Rechtsprechung
FG München, 20.10.2015 - 10 K 2393/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung von privaten Pflegekräften zur Versorgung einer in einem Seniorenheim untergebrachten Verwandten als außergewöhnliche Belastung
- rewis.io
Keine Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung in einem Pflegeheim
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 S. 1
Keine Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung in einem Pflegeheim - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Berücksichtigung von Kosten für die Beschäftigung privater Pflegekräfte als außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung in einem Pflegeheim
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kosten für die Beschäftigung privater (zusätzlicher) Pflegekräfte
Verfahrensgang
- FG München, 20.10.2015 - 10 K 2393/14
- BFH, 30.03.2017 - VI R 55/15
Papierfundstellen
- EFG 2016, 120
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 5 K 2714/15
Aufwendungen für die eigene häusliche Pflege als außergewöhnliche Belastungen - …
Eine Abziehbarkeit von Pflegeleistungen als außergewöhnliche Belastung, die weit über das hinaus geht, was üblicherweise für die Versorgung von Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt werden kann würde bedeuten, dass die Steuerzahler sich finanziell an einer Versorgung beteiligen müssen, die sie sich für sich selbst nicht leisten könnten (vgl. FG München vom 20. Oktober 2015 10 K 2393/14, EFG 2016, 120 m.w.N.).Anders als in einer Entscheidung des Finanzgerichts München vom 20. Oktober 2015 ist vorliegend eine Aufteilung in einen angemessenen und einen unangemessenen Anteil im Schätzungswege möglich (vgl. FG München vom 20. Oktober 2015 10 K 2393/14, EFG 2016, 120).
- BFH, 30.03.2017 - VI R 55/15
Aufwendungen für die Beschäftigung von privaten Arbeitskräften durch eine …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 20. Oktober 2015 10 K 2393/14 aufgehoben.Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 120 veröffentlichen Gründen ab, da es bei den geltend gemachten Aufwendungen für die Beschäftigung der privaten "Pflegekräfte" an der erforderlichen Angemessenheit fehle.