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   FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04 E   

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https://dejure.org/2006,7778
FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04 E (https://dejure.org/2006,7778)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.11.2006 - 10 K 4008/04 E (https://dejure.org/2006,7778)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. November 2006 - 10 K 4008/04 E (https://dejure.org/2006,7778)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung von im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fluglizenz entstanden Aufwendungen; Einstufung der aus Anlass der Fachausbildung zum Verkehrsflugzeugführer angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit; Werbungskosten ...

  • Judicialis

    EStG § 3c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fachausbildung; Verkehrsflugzeugführer; Erstattung von Lehrgangsgebühren; Kürzung vorweggenommener Werbungskosten; Gerichtliche Sachverhaltsermittlung - Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs einer Fluglizenz können bei einer zweistufigen Flugausbildung steuerlich ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen im Rahmen des Erwerbs einer Fluglizenz können bei einer zweistufigen Flugausbildung steuerlich vollständig als Werbungskosten berücksichtigt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungen zum Erwerb einer Fluglizenz steuerlich berücksichtigungsfähig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 744
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02

    WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    Diese wiederum seien in nicht unerheblichem Umfang der private Lebensführung eines Steuerpflichtigen zuzuordnen (Entscheidung des BFH vom 27. Mai 2003 - VI R 85/02, Bundessteuerblatt II 2005, 202).

    Im Streitfall bestehen keine Bedenken, die aus Anlass der Fachausbildung zum Verkehrsflugzeugführer angefallenen Aufwendungen dem Grunde nach als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich zu berücksichtigen (vergl. in diesem Zusammenhang auch die beiden Urteile des BFH vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01, BStBl II 2004, 884 und VI R 85/02, a.a.O.), denn sie haben der Eingliederung des Klägers in den Arbeitsmarkt nach Ablauf der Wehrdienstzeit gedient.

    bb) Soweit sich der Beklagte zur Stützung seiner Rechtsauffassung auf das Urteil des BFH vom 27. Mai 2003 (VI R 85/02, a.a.O.) beruft, führt dies nicht zu einer anderen Beurteilung, denn der dort entschiedene Fall ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    Im Streitfall bestehen keine Bedenken, die aus Anlass der Fachausbildung zum Verkehrsflugzeugführer angefallenen Aufwendungen dem Grunde nach als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich zu berücksichtigen (vergl. in diesem Zusammenhang auch die beiden Urteile des BFH vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01, BStBl II 2004, 884 und VI R 85/02, a.a.O.), denn sie haben der Eingliederung des Klägers in den Arbeitsmarkt nach Ablauf der Wehrdienstzeit gedient.

    Der Streitfall bezieht sich hingegen auf eine Ausbildung "in durchgehender Schulung" (vergl. insoweit den Sachverhalt der weiteren Entscheidung des BFH vom 27. Mai 2003 (VI R 33/01, a.a.O.; vergl. ferner das Urteil des BFH vom 20. Februar 1969 - IV R 119/66, BStBl II 1969, 433).

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    Dazu hat er ausgeführt, dass das Ansinnen des Finanzamts, die "realen Aufwendungen mit potentiellen Einnahmen zu verrechnen" gegen das objektive Nettoprinzip verstoße (vergl. dazu den Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 4. Dezember 2002 - 2 BvR 400/98, BStBl II 2003, 534).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    In derartigen Fällen werden nämlich die Aufwendungen auch dann getätigt, wenn die steuerfreien Einnahmen nicht zu erwarten sind (vergl. dazu die Urteile des BFH vom 29. Januar 1986 - I R 22/85, BStBl II 1986, 479 und vom 11. Februar 1993 - VI R 66/91, BStBl II 1993, 450; vergl. dazu ferner das Urteil des BFH vom 20. Oktober 2004 - I R 11/03, BStBl II 2005, 581).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    Ferner hat er in einem Fall zu § 3 Nr. 26 EStG (in der für das Jahr 1996 geltenden Fassung), in dem die erwartete steuerfreie Einnahme ausgeblieben war, eine Kürzung der Werbungskosten als unzulässig angesehen (Urteil vom 6. Juli 2005 - XI R 61/04, BStBl II 2006, 163).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 66/91

    Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    In derartigen Fällen werden nämlich die Aufwendungen auch dann getätigt, wenn die steuerfreien Einnahmen nicht zu erwarten sind (vergl. dazu die Urteile des BFH vom 29. Januar 1986 - I R 22/85, BStBl II 1986, 479 und vom 11. Februar 1993 - VI R 66/91, BStBl II 1993, 450; vergl. dazu ferner das Urteil des BFH vom 20. Oktober 2004 - I R 11/03, BStBl II 2005, 581).
  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    Das wiederum wäre der Fall, wenn in einem nachfolgenden Veranlagungszeitraum Einnahmen zugeflossen sind, die (ggf. auch unter Berücksichtigung veränderter gesetzlicher Bestimmungen) steuerfrei bleiben und die ausschließlich in unmittelbarem Zusammenhang mit den Werbungskosten des vorangegangenen Veranlagungszeitraumes stehen und daher im Jahr der Auszahlung nicht mit gleichartigen Werbungskosten saldiert werden können (vergl. dazu auch die zum Bereich der Sonderausgaben ergangenen Urteile des BFH vom 26. Juni 1996 - X R 73/94, BStBl II 1996, 646 und vom 23. Februar 2005 - XI R 68/03, BFH/NV 2005, 1304).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 22/85

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - DBA-Italien - Arbeitstage - Nur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    In derartigen Fällen werden nämlich die Aufwendungen auch dann getätigt, wenn die steuerfreien Einnahmen nicht zu erwarten sind (vergl. dazu die Urteile des BFH vom 29. Januar 1986 - I R 22/85, BStBl II 1986, 479 und vom 11. Februar 1993 - VI R 66/91, BStBl II 1993, 450; vergl. dazu ferner das Urteil des BFH vom 20. Oktober 2004 - I R 11/03, BStBl II 2005, 581).
  • BFH, 29.05.1996 - I R 167/94

    Betriebsausgabenabzug bei steuerfreien Schachteldividenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    So hat er zum Beispiel für Schachteldividenden Ausnahmen zugelassen (Urteil vom 29. Mai 1996 - I R 167/94, BStBl II 1997, 60).
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 122/79

    Verluste aus gescheiterter Betriebsstättengründung - Ermittlung der Einkünfte -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.11.2006 - 10 K 4008/04
    Vielmehr hat er dem Abzugsverbot des § 3c EStG zunächst allgemein Geltung verschafft bei Einnahmen, die "erst zukünftig erwartet werden" (Urteile vom 28. April 1983 - IV R 122/79, BStBl II 1983, 566 und vom 24. April 1992 - VI R 141/89, BStBl II 1992, 666).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 68/03

    Rückwirkendes Ereignis; Erstattung von KiSt

  • BFH, 24.04.1992 - VI R 141/89

    Kosten für Fremdsprachenunterricht als Werbungskosten

  • BFH, 27.01.1982 - VII B 141/81

    Beschwerdeverfahren - Beiladung - Aufhebung

  • BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66

    Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an

  • BFH, 03.12.2003 - VI B 17/01

    Aufwendungen eines Zivilrichters für Erwerb einer Privatpilotenlizenz

  • BFH, 30.01.1996 - VIII B 20/95

    "Antragsbeiladung" bei Möglichkeit der Aufhebung oder Änderung eines

  • BFH, 30.09.2008 - VI R 4/07

    Aufwendungen für die Schulung zum Verkehrsflugzeugführer und Privatflugzeugführer

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 744 veröffentlichten Gründen statt, nachdem der Kläger seinen Antrag der Höhe nach eingeschränkt hatte.
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