Rechtsprechung
FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerbarkeit von auf Grund eines Rentennachzahlungsbescheids ausgezahlten Zinsen; Alle bei wirtschaftlicher Betrachtung als Entgelt für eine Kapitalnutzung anzusehenden Vermögensmehrungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen; Vergleichbarkeit des Anspruchs auf Zahlung der ...
- Judicialis
EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG 1997 § 20 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG 1997 § 22 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 Buchst. a; ; SGB I § 44 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kapitaleinkünfte: Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung; Einkommensteuer 1998
- rechtsportal.de
Kapitaleinkünfte: Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung; Einkommensteuer 1998
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung - Einkommensteuer 1998
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zinszahlungen im Rahmen einer Rentennachzahlung Einkünfte aus Kapitalvermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
- BFH, 13.11.2007 - VIII R 36/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 186
- EFG 2005, 1610
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 12.09.1985 - VIII R 306/81
Einkommensteuerrechtliche Behandlung einer Entschädigung für eine faktische …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Aus diesem Grunde unterliegen auch Zinsen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die wegen verspäteter Entschädigungszahlungen für eine faktische Bausperre gezahlt werden (BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BStBl II 1986, 252; vgl. auch Urteil vom 22. April 1980 VIII R 120/76, BStBl II 1980, 570 zu Zinsen, die im Zusammenhang mit Enteigungsentschädigungen gezahlten wurden).Die Berücksichtigung der Geldentwertung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen findet im geltenden Recht keine Grundlage (BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BStBl II 1986, 252).
- BFH, 22.01.1991 - X R 97/89
Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Zwar ist der steuerpflichtige Anteil der Erwerbsunfähigkeitsrente ebenfalls als Zinsanteil zu charakterisieren (BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 97/89, BStBl II 1991, 686). - BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91
1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Auch eine vom Schuldner erzwungene Kapitalüberlassung bzw. eine unfreiwillige Vorenthaltung von Kapital kann zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121).
- Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen damit die Nachteile ausgeglichen werden, die der Berechtigte, für den die sozialen Geldleistungen regelmäßig die Lebensgrundlage bilden, durch die verspätete Zahlung der Sozialleistungen erleidet (BT-Drs 7/868). - BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97
Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Bei der Entscheidung des Gerichts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 IX B 13/97, BFH/NV 1998, 201). - BFH, 14.12.1994 - X R 106/92
Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog. Mehrbedarfsrenten …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Ebenso sind auch Verzugs- und Prozesszinsen, die im Zusammenhang mit einer zunächst vorenthaltenen, dem Grund nach nicht steuerbaren Mehrbedarfsrente (Schadensersatz) gem. § 843 Abs. 1, 2. Alternative des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerbar (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 X R 106/92, BStBl II 1995, 410). - BFH, 20.05.1980 - VIII R 64/78
Kapitalentschädigung - Wiedergutmachung national-sozialistischen Unrechts - …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Werden beispielsweise Entschädigungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz (BRüG) geleistet, die gem. § 3 Nr. 8 EStG steuerfrei sind, können zusätzlich gem. § 34 Abs. 1 BRüG geleistete Zinsen als Kapitaleinkünfte zu versteuern sein (BFH-Urteil vom 20. Mai 1980 VIII R 64/78, BStBl II 1981, 6). - BFH, 22.04.1980 - VIII R 120/76
Vorzeitige Besitzeinweisung - Zinsen - Enteignungsentschädigung - Einkünfte aus …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Aus diesem Grunde unterliegen auch Zinsen der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, die wegen verspäteter Entschädigungszahlungen für eine faktische Bausperre gezahlt werden (BFH-Urteil vom 12. September 1985 VIII R 306/81, BStBl II 1986, 252; vgl. auch Urteil vom 22. April 1980 VIII R 120/76, BStBl II 1980, 570 zu Zinsen, die im Zusammenhang mit Enteigungsentschädigungen gezahlten wurden). - BFH, 14.07.1992 - V R 91/85
Verweigerung des Abzugs geltend gemachter Vorsteuerbeträge unter Berufung auf ein …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Hinzu kommt, dass ein weiteres Zuwarten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Billigkeitsantrag wegen des unterschiedlichen Grads der Entscheidungsreife beider Verfahren zu einer voraussichtlich erheblichen Verzögerung des vorliegenden Rechtsstreits führen würde, was der Prozessökonomie widerspricht (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1992 V R 91/85, BFH/NV 1995, 836). - BFH, 21.10.1994 - IV B 95/93
Pflicht zur Aussetzung des Verfahrens bei Beantragung einer Billigkeitsmaßnahme …
Auszug aus FG München, 09.05.2005 - 1 K 3684/03
Wenn ein Antrag auf Billigkeitsentscheidung jedoch erstmals im gerichtlichen Verfahren gestellt ist, ist das Gericht grundsätzlich nicht gehalten bzw. verpflichtet, das Klageverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung gestritten wird, auszusetzen (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 1994 IV B 95/93, BFH/NV 1995, 325). - BFH, 09.05.1989 - VIII R 184/82
Einkommenbesteuerungspflicht von entgeltlichen Kapitalüberlassung
- BFH, 13.11.2007 - VIII R 36/05
Kapitalvermögen - Steuerpflicht von Zinsen gemäß § 44 SGB I
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1610 veröffentlichten Urteil vom 9. Mai 2005 ab.Die Kläger beantragen, die Einkommensteuer 1998 unter Aufhebung des Urteils des FG München vom 9. Mai 2005 1 K 3684/03 sowie unter Änderung des Einkommensteuerbescheids 1998 vom 10. Februar 2003 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 28. Juli 2003 soweit herabzusetzen, wie sie sich bei Einkünften der Klägerin aus Kapitalvermögen mit 0 DM ergibt;.