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   FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09   

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FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09 (https://dejure.org/2010,19632)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2010 - 12 K 266/09 (https://dejure.org/2010,19632)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 12 K 266/09 (https://dejure.org/2010,19632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermittlung des Spekulationsgewinns bei Halten eines Grundstücks nach dem Erwerb zunächst im Privatvermögen, dann Einlage in ein Betriebsvermögen, später Entnahme und Veräußerung aus dem Privatvermögen heraus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Nr. 2 EStG; § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG
    Berechnung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Falle eines zwischenzeitlichen Einlegens des Grundstücks in ein Betriebsvermögen und anschließender Veräußerung aus dem Privatvermögen; Notwendigkeit der Versteuerung der stillen Reserven zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23
    Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Begriff des privaten Veräußerungsgeschäftes hinsichtlich eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 636
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 (180); 122, 210 (230)).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 (291); 112, 164 (174); 122, 210 (230)).

    Im Bereich des Steuerrechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 (125); 116, 164 (180); 122, 210 (231)).

    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 107, 27 (46 f.); 116, 164 (180); 122, 210 (231)).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    aa) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 (180); 122, 210 (230)).

    Im Bereich des Steuerrechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 (125); 116, 164 (180); 122, 210 (231)).

    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 107, 27 (46 f.); 116, 164 (180); 122, 210 (231)).

    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 116, 164 (180 f.); 117, 1 (31)).

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 116, 164 (180 f.); 117, 1 (31)).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Im Bereich des Steuerrechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 (125); 116, 164 (180); 122, 210 (231)).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 (291); 112, 164 (174); 122, 210 (230)).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 107, 27 (46 f.); 116, 164 (180); 122, 210 (231)).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 (291); 112, 164 (174); 122, 210 (230)).
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 14/03

    Spekulationsgeschäft - Restitutionsanspruch (VermG) - Erwerb des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Für die Berechnung des Zeitraums zwischen der Anschaffung und der Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge maßgeblich (vgl. nur BFH-Urteil vom 30. November 1999 IX R 70/96, BStBl II 2000, 262; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 IX R 14/03, BStBl II 2006, 513).
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 7/04

    Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens (§ 235 HGB) keine entgeltliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    b) Die unentgeltliche Übertragung auf die Klägerin mit notariellem Vertrag vom 29. März 2000 stellt keine Veräußerung dar, weil unter dem Begriff der Veräußerung die entgeltliche Übertragung des Wirtschaftsguts auf einen Dritten verstanden wird (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 7/04, BStBl II 2007, 258; vgl. auch Schmidt/ Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 29. Auflage, § 23 Rz. 43).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 70/96

    Spekulationsgeschäft bei Floating-Rate-Notes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
    Für die Berechnung des Zeitraums zwischen der Anschaffung und der Veräußerung sind nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge maßgeblich (vgl. nur BFH-Urteil vom 30. November 1999 IX R 70/96, BStBl II 2000, 262; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 IX R 14/03, BStBl II 2006, 513).
  • FG Hessen, 20.11.1980 - II 44/78
  • BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich

    Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen erhobene Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 636 veröffentlichten Urteil ab.
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