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   FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 1569/02 AO   

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https://dejure.org/2004,7563
FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 1569/02 AO (https://dejure.org/2004,7563)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2004 - 6 K 1569/02 AO (https://dejure.org/2004,7563)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2004 - 6 K 1569/02 AO (https://dejure.org/2004,7563)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung eines Steuererstattungsbetrages; Beschreibung des Erstattungsverfahrens ; Verzinsung eines Ausschüttungsüberhangs bei Hinzurechnungsbesteuerung als festgesetzte Steuer zugunsten des Steuerpflichtigen ; Erfolgen der Festsetzung außerhalb der turnusmäßigen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 1569/02
    Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn der Verzinsungsregelung, die letztlich einen Ausgleich für Liquiditätsvorteile der Verfahrensbeteiligten bei der Steuerfestsetzung herstellen will (z.B. BFH I R 30/93 vom 08.09.1993, BStBl. II 1994, 81; Kruse/Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 233a AO Tz. 3; Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 233a AO Tz. 5).
  • BFH, 05.04.1995 - I R 81/94

    Steueranmeldung nach § 50 a EStG und DBA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.11.2004 - 6 K 1569/02
    Das Erstattungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren über einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis im Sinne des § 37 Abs. 1 letzte Variante AO ("Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind ... die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche"), das durch einen Verwaltungsakt (eine konkrete Einzelregelung in Gestalt eines Erstattungsbescheides oder einer Ablehnung einer Erstattung) abzuschließen ist (Bundesfinanzhof -BFH- I R 81/94 vom 05.04.1995, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 1995, 629; Wassermeyer in Flick/Wassermeyer/Becker, § 11 AStG Anm. 110; Bundesminister der Finanzen -BMF-, Schreiben vom 02.12.1994, BStBl. I 1995, Sonder-Nr. 1, Tz. 18.1.5.1.).
  • FG Hessen, 15.12.2016 - 1 K 1507/16

    § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

    Dass Pflegekinder nicht in die Steuerklasse I fallen (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330; bestätigt durch BFH-Urteil vom 24. November 2005 II B 27/05, BFH/NV 2006, 743), steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

    Die Ablehnung einer Gleichstellung von Pflegekindern mit Kindern im Sinne des § 15 Abs. 1 Steuerklasse I Nr. 2 ErbStG wurde im Wesentlichen damit begründet, dass das Verhältnis eines Pflegekindes weder durch eine (natürliche) verwandtschaftliche Beziehungen noch durch einen - der Abstammung gleichgesetzten - formellen Rechtsakt begründet ist (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. Dezember 2004 3 K 582/03, EFG 2005, 330).

  • BFH, 26.04.2006 - I R 122/04

    Unverzinslichkeit des Erstattungsbetrages gemäß § 11 Abs. 2 AStG a.F.

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab ihr mit Urteil vom 9. November 2004 6 K 1569/02 AO statt.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 330 veröffentlicht.

  • FG Hessen, 15.03.2005 - 11 K 938/03

    Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen im Restschuldbefreiungsverfahren

    Urteil vom 29.11.2004 10 K 2356/04; EFG 2005, 330; FG Münster, rkr.
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