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   FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01   

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https://dejure.org/2004,10946
FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01 (https://dejure.org/2004,10946)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16.06.2004 - I 1278/01 (https://dejure.org/2004,10946)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - I 1278/01 (https://dejure.org/2004,10946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung der Bestellung eines Erbbaurechts gegen einen symbolischen Erbbauzins durch eine Kommune wegen Grundstücksschenkung von der Grunderwerbssteuer; Bemessung der Grunderwerbssteuer nach dem Grundbesitzwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Bestellung eines Erbbaurechts gegen 1 DM Erbbauzins unter Verpflichtung zur Fortführung eines Altersheims; Grunderwerbsteuer

  • rechtsportal.de

    Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Bestellung eines Erbbaurechts gegen 1 DM Erbbauzins unter Verpflichtung zur Fortführung eines Altersheims; Grunderwerbsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Bestellung eines Erbbaurechts gegen 1 DM Erbbauzins unter Verpflichtung zur Fortführung eines Altersheims - Grunderwerbsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH verlangt eine freigebige Zuwendung/Schenkung objektiv, dass die Leistung auf Kosten des Zuwendenden zu einer Bereicherung des Bedachten führt; die Leistung muss außerdem unentgeltlich sein, das heißt, dass der Empfänger auf die Leistung des Zuwendenden - naturgemäß außerhalb eines Schenkungsversprechens - keinen Rechtsanspruch hat und die Zuwendung weder synallagmatisch noch konditional noch kausal mit einer Gegenleistung des Empfängers verknüpft ist (BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).

    Scheitert die Annahme einer freigebigen Zuwendung/Schenkung hingegen nicht an der fehlenden Gegenleistung, sondern daran, dass eine Be-und/oder Entreicherung nicht festzustellen ist, ein Anspruch des Zuwendungsempfängers vorliegt oder eines der subjektiven Merkmale der freigebigen Zuwendung/Schenkung fehlt (vgl. dazu näher BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, a. a. O.) BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366, so ist die erste Alternative des § 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG gegeben.

  • BFH, 07.12.1994 - II R 9/92

    Bemessungsgrundlage bei symbolischem Grundstückskaufpreis von 1,- DM

    Auszug aus FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01
    Der Senat sieht sich auch durch das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1994 II R 9/92 (BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268) nicht gehindert, im Falle der kausalen Verknüpfung das Vorliegen einer Gegenleistung anzunehmen.

    Er steht in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu dem Wert des übertragenen Erbbaurechts und hat nur symbolischen Charakter (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, a. a. O., BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268 und vom 6. Dezember 1995 II R 46/93, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 578).

  • BFH, 06.12.1995 - II R 46/93

    Restaurierungsverpflichtung des Erbbauberechtigten

    Auszug aus FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01
    Er steht in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu dem Wert des übertragenen Erbbaurechts und hat nur symbolischen Charakter (vgl. dazu die BFH-Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, a. a. O., BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268 und vom 6. Dezember 1995 II R 46/93, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 578).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 22 U 268/94
    Auszug aus FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01
    In letzterer Fallgruppe ist das Verhalten des Zuwendungsempfängers/Erwerbers Geschäftsgrundlage für die Zuwendung; dieses Verhalten wird in der zivilrechtlichen Literatur ohne weiteres als Gegenleistung bezeichnet (vgl. Kollhosser, a. a. O., § 516 BGB RdNr. 16; vgl. auch Urteil des OLG Hamm vom 7. März 1996 22 U 268/94, OLG-Report Hamm 1996, 85).
  • FG Brandenburg, 16.12.2003 - 3 K 272/02

    Schenkung eines Grundstücks unter der Auflage des Betreibens einer

    Auszug aus FG Thüringen, 16.06.2004 - I 1278/01
    Auch dürfte eine Entreicherung im Streitfall schon daran scheitern, dass die Nutzungen des veräußerten Erbbaurechts in den Heimtarifen bezahlt werden; nur unentgeltlich zu erfüllende Auflagen oder Zwecke können zu einer Entreicherung führen (a. A. das rechtskräftige Urteil des FG Brandenburg vom 16. Dezember 2003 3 K 272/02, EFG 2004, 632; die dort angenommene Leistungsauflage ist nach Ansicht des Senats ohnehin zweifelhaft, weil der Heimbetrieb - wie auch im Streitfall - wohl nicht nach § 525 BGB einklagbar war).
  • BFH, 29.03.2006 - II R 68/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Das Finanzgericht (FG) verneinte mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 890 veröffentlichten Urteil eine Schenkung, weil der Grunderwerb kausal mit dem vom Kläger zugesagten Verhalten, das Heim zu betreiben, verknüpft sei und darin keine Zweckzuwendung gemäß § 8 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) liege.
  • BFH, 05.01.2007 - II B 31/06

    NZB: Verfahrensmangel

    a) Das FG ist nicht von der BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 7. Dezember 1994 II R 9/92, BFHE 176, 456, BStBl II 1995, 268, und vom 6. Dezember 1995 II R 46/93, BFH/NV 1996, 578) und den vom Kläger bezeichneten Urteilen des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juni 1998 1 K 212/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1352), des FG Brandenburg vom 16. Dezember 2003 3 K 272/02 (EFG 2004, 632) und des FG Thüringen vom 16. Juni 2004 I 1278/01 (EFG 2005, 890) abgewichen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 4 K 1070/06

    Grunderwerbsteuer: Entgeltlicher Erwerb bei Kaufpreis von 1 Euro - Unentgeltliche

    Einem Kaufpreis von 1.- DM kann zwar nicht generell die Eigenschaft als ernsthaft vereinbarte Gegenleistung abgesprochen werden, jedoch bedarf es für diese Annahme besonderer Umstände, aus denen sich die Ernsthaftigkeit einer Kaufpreisvereinbarung von 1.- DM ergibt (vgl. Urteile des Finanzgerichts Brandenburg vom 10. Mai 2005 3 K 1500/02, DStRE 2005, 1359 und des Finanzgerichts Thüringen vom 16. Juni 2004 I 1278/01 DStRE 2005, 1030; Boruttau/Viskorf § 8 Rn 38 m. w. Hinweisen auf die Rechtsprechung).
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