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   FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 4 K 269/15 F   

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https://dejure.org/2015,35427
FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 4 K 269/15 F (https://dejure.org/2015,35427)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2015 - 4 K 269/15 F (https://dejure.org/2015,35427)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 4 K 269/15 F (https://dejure.org/2015,35427)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Wertes eines übertragenen Geschäftsanteils durch das Finanzamt bei der Festsetzung der Schenkungssteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsbewertung für Zwecke der Schenkungsteuer - Verschonungsabschlag für Anteile an Kapitalgesellschaften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bedarfsbewertung für Zwecke der Schenkungsteuer - Verschonungsabschlag für Anteile an Kapitalgesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schenkungsteuer - und die Feststellung der Ausgangslohnsumme

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Ausgangslohnsumme festzustellen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 125
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.11.2018 - II R 34/15

    Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 4 K 269/15
    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung kann § 13a Abs. 4 Satz 5 ErbStG nicht entsprechend angewendet werden (Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 2015 9 K 2384/09, EFG 2015, Revision BFH II R 34/15; Crezelius, ZEV 2009, 1, 4; Wachter in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 5. Aufl., § 13a Randnr. 53).
  • FG Köln, 10.06.2015 - 9 K 2384/09

    Erbschaftsteuer: Kürzung des Verschonungsabschlages wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2015 - 4 K 269/15
    Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung kann § 13a Abs. 4 Satz 5 ErbStG nicht entsprechend angewendet werden (Finanzgericht - FG - Köln, Urteil vom 10. Juni 2015 9 K 2384/09, EFG 2015, Revision BFH II R 34/15; Crezelius, ZEV 2009, 1, 4; Wachter in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 5. Aufl., § 13a Randnr. 53).
  • BFH, 05.09.2018 - II R 57/15

    Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2015 4 K 269/15 F aufgehoben.

    Das Urteil wurde in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 125, veröffentlicht.

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