Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23789
FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05 E (https://dejure.org/2007,23789)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2007 - 11 K 679/05 E (https://dejure.org/2007,23789)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 11 K 679/05 E (https://dejure.org/2007,23789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,23789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Saldierung der Höhe des Restbuchwertes für ein Patent i.R.d. Ermittlung eines Veräußerungsgewinns gegen den Veräußerungspreis; Ermittlung des Gewinns aus der Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit bei Veräußerung des Wirtschaftsgutes "Patent"; Möglichkeit der Nachholung ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 5; ; EStG § 16 Abs. 2; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 16 Abs. 4; ; EStG § 18 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufgabe bei freiberuflicher Erfindertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung)

    Auswirkung versehentlich unterlassener Abschreibungen auf den Veräußerungsgewinn

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.10.2001 - X R 153/97

    Nachholung unterlassener AfA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Er wies darauf hin, dass die nachträgliche Aufnahme des Wirtschaftsgutes "Patent" in die Bilanz eine berichtigende Einbuchung darstelle, die, entsprechend der Ausführung im Urteil des Bundesfinanzhofsvom 24. Oktober 2001 (X R 153/97, BStBl. II 2002, 75), eine Nachholung nicht angesetzter Absetzungen für Abnutzung (AfA) nicht zulasse.

    Fehle es bezüglich dieses Patentes gleichwohl an der Aktivierung in der Bilanz, so habe der BFH in seinerEntscheidung vom 24. Oktober 2001 (X R 153/97) dem Prinzip der abschnittsweisen Erfassung des Werteverzehrs von der Abnutzung unterliegenden Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens den Vorrang vor dem Gedanken der richtigen Erfassung des Totalgewinns eingeräumt.

    Die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung des 10. Senates des BFH (vgl.Urteil vom 24. Oktober 2001 X R 153/97, BFHE 197, 105, BStBl II 2002, 75) rechtfertigt im Ergebnis keine abweichende Bewertung.

    Die berichtigende Einbuchung habe nach Durchführung einer sogenannten "Schattenrechnung" mit dem Wert zu erfolgen, der sich bei von Anfang an richtiger Bilanzierung ergeben hätte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2001 X R 153/97, BFHE 197, 105, BStBl. II 2002, 75).

  • BFH, 07.10.1971 - IV R 181/66

    Auswirkung unterlassener AfA bei Gewinnermittlung nach § 4 (Abs. 3 EStG)

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der bislang für die Besteuerung selbstständiger Einkünfte zuständige 4. Senat des BFH in einerEntscheidung vom 7. Oktober 1971 (IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl. II 1972, 271) im Fall eines Rechtsanwaltes, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, anlässlich der Veräußerung eines PKW aus dem Betriebsvermögen die Kürzung des Verkaufserlöses um den Restbuchwert zugelassen, obwohl dieser Restbuchwert bei Anwendung von Bilanzierungsregeln wegen in Vorjahren unterlassener AfA an sich überhöht war.

    Hierzu verweist der Senat auf seine oben bereits wiedergegebeneEntscheidung vom 7. Oktober 1971 (IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl. II 1972, 271).

    Begrenzt wird die spätere Berücksichtigung ungenutzten AfA-Volumens lediglich in den Fällen, in denen die AfA in Vorjahren unter Verstoß gegen Treu und Glauben bewusst bzw. willkürlich unterlassen oder nicht vorgenommen worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1971 IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl. II 1972, 271 undvom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl. II 1995, 635).

  • BFH, 16.02.1995 - IV R 29/94

    Veräußerungserlös als Betriebseinnahme im Jahr des Zuflusses bei Gewinnermittlung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Auch in jüngeren Entscheidungen hat der 4. Senat des BFH diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl. II 1995, 635 undvom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl. II 2005, 758).

    Begrenzt wird die spätere Berücksichtigung ungenutzten AfA-Volumens lediglich in den Fällen, in denen die AfA in Vorjahren unter Verstoß gegen Treu und Glauben bewusst bzw. willkürlich unterlassen oder nicht vorgenommen worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1971 IV R 181/66, BFHE 103, 564, BStBl. II 1972, 271 undvom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl. II 1995, 635).

  • BFH, 30.06.2005 - IV R 20/04

    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Auch in jüngeren Entscheidungen hat der 4. Senat des BFH diese Rechtsprechung fortgeführt (vgl. BFH-Urteile vom 16. Februar 1995 IV R 29/94, BFHE 177, 389, BStBl. II 1995, 635 undvom 30. Juni 2005 IV R 20/04, BFHE 210, 313, BStBl. II 2005, 758).
  • BFH, 03.07.1980 - IV R 31/77

    Auch bewußt unterlassene AfA kann während der Restnutzungsdauer eines Gebäudes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Mit dieser Entscheidung hat der 10. Senat des BFH den Anwendungsbereich des Grundsatzes des formellen Bilanzzusammenhangs, der regelmäßig für offene Folgejahre die Nachholung von AfA im Wege der Neuverteilung des AfA-Volumens auf die verbleibende Restnutzungsdauer ermöglicht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601; BFH-Urteil vom 3. Juli 1980 IV R 31/77, BFHE 131, 229, BStBl. II 1981, 255), für diejenigen Fallkonstellationen eingeschränkt, in denen ein Wirtschaftsgut bislang überhaupt nicht bilanziert worden ist.
  • BFH, 26.06.1996 - XI R 41/95

    Wegfall einer betrieblichen Rentenverpflichtung durch Tod des Rentenberechtigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Mit dieser Entscheidung hat der 10. Senat des BFH den Anwendungsbereich des Grundsatzes des formellen Bilanzzusammenhangs, der regelmäßig für offene Folgejahre die Nachholung von AfA im Wege der Neuverteilung des AfA-Volumens auf die verbleibende Restnutzungsdauer ermöglicht (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1996 XI R 41/95, BFHE 180, 572, BStBl II 1996, 601; BFH-Urteil vom 3. Juli 1980 IV R 31/77, BFHE 131, 229, BStBl. II 1981, 255), für diejenigen Fallkonstellationen eingeschränkt, in denen ein Wirtschaftsgut bislang überhaupt nicht bilanziert worden ist.
  • BFH, 15.12.1993 - X R 102/92

    Teilwertabschreibung für Liniengenehmigung (Konzession des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Es liege somit lediglich ein Rechtsirrtum vor, der unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesfinanzhofsvom 15. Dezember 1993 (X R 102/92, BFH/NV 1994, 543) dargelegten Grundsätze zu einer Nachholung der unterlassenen AfA im ersten offenen Veranlagungsjahr führe.
  • BFH, 21.02.1967 - VI R 295/66

    Nachholen der Absetzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.12.2007 - 11 K 679/05
    Diese Auffassung des Senates stützt sich auf die Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesfinanzhofs (BFH): So hat bereits der 6. Senat in einerEntscheidung vom 21. Februar 1967 (VI R 295/66, BFHE 88, 316, BStBl. III 1967, 386) dargelegt, dass es grundsätzlich statthaft sein müsse, eine versehentlich unterlassene AfA in späteren Jahren auszugleichen.
  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 3/08

    Keine Nachholung der AfA auf ein nicht als Betriebsvermögen erfasstes

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 598 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen statt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht