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   FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07 E   

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FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07 E (https://dejure.org/2009,16154)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.05.2009 - 15 K 2503/07 E (https://dejure.org/2009,16154)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 15 K 2503/07 E (https://dejure.org/2009,16154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft; Gleichstellung der Anteilsentnahme mit einem Anschaffungsvorgang und dem daraus folgenden Ansatz des Teilwertes statt der historischen Anschaffungskosten; ...

  • Judicialis

    EStG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung der Anteilsentnahme mit einem Anschaffungsvorgang und dem daraus folgenden Ansatz des Teilwertes statt der historischen Anschaffungskosten - Veräußerung; Wesentliche Beteiligung; Anschaffungskosten; Teilwertansatz; Stille Reserven; Entnahmebesteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gleichstellung der Anteilsentnahme mit einem Anschaffungsvorgang und dem daraus folgenden Ansatz des Teilwertes statt der historischen Anschaffungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.12.1999 - IX R 62/96

    AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Ferner hat der BFH als AfA- Bemessungsgrundlage nicht den Teilwert im Zeitpunkt der Entnahme, sondern die ursprünglichen Anschaffungskosten herangezogen, wenn der Steuerpflichtige eine eigengenutzte, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörende Wohnung gemäß § 52 Abs. 15 EStG erfolgsneutral aus dem Betriebsvermögen entnommen und anschließend vermietet hatte (BFH-Urteil vom 14.12.1999 IX R 62/96, BStBl II 2000, 656 mit Rechtsprechungsnachweisen).

    Streitgegenständlich ist hier die Besteuerung eines nicht nur gesetzlich fingierten Veräußerungsvorgangs (so bei Betriebsaufgabe im Fall des § 16 Abs. 3 EStG; vgl. BFH- Urteil vom 14.12.1999 IX R 62/96, BStBl II 2000, 656), sondern einer tatsächlich erfolgten Anteilsveräußerung; der Gewinn aus diesem Rechtsgeschäft ist nach dem Gesetz durch Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses und der "Anschaffungskosten" zu ermitteln.

  • BFH, 03.05.1994 - IX R 59/92

    Die AfA ist bei einer vermieteten Wohnung nach den ursprünglichen Anschaffungs-

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Teilwert oder gemeiner Wert bilden nur dann die maßgebliche Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude mit diesen Werten "steuerlich erfasst" wurde; die Bemessungsgrundlage für die weitere AfA kann nicht höher sein als der Aufwand des Steuerpflichtigen für das überführte Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 03.05.1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749; vom 10.05.1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055).
  • BFH, 29.04.1992 - XI R 5/90

    Versagung der Zustimmung zur Revisionsrücknahme

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Vorstehende Grundsätze seien auf den Fall der Betriebsaufgabe i. S. von § 16 EStG zu übertragen (BFH-Urteil vom 29.04.1992 XI R 5/90, BStBl II 1992, 962).
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 177/80

    Gebäude - Erhöhte Absetzung - Betriebsvermögen - AfA - Ermittlung des Teilwerts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Diesen Grundsatz hat der BFH mit Urteil vom 09.08.1983 (VIII R 177/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 759) für die Abschreibung entwickelt: Es entspreche dem Sinn und Zweck der Vorschriften über die AfA, die Bemessungsgrundlage für die weiteren AfA eines vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsguts mit dem Teilwert oder dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Überführung anzusetzen.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 106/90

    Aufwendungen für Realschul-Lehramtsstudium einer Grundschullehrerin als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Vorstehende Grundsätze seien auf den Fall der Betriebsaufgabe i. S. von § 16 EStG zu übertragen (BFH-Urteil vom 29.04.1992 XI R 5/90, BStBl II 1992, 962).
  • BFH, 15.12.1993 - X R 158/90

    AfA-Bemessungsgrundlage nach Betriebsaufgabe ohne Aufdeckung stiller Reserven (§

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Wenn aber die gesetzliche Fiktion eines Veräußerungsgeschäfts ( § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG) im Einzelfall nicht tatsächlich umgesetzt werden kann, entfällt die Rechtfertigung für den Ansatz fiktiver Anschaffungskosten als künftige AfA-Bemessungsgrundlage (vgl. BFH-Urteil vom 15.12.1993 X R 158/90, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 476).
  • BFH, 10.05.1995 - IX R 54/91

    Absetzungen für Abnutzung bei den Einkommensteuerfestsetzungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.05.2009 - 15 K 2503/07
    Teilwert oder gemeiner Wert bilden nur dann die maßgebliche Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude mit diesen Werten "steuerlich erfasst" wurde; die Bemessungsgrundlage für die weitere AfA kann nicht höher sein als der Aufwand des Steuerpflichtigen für das überführte Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 03.05.1994 IX R 59/92, BStBl II 1994, 749; vom 10.05.1995 IX R 54/91, BFH/NV 1995, 1055).
  • BFH, 13.04.2010 - IX R 22/09

    Anteilsentnahme als Anschaffung i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1293 veröffentlichten Urteil die Auffassung, der Entnahmewert trete an die Stelle der Anschaffungskosten.
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