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   FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09   

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FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09 (https://dejure.org/2010,11848)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.2010 - 3 K 839/09 (https://dejure.org/2010,11848)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 3 K 839/09 (https://dejure.org/2010,11848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO bei erstmaliger Wahl der getrennten Veranlagung nach Ergehen eines Änderungsbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gestaltungsmissbrauch bei erstmaliger Wahl der getrennten Veranlagung nach Änderungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gestaltungsmissbrauch bei erstmaliger Wahl der getrennten Veranlagung nach Änderungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahl der Getrennten Veranlagung als Rechtsmißbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 Abgabenordnung (AO) bei erstmaliger Wahl der getrennten Veranlagung nach Ergehen eines Änderungsbescheids

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Aus Gründen der Gleichbehandlung mit nicht miteinander verheirateten Steuerpflichtigen wird ihnen jedoch auch das Recht auf getrennte Veranlagung zugebilligt (BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186).

    Das Steuergesetz kann auch dadurch umgangen werden, dass aufgrund der missbräuchlichen Gestaltung das Entstehen oder die Fälligkeit der Steuerschuld hinausgeschoben oder -wie hier- die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft vereitelt wird (BFH in BFH/NV 2005, 186).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das FA nicht darauf verwiesen werden kann, zur Vermeidung dieses Schadens, dem E bzw. seinen Erben aufgrund der Beantragung der getrennten Veranlagung gegen die Klägerin möglicherweise zustehende Ansprüche (z.B. Schadensersatzanspruch nach § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung - vgl. hierzu BGH-Urteil vom 18. November 2009 XII ZR 173/06, DStR 2010, 266- oder Anspruch aufgrund des am 12. August 1992 beurkundeten Ehe- und Vermögensauseinandersetzungsvertrags -Gerichtsakte 2 K 73/06, Bl. 21ff.-) gegenüber der Klägerin durchzusetzen (so auch BFH in BFH/NV 2005, 186).

    Das Gesetz geht davon aus, dass die Erhebung der Einkommensteuer durch die Ausübung des Wahlrechts nicht beeinflusst wird (BFH in BFH/NV 2005, 186).

    Diesem Gesetzeszweck kann nicht mit Erfolg die Rechtmäßigkeit jedes Einzelaktes des Gesamtwerkes entgegengehalten werden, andernfalls liefe die Vorschrift als Ganzes ins Leere (BFH in BFH/NV 2005, 186).

  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 2 K 73/06

    Erstattungsberechtigung von Ehegatten für ESt-Vorauszahlungen bei nachträglicher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Die Gerichtsakten der Verfahren 2 K 217/05 (Einkommensteuer 1988 - 1991) und 2 K 73/06 (Abrechnungsbescheid über Vorauszahlungen zur Einkommensteuer 1992 und 1995) wurden beigezogen.

    Zur Begründung dieser Rechtsprechung wird darauf verwiesen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet ist, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (BFH-Urteile vom 30. September 2008 VII R 18/06, BStBl II 2009, 38, vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 453, BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907 jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511; kritisch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2009 5 K 5064/08, EFG 2009, 1613).

    Der Senat ist der Auffassung, dass das FA nicht darauf verwiesen werden kann, zur Vermeidung dieses Schadens, dem E bzw. seinen Erben aufgrund der Beantragung der getrennten Veranlagung gegen die Klägerin möglicherweise zustehende Ansprüche (z.B. Schadensersatzanspruch nach § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung - vgl. hierzu BGH-Urteil vom 18. November 2009 XII ZR 173/06, DStR 2010, 266- oder Anspruch aufgrund des am 12. August 1992 beurkundeten Ehe- und Vermögensauseinandersetzungsvertrags -Gerichtsakte 2 K 73/06, Bl. 21ff.-) gegenüber der Klägerin durchzusetzen (so auch BFH in BFH/NV 2005, 186).

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99

    Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Ein Schaden des FA ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des 7. Senats des BFH (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VII R 56/99, BStBl II 2002, 214) zur Wirkung des Wechsels der Veranlagungsart in Bezug auf vorherige Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzverwaltung anzunehmen.

    In Bezug auf das Erhebungsverfahren wird dies dadurch erreicht, dass einem Wechsel zur getrennten Veranlagung nach vorheriger Zusammenveranlagung für Zwecke der Vollstreckung Wirkung nur für die Zukunft, d.h. insoweit, als der Zusammenveranlagungsbescheid noch nicht vollzogen ist, zugesprochen wird (BFH in BStBl II 2002, 214).

  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Vielmehr handelt es sich um einen sachgerechten Kompromiss zwischen dem Schutz der ehelichen Privatsphäre und der grundsätzlich gebotenen Individualbesteuerung (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BStBl II 2004, 980; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54, BStBl I 1957, 193 zum Verbot der Schlechterstellung von Eheleuten durch die Zusammenveranlagung).

    Nach der Rechtsprechung kann es unbefristet -bis zur Unanfechtbarkeit eines Einkommensteuerbescheides- ausgeübt und eine einmal getroffene Wahl der Veranlagungsart (auch mehrfach) geändert werden (vgl. BFH in BStBl II 2004, 980).

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06

    Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Der Senat ist der Auffassung, dass das FA nicht darauf verwiesen werden kann, zur Vermeidung dieses Schadens, dem E bzw. seinen Erben aufgrund der Beantragung der getrennten Veranlagung gegen die Klägerin möglicherweise zustehende Ansprüche (z.B. Schadensersatzanspruch nach § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch wegen Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung - vgl. hierzu BGH-Urteil vom 18. November 2009 XII ZR 173/06, DStR 2010, 266- oder Anspruch aufgrund des am 12. August 1992 beurkundeten Ehe- und Vermögensauseinandersetzungsvertrags -Gerichtsakte 2 K 73/06, Bl. 21ff.-) gegenüber der Klägerin durchzusetzen (so auch BFH in BFH/NV 2005, 186).
  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Zur Begründung dieser Rechtsprechung wird darauf verwiesen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet ist, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (BFH-Urteile vom 30. September 2008 VII R 18/06, BStBl II 2009, 38, vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 453, BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907 jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511; kritisch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2009 5 K 5064/08, EFG 2009, 1613).
  • BFH, 15.11.2005 - VII R 16/05

    Erstattungsanspruch bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleuten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Zur Begründung dieser Rechtsprechung wird darauf verwiesen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet ist, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (BFH-Urteile vom 30. September 2008 VII R 18/06, BStBl II 2009, 38, vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 453, BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907 jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511; kritisch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2009 5 K 5064/08, EFG 2009, 1613).
  • BFH, 12.02.2008 - VII R 33/06

    Keine nachträgliche Anrechnung von Kapitalertragsteuer nach Ablauf der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Das schließt es nicht nur aus, fällig gewordene steuerliche Ansprüche nach Ablauf der vom Gesetz in diesem Zusammenhang festgelegten Fünf-Jahres-Frist noch geltend zu machen, sondern auch, auf fällig gewordene Steuern nach Ablauf dieser Frist etwas anzurechnen und dadurch Erstattungsansprüche i.S. des § 37 Abs. 2 AO auszulösen (BFH-Urteil 12. Februar 2008 VII R 33/06, BStBl II 2008, 504).
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06

    Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Zur Begründung dieser Rechtsprechung wird darauf verwiesen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet ist, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (BFH-Urteile vom 30. September 2008 VII R 18/06, BStBl II 2009, 38, vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 453, BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907 jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511; kritisch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2009 5 K 5064/08, EFG 2009, 1613).
  • BFH, 26.01.2006 - VII B 312/05

    Eheleute; Zusammenveranlagung; Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 839/09
    Zur Begründung dieser Rechtsprechung wird darauf verwiesen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Vorauszahlung weder dazu in der Lage noch dazu verpflichtet ist, Vermutungen über eine bestimmte wirtschaftliche Interessenlage auf Seiten der steuerpflichtigen Eheleute für den Fall anzustellen, dass die Vorauszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt die festgesetzte Steuer übersteigen und damit zu einem Erstattungsanspruch führen (BFH-Urteile vom 30. September 2008 VII R 18/06, BStBl II 2009, 38, vom 15. November 2005 VII R 16/05, BStBl II 2006, 453, BFH-Beschluss vom 26. Januar 2006 VII B 312/05, BFH/NV 2006, 907 jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 2 K 73/06, EFG 2008, 1511; kritisch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2009 5 K 5064/08, EFG 2009, 1613).
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 5 K 5064/08

    Anrechnung von Vorauszahlungen und Abschlusszahlungen bei getrennter Veranlagung

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

  • BFH, 03.03.2005 - III R 60/03

    Änderung der Veranlagungsart: Bindung an die bisherigen Besteuerungsgrundlagen -

  • BFH, 28.07.2005 - III R 48/03

    Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung - kein Ablauf der

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 24/08

    Auslegung der Klageschrift - Bestimmung des Klägers - Nachholung einer fehlerhaft

  • BFH, 19.05.1999 - XI R 97/94

    Ehegattenveranlagungswahlrecht bei Verlustrücktrag

  • BFH, 20.01.1999 - XI R 31/96

    Ehegatten; Änderung des Veranlagungswahlrechts

  • BFH, 30.08.2012 - III R 40/10

    Veranlagungswahlrecht von Ehegatten und Missbrauch von rechtlichen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1381 veröffentlichten Gründen ab.
  • FG Münster, 27.08.2013 - 13 K 1509/11

    Einkünfte und Bezüge des Kindes, Beträge zur Mitversicherung in

    Gründe für eine Differenzierung, ob das Kind selbst Versicherungsnehmer oder im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist, kann der Senat nicht erkennen (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 08.12.2011 3 K 839/09 Kg, EFG 2012, 527 - Revision VI R 7/12 von der Familienkasse zurückgenommen - Urteil des FG Düsseldorf vom 28.10.2011 3 K 1332/09 Kg, EFG 2012, 136 - Revision VIII R 67/11 von der Familienkasse zurückgenommen - Urteil des FG Münster vom 04.06.2009 3 K 840/08 Kg, EFG 2009, 1654; Urteil des Berlin-Brandenburg vom 04.11.2010 4 K 10218/06 B, EFG 2011, 549; andere Auffassung: Urteil des FG München vom 27.07.2009 9 K 2337/08, EFG 2010, 63).

    Denn die (unvermeidbaren) Versicherungsbeiträge stellen keine im Rahmen der Einkünfteermittlung zu berücksichtigenden Werbungskosten dar, sondern sind "als gesonderter Posten" von dem Gesamtbetrag der Einkünfte und Bezüge abzuziehen (vgl. u.a. auch Berechnung im Urteil des FG Münster vom 08.12.2011 3 K 839/09 Kg, EFG 2012, 527).

  • FG Münster, 04.10.2012 - 6 K 3016/10

    Antrag auf getrennte Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Schließlich ergibt sich auch aus dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 06.05.2010 (3 K 839/09, EFG 2010, 1381; Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen III R/10 anhängig) nichts Gegenteiliges.
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