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   FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 2590/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 2590/05 (https://dejure.org/2006,13200)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 K 2590/05 (https://dejure.org/2006,13200)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 K 2590/05 (https://dejure.org/2006,13200)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung; Berechnung der als Einkommensteuer geltenden pauschalen Abgabe; Taugliches Mittel einer Tatentdeckung durch unmittelbare Selbstwahrnehmung bei Kontrollmitteilungen von Dienststellen der Finanzverwaltung

  • Judicialis

    StraBEG § 1 Abs. 1; ; StraBEG § 1 Abs. 2; ; StraBEG § 7 Nr. 1 Buchst. b; ; AO 1977 § 371

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StraBEG § 7 Abs. 1b; AO § 371 Abs. 2
    Zu den Voraussetzungen einer Tatentdeckung iSd § 7 Nr. 1b StraBEG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu den Voraussetzungen einer Tatentdeckung iSd § 7 Nr. 1b StraBEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 7 StraBEG
    § 7 Nr. 1b StraBEG: Tatentdeckung als Ausschlussgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Bremen, 06.10.2004 - 2 K 152/04

    Strafbefreiende Erklärung bei Prüfungserweiterung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 2590/05
    Der Senat hält deshalb die von der Rechtsprechung zu § 371 Abs. 2 AO entwickelten Grundsätze bei der Auslegung des § 7 StraBEG für entsprechend anwendbar (so auch Urteil des Finanzgerichtes Bremen vom 06. Oktober 2004, Az.: 2 K 152/04 (1), EFG 2005, 15 - Revision anhängig beim BFH unter Az. IV R 58/04 - mit Anmerkung Adamek; Rottpeter/Wedel in Schwarz, Kommentar zur AO, Anhang zu § 371 AO, § 7 StraBEG Rz 7; Joecks/Randt, DStR 2004, 1461 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1992 - 1 K 1039/91
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 2590/05
    Stellt jedoch der zuständige Amtsträger aufgrund der Kontrollmitteilung fest, dass bestimmte Geschäfte nicht verbucht sind oder ergibt sich bei einem Abgleich mit dem Inhalt der Steuerakte zweifelsfrei, dass der Vorgang vom Steuerpflichtigen steuerlich nicht erfasst wurde, hat er die Tat entdeckt, eine Strafbefreiung ist dann nicht mehr möglich (Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2002, Az.: 1 K 1039/91, Juris zu § 1 Abs. 3 Nr. 3 StrbEG; Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 371 AO Rz 186 m.w.N.; so auch Wannemacher/Meyer in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht § 371 AO Rz 46, hier Fn 2).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Das FG hat die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1312 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
  • BFH, 23.04.2008 - X R 20/08

    Erstmaliger Antrag auf Aufhebung angefochtener Bescheide im Revisionsverfahren -

    Das FG hat die u.a. für 1999 erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1312 veröffentlichten Urteil abgewiesen.
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