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   FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02 F   

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https://dejure.org/2005,9765
FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02 F (https://dejure.org/2005,9765)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2005 - 11 K 2075/02 F (https://dejure.org/2005,9765)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2005 - 11 K 2075/02 F (https://dejure.org/2005,9765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes Grundstück; Prognosezeitraum; vorweggenommene Werbungskosten; Endgültiger Entschluss zur Vermietung - Vermietung und Verpachtung - Grundsätze für Liebhaberei bei Verpachtung unbebauter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vermietung und Verpachtung - Grundsätze für Liebhaberei bei Verpachtung unbebauter Grundstücke und Maßgabe einer Totalüberschussprognose über 30 Jahre für jedes einzelne Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze für Liebhaberei bei Verpachtung unbebauter Grundstücke; Feststellung der Überschusserzielungsabsicht für verpachtete unbebaute Grundstücke; Berücksichtigung der Absicht der Bebauung und Vermietung; Maßgabe einer Totalüberschussprognose über 30 Jahre für jedes ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Verpachtung unbebauter Grundstücke (IBR 2007, 1233)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Aufwendungen, für ein leerstehendes Gebäude sind nur dann als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn der Entschluss zur Einkünfteerzielung endgültig gefasst und nicht wieder aufgegeben worden ist, das heißt die Absicht zur dauerhaften Fremdvermietung gegeben ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 56/01, BFH/NV 2005, 37 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Voraussetzung für die steuerrechtliche Berücksichtigung vorweggenommener Werbungskosten für nicht vermietete oder verpachtete Flächen ist, wie bereits oben ausgeführt, ein endgültiger Entschluss, Einkünfte aus einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 14.07.2004 IX R 56/01, a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Der BFH hat für die Feststellung der Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von zum Teil selbstgenutzten Ferienwohnungen einen Prognosezeitraum von 30 Jahren berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).

    Dies rechtfertigt es, als überschaubaren (Prognose-)Zeitraum nicht einen kürzeren Zeitraum (z.B. 20 Jahre oder noch weniger) zugrunde zu legen, sondern zugunsten der Steuerpflichtigen eine Zeitspanne von 30 Jahren anzunehmen; denn innerhalb einer Laufzeit von 25 bis 30 Jahren werden bei einer Finanzierung zu Standardkonditionen die Kredite getilgt (vgl. BFH-Urteil 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH von Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur in Ausnahmefällen auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 30.09.1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771 m. w. N. aus der Rechtsprechung) und somit im Regelfall eine Überschusserzielungsabsicht zu unterstellen.
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Denn eine Prognose über einen Zeitraum von 50 oder 100 Jahren enthält - auch bei unbebauten Grundstücken - zu viele spekulative Komponenten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (vgl. insoweit z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.; ferner z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1987 IV R 85/85).
  • BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. BFH-Urteile vom 25. März 2003 IX R 56/00, BFH/NV 2003, 1170; vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1987 - IV R 85/85

    Nichtberücksichtigung vorgelegter Aufstellungen über die Entwicklung der Gehälter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
    Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (vgl. insoweit z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.; ferner z.B. BFH-Urteile vom 19. März 1987 IV R 85/85).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06

    Keine Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Verpachtung unbebauten

    Das Finanzgericht (FG) kam in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1161, veröffentlichtem Urteil zu dem Ergebnis, die Verpachtung zu einem höheren Entgelt sei in den Streitjahren ebenso wenig objektiv voraussehbar gewesen, wie die Möglichkeit der Bebauung einiger Geländeteile.
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

    Dieser Zeitraum gilt im Übrigen auch bei der Verpachtung unbebauter Grundstücke (FG Düsseldorf vom 17. März 2005 11 K 2075/02 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1161, bestätigt durch BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 9/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 641).
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