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   FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05 B   

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https://dejure.org/2009,15269
FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05 B (https://dejure.org/2009,15269)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2009 - 9 K 1081/05 B (https://dejure.org/2009,15269)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2009 - 9 K 1081/05 B (https://dejure.org/2009,15269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Antrages auf Änderung von Einkommenssteuerbescheiden aufgrund der erst nachträglich bekanntgewordenen "Tatsache" der Entrichtung von Stückzinsen; Grob fahrlässiges Handeln beim Unterlassen der Eintragung von Aufwendungen für "Stückzinsen" in einem ...

  • Judicialis

    EStG § 34c Abs. 1; ; EStG § 34c Abs. 2; ; AO 1977 § 173 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträglich geltend gemachte Stückzinsen als neue Tatsache; Dem Finanzamt bei Erlass des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bereits bekannte, aber nicht berücksichtigte fiktive Quellensteuern auch nicht nachträglich berücksichtigungsfähig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträglich geltend gemachte Stückzinsen als neue Tatsache - Dem Finanzamt bei Erlass des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bereits bekannte, aber nicht berücksichtigte fiktive Quellensteuern auch nicht nachträglich berücksichtigungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05
    Das gilt nach Ansicht des BFH jedenfalls dann, wenn die Anforderungen an die Mitwirkung klar erkennbar und die Erläuterungen hierzu leicht verständlich abgefasst sind und auf die besondere Situation eingehen, an die die Mitwirkungspflicht anknüpft (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. Januar 2001, XI R 42/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 379 und vom 21. Januar 2004, VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910 betr. "Merkblatt über Kindergeld"; Loose, a.a.O., § 173 Rz. 77, Rüsken, in: Klein, AO, 10. Aufl., § 173 Rz. 112).

    Er muss aber den sich ihm "beim Ausfüllen von Steuererklärungen aufdrängenden Zweifelsfragen nachgehen" (vgl. dazu BFH-Urteil in BStBl II 2001, 379 m.w.N.).

  • BFH, 20.11.2008 - III R 107/06

    Grobes Verschulden bei rechtsirrtümlich unterbliebenen Angaben im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05
    Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 2008, III R 107/06, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2009, 545 m.w.N.).

    Beruht die unvollständige Steuererklärung aber - wie hier gegeben - auf einem Rechtsirrtum des Steuerpflichtigen wegen mangelnder Kenntnis steuerrechtlicher Vorschriften, ist dies dem Steuerpflichtigen nach mittlerweile ständiger BFH-Rechtsprechung in der Regel nicht als grobes Verschulden anzulasten (vgl. dazu nur BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 545 m.w.N.).

  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05
    Das gilt nach Ansicht des BFH jedenfalls dann, wenn die Anforderungen an die Mitwirkung klar erkennbar und die Erläuterungen hierzu leicht verständlich abgefasst sind und auf die besondere Situation eingehen, an die die Mitwirkungspflicht anknüpft (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. Januar 2001, XI R 42/00, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 379 und vom 21. Januar 2004, VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910 betr. "Merkblatt über Kindergeld"; Loose, a.a.O., § 173 Rz. 77, Rüsken, in: Klein, AO, 10. Aufl., § 173 Rz. 112).
  • FG Düsseldorf, 20.10.1998 - 6 K 3474/94

    Anrechnung fiktiver indischer Quellensteuer; Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 9 K 1081/05
    Auch eine Anrechnung dieser fiktiven Steuern im Rahmen der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer (vgl. dazu allgemein FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Oktober 1998 6 K 3473/94 K, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 268 sowie R 4 der Einkommensteuerrichtlinien 1999 - 2001) ist nicht möglich, da es - wie bereits oben gesehen - in der AO 1977 keine Berichtigungsvorschrift gibt, die eine Stattgabe des Änderungsantrags des Klägers vom 14. November 2004 trotz der bereits bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzungen für 1999 bis 2001 erlauben würden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - 2 K 742/09

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtausfüllen des

    Nach ständiger Rechtsprechung handelt ein Steuerpflichtiger grob fahrlässig, wenn er es unterlässt, die zur Einkommensteuererklärung dazugehörige "Anleitung zur Einkommensteuererklärung" im Einzelnen durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. September 2009 9 K 1081/05 B EFG 2010, 57 sowie das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 23. Januar 2001 XI R 42/00 BStBl II 2001, 379).
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