt allein darauf an, ob der Bescheid zum Zeitpunkt seines Ergehens durch eine Befugnisnorm gedeckt war (BFH-Urteil vom 14. September 1993, VIII R 9/93, BStBl. II 1995, 2).
  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Eine Änderungsbefugnis des FA ist in solchen Fällen insbesondere dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige in seinem Antrag zu entscheidungsrelevanten Tatsachenfragen entweder überhaupt keine oder sogar inhaltlich unrichtige Angaben gemacht hat (vgl. BFH-Urteile vom 11. November 1987, I R 108/85, BStBl II 1988, 115, m.w.N., sowie vom 23. April 1991, VIII R 87/87, BFH/NV 1992, 75, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Darüber hinaus muss für den Steuerpflichtigen erkennbar sein, dass in seinen Steuerangelegenheiten ermittelt wird (BFH-Urteil vom 16. April 1997, XI R 61/94, BStBl II 1997, 595).
  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der vom FA erlassene Bescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1992, III R 50/91, BFH/NV 1993, 496; vom 17. Dezember 1997, III R 39/93, BFH/NV 1998, 812; sowie vom 10. April 1997, IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.08.1997 - III R 3/94

    Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen des BFH-Urteils vom 28. August 1997, III R 3/94, BStBl. II 1997, 827, das zur dem § 7 InvZulG vergleichbaren Vorschrift des § 19 Abs. 7 BerlinFG ergangen ist, verwiesen.
  • BFH, 20.12.2000 - III B 43/00

    Änderungsbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 5 AO gilt, entgegen der Auffassung des Klägers, auch für Ermittlungen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2000, III B 43/00, BFH/NV 2001, 744).
  • BFH, 04.12.1992 - III R 50/91

    Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung einer Betriebsvorrichtung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das FA versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der vom FA erlassene Bescheid geändert werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1992, III R 50/91, BFH/NV 1993, 496; vom 17. Dezember 1997, III R 39/93, BFH/NV 1998, 812; sowie vom 10. April 1997, IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

  • BFH, 17.12.1997 - III R 39/93

    Voraussetzungen für die Änderung von ursprünglichen Bescheiden -

  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 87/87
  • BFH, 10.05.2005 - III B 153/04

    Subventionsbetrug; Sachverhaltswürdigung des FG

    Die Revision ist darüber hinaus auch nicht zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erforderlich, da die Ausführungen des FG entgegen der Darstellung des FA auch nicht vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 5. November 2003 2 K 140/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 81) abweichen.
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