Rechtsprechung
FG München, 30.01.2004 - 8 K 4747/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Überlassung eines Grundstücks oder Gebäudes zur Nutzung gegen Entgelt als Voraussetzung für die Erzielung von Vermietungseinkünften; Einordnung der Leistung von Unterhalt durch Überlassung eines Einfamilienhauses an den geschiedenen Ehegatten zur Nutzung als Vermietung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 11 Abs. 1
Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Nutzungsüberlassung zur Zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Einkommensteuer 1998
- rechtsportal.de
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 § 11 Abs. 1
Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Nutzungsüberlassung zur Zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs; Einkommensteuer 1998 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Vermietungseinkünfte durch Nutzungsüberlassung einer Immobilie zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs - Nutzungsüberlassung zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs - Einkommensteuer 1998
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Einkünfteerzielung bei Nutzungsüberlassung zur Abgeltung eines Zugewinnausgleichsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Unentgeltliche Überlassung eines Grundstücks
Verfahrensgang
- FG München, 30.01.2004 - 8 K 4747/00
- BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
Papierfundstellen
- DB 2005, 698
- EFG 2005, 280
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87
Gebäude-Nutzungs-Überlassung an geschiedene Ehefrau (§ 21 EStG )
Auszug aus FG München, 30.01.2004 - 8 K 4747/00
Auf das BFH-Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BStBl II 1992, 1009 werde verwiesen, das zu einem vergleichbaren Sachverhalt ergangen sei.Der zu entscheidende Sachverhalt stimmt nach Ansicht des Senats mit dem überein, den der BFH mit Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87, BStBl II 1992, 1009 entschieden hatte.
- BFH, 08.03.2006 - IX R 34/04
Abgeltung einer Zugewinnausgleichsforderung
Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 280 veröffentlichten Urteil die Auffassung, die ehemalige Ehefrau nutze das Anwesen nicht aufgrund eines Mietvertrages, sondern im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung ähnlich wie eine Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.