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   FG Düsseldorf, 21.12.2006 - 11 K 3260/05 BG   

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https://dejure.org/2006,14983
FG Düsseldorf, 21.12.2006 - 11 K 3260/05 BG (https://dejure.org/2006,14983)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2006 - 11 K 3260/05 BG (https://dejure.org/2006,14983)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 11 K 3260/05 BG (https://dejure.org/2006,14983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertfortschreibung zur Anpassung an geänderte, tatsächliche Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres; Vermietbarkeit des Erdgeschosses und Kellergeschosses zu einer geringen nachhaltigen Miete und die fehlende Vermietungsmöglichkeit des zu bewertenden Gebäudes als ...

  • Judicialis

    BewG § 22 Abs. 1; ; BewG § 22 Abs. 4 S. 3 Nr. 1; ; BewG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertfortschreibung eines Grundstücks; Strukturell bedingte Wertminderungen; Geschäftslage; Einheitswert; Verkehrswert; Erlass der Grundsteuer - Wertfortschreibung für ein nur noch teilweise vermietbares Geschäftsgrundstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wertfortschreibung für ein nur noch teilweise vermietbares Geschäftsgrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 989
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 13.09.2006 - II R 5/05

    Grundsteuererlass nach § 33 Abs. 1 GrStG bei strukturell bedingten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.2006 - 11 K 3260/05
    Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, zu dem BFH-Beschluss vom 13. September 2006 II R 5/05 (Juris-Nr.: STRE200610290, ZSteu 2006; R 886 - R 889) Stellung zu nehmen.

    Wertminderungen, die auf den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen beruhen, eine Mehrzahl von Grundstücken betreffen und damit typisch sind, stellen Wertänderungen dar (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2006 II R 5/05 Juris-Nr.: STRE200610290, ZSteu 2006; R 886 - R 889).

    Nach der Ansicht des BFH erfasst § 33 Abs. 1 GrStG nicht nur - wie vom BVerwG angenommen - atypische und vorübergehende Ertragsminderungen sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur, wie sie im zu entscheidenden Fall vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. September 2006 II R 5/05 Juris-Nr.: STRE200610290, ZSteu 2006; R 886 - R 889).

    Die Revision ist im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 13. September 2006 II R 5/05 gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen.

  • BFH, 12.10.2005 - II B 106/04

    Verfassungswidrigkeit Einheitswert Grundvermögen: fehlende neue Hauptfeststellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.2006 - 11 K 3260/05
    in Bezug auf die Entscheidung BFH/NV 2006, 253 die Revision zuzulassen.
  • BFH, 15.12.1993 - II R 30/92

    Abweichende Bewertung von Grundstücken die weder eine Rohmiete ermitteln lassen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.12.2006 - 11 K 3260/05
    Nach Abschn. 16 Abs. 7 Bewertungsrichtlinien Grundvermögen (BewRGr), den die Gerichte ihren Entscheidungen nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich ohne weitere Sachverhaltserforschung zugrunde legen können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1993 II R 30/92, BFH/NV 1994, 362, m.w.N.), sind Warenhausgrundstücke im Sachwertverfahren zu bewerten.
  • BFH, 30.07.2008 - II R 5/07

    Wertfortschreibung für ein nur noch teilweise vermietbares Geschäftsgrundstück:

    Das FG folgte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 989 veröffentlichten Urteil dem FA darin, dass die vorgetragenen Gründe eine Wertfortschreibung nicht ermöglichten, da sie sämtlich die Wertverhältnisse beträfen.
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