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   FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09   

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FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09 (https://dejure.org/2010,20080)
FG München, Entscheidung vom 23.02.2010 - 12 K 2218/09 (https://dejure.org/2010,20080)
FG München, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 12 K 2218/09 (https://dejure.org/2010,20080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Der dreijährige Aufenthalt im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG muss nicht ununterbrochen rechtmäßig, gestattet oder geduldet sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch eines ausländischen Vaters mit einer Aufenthaltsbefugnis i.S.d. § 30 Ausländergesetz (AuslG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuregelung des Kindergeldanspruchs für geduldete Ausländer verfassungsgemäß; kurze Unterbrechungen im Aufenthaltsstatus unschädlich

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Neuregelung des Kindergeldanspruchs für geduldete Ausländer verfassungsgemäß - kurze Unterbrechungen im Aufenthaltsstatus unschädlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1056
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09
    Mit dem AuslAnsprG sollte vielmehr die Anspruchsberechtigung von Ausländern unter Beibehaltung der vom Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvR 2515/95, HFR 2005, 162) nicht beanstandeten Zielsetzung, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, neu geregelt werden.
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09
    Mit dem AuslAnsprG sollte vielmehr die Anspruchsberechtigung von Ausländern unter Beibehaltung der vom Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97, 1 BvR 2515/95, HFR 2005, 162) nicht beanstandeten Zielsetzung, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, neu geregelt werden.
  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09
    Betrifft der Sachverhalt - wie im Streitfall - einen Zeitraum vor 2005, in dem noch das AuslG galt, sind Aufenthaltsbefugnisse nach dem AuslG entsprechend den Fortgeltungsregelungen in § 101 AufenthG als Aufenthaltstitel im Sinne des AufenthG zu behandeln (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 22. November 2007 III R 54/02 BFH/NV 2008, 457).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09
    Der Gesetzgeber handelte im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums, als er typisierend gemäß § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG einen Daueraufenthalt erst bei einem mindestens dreijährigen Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Integration in den Arbeitsmarkt unterstellte; denn nach der nicht zu beanstandenden Einschätzung des Gesetzgebers bietet eine derartige Integration eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (vgl. BFH-Urteil vom 22. November 2007 III R 60/99, BStBl II 2009, 910).
  • BFH, 24.05.2012 - III R 20/10

    Kindergeld: Unterbrechung des geduldeten Aufenthalts

    Für die verbleibenden Monate Juni 2001 bis Mai 2004 gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1056 veröffentlichten Gründen statt.
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