Rechtsprechung
| FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Zur Steuerbegünstigung des Gewinnes aus der Veräußerung einer Allgemeinarztpraxis (§§ 18 Abs. 3, 16 Abs. 2-4, 34 Abs. 1, 2 EStG)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Verkauf einer Allgemeinarztpraxis und Neueröffnung einer Praxis für Naturheilkunde in derselben Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Einkommensteuer - Praxisverkauf und Neueröffnung mit anderer Ausrichtung gefährdet Steuervorteile
- praxisabgabe-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein steuerbegünstigender Veräußerungsgewinn bei kurzfristiger Neueröffnung einer Praxis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besteuerung des Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf einer Allgemeinarztpraxis und Neueröffnung einer Praxis für Naturheilkunde in derselben Gemeinde; Betrieb einer Arztpraxis mit lediglich unterschiedlichen Behandlungsmethoden als wesensmäßig unterschiedliche Tätigkeit ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Gewinn aus der Veräußerung einer Allgemeinarztpraxis
Papierfundstellen
- EFG 2006, 887
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BFH, 06.03.1997 - IV R 28/96
Veräußerung einer Teilpraxis
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Das Urteil des BFH vom 6. März 1997 IV R 28/96 sei lediglich zur Frage der Teilbetriebsveräußerung ergangen (Bl. 28).1997, IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746 betreffend die Veräußerung einer.
Rn. 33 b. In seinem Urteil vom 6. März 1997, IV R 28/96, BFH/NV 1997, 746, das zum Verkauf einer kassenärztlichen Praxis unter Zurückbehaltung des privatärztlichen Patientenstammes und unter Fortführung einer Privatpraxis für Naturheilverfahren ergangen ist, hat der BFH u.a. ausgeführt:.
- BFH, 23.01.1997 - IV R 36/95
Die tarifbegünstigte Veräußerung des gesamten Anteils an einer …
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Rn. 25 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Veräußerung oder Aufgabe der Praxis weiter voraus, dass die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis wenigstens für "eine gewisse Zeit" eingestellt wird (z.B. Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 36/95, BStBl II 1997, 498 m.w.N.).Kassenarztpraxis unter Beibehaltung einer Praxis für Naturheilverfahren), ein Zahnarzt seine Praxis veräußert und eine Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie eröffnet (BFH vom 23. Januar 1997, 1V R 36/95, BStBl II 1997, 498) oder von einer Tierarztpraxis eine "Großtierpraxis" unter Zurückbehaltung der "Kleintierpraxis" veräußert wird (BFH vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182).
- BFH, 04.11.2004 - IV R 17/03
Veräußerung der allgemeinmedizinischen Praxis durch einen Allgemeinmediziner, der …
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Rn. 27 c. Eine Teilpraxis, und damit eine "andere" Tätigkeit, kann im Hinblick auf die besondere Bedeutung der persönlichen Betätigung im Rahmen einer freiberuflichen Praxis ausnahmsweise angenommen werden, wenn sich die freiberufliche Arbeit auf selbständige und wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit dazugehörigen unterschiedlichen Kunden-(Patienten-)kreisen erstreckt (BFH vom 4. November 2004 IV R 17/03, BStBl 2005 II, 208;… vom 1. Juli 2004 IV R 32/02, BFH/NV 2005, 31).Rn. 28 Eine wesensmäßige Verschiedenartigkeit hat der BFH für die Tätigkeiten eines niedergelassenen Arztes für Allgemeinmedizin einerseits und eines "Betriebsarztes" andererseits angenommen (BFH vom 4. November 2004 IV R 17/03, a.a.O.).
- BFH, 29.10.1992 - IV R 16/91
Teilbetriebsveräußerung bei Tierärzten
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Kassenarztpraxis unter Beibehaltung einer Praxis für Naturheilverfahren), ein Zahnarzt seine Praxis veräußert und eine Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie eröffnet (BFH vom 23. Januar 1997, 1V R 36/95, BStBl II 1997, 498) oder von einer Tierarztpraxis eine "Großtierpraxis" unter Zurückbehaltung der "Kleintierpraxis" veräußert wird (BFH vom 29. Oktober 1992 IV R 16/91, BStBl II 1993, 182). - BFH, 10.06.1999 - IV R 11/99
Praxisveräußerung; Einstellung der Berufstätigkeit
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Wer lediglich fünf Monate nach der Veräußerung seiner Praxis erneut seine freiberufliche Tätigkeit in derselben Stadt aufnimmt, hat damit seine bisherige freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis nicht wenigstens für "eine gewisse Zeit" eingestellt (BFH vom 10. Juni 1999 IV R 11/99, BFH/NV 1999, 1594 m.w.N.). - BFH, 01.07.2004 - IV R 32/02
Teilpraxisaufgabe
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Rn. 27 c. Eine Teilpraxis, und damit eine "andere" Tätigkeit, kann im Hinblick auf die besondere Bedeutung der persönlichen Betätigung im Rahmen einer freiberuflichen Praxis ausnahmsweise angenommen werden, wenn sich die freiberufliche Arbeit auf selbständige und wesensmäßig verschiedene Tätigkeiten mit dazugehörigen unterschiedlichen Kunden-(Patienten-)kreisen erstreckt (BFH vom 4. November 2004 IV R 17/03, BStBl 2005 II, 208; vom 1. Juli 2004 IV R 32/02, BFH/NV 2005, 31). - FG Münster, 29.08.2001 - 8 K 6534/98
Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Teilbereichs …
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Rn. 29 sich - wie im Falle der Anwendung schulmedizinischer und anderer Methoden - die Art der Behandlungsverfahren unterscheiden (FG Münster vom 29. August 2001 8 K 6534/98 E, EFG 2002, 327 betreffend die Veräußerung des allgemeinmedizinischen Bereichs einer Praxis unter weiterer Beibehaltung der Anwendung von Psychotherapie und traditioneller chinesischer Medizin; FG Rheinland-Pfalz 17. Oktober 1995 2 K 1840/94, EFG 1996, 753; bestätigt durch BFH vom 6. März. - FG Rheinland-Pfalz, 17.10.1995 - 2 K 1840/94
Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer; …
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Rn. 29 sich - wie im Falle der Anwendung schulmedizinischer und anderer Methoden - die Art der Behandlungsverfahren unterscheiden (FG Münster vom 29. August 2001 8 K 6534/98 E, EFG 2002, 327 betreffend die Veräußerung des allgemeinmedizinischen Bereichs einer Praxis unter weiterer Beibehaltung der Anwendung von Psychotherapie und traditioneller chinesischer Medizin; FG Rheinland-Pfalz 17. Oktober 1995 2 K 1840/94, EFG 1996, 753; bestätigt durch BFH vom 6. März. - BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90
Kein Werbungskostenabzug für eine Auslandsreise, auch wenn danach für einen …
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Rn. 11 Ein Freiberufler könne unterschiedliche freiberufliche Tätigkeiten ausüben und damit verschiedene Betriebsvermögen bilden (BFH vom 7. November 1991 VI R 14/90). - FG Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 2 K 236/98
Anteilsveräußerung und Fortsetzung freiberuflicher Tätigkeit
Auszug aus FG Saarland, 30.03.2006 - 1 K 401/02
Grundsätzlich sei es zwar schädlich, wenn die Werbewirksamkeit des Namens beim Aufbau einer neuen Praxis nennenswerte Vorteile bringe (FG Baden-Württemberg vom 29. Dezember 2000 2 K 236/98).
- FG Hamburg, 05.04.2011 - 6 K 191/10
Kein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn bei der "Praxisveräußerung" eines …
Wesensverschiedene Tätigkeiten sind beispielsweise nicht anzunehmen bei einer allgemeinmedizinischen Praxis und einer Praxis für Naturheilkunde (Urteil des FG Saarland vom 30.03.2006 1 K 401/02, EFG 2006, 887), bei Allgemeinmedizin nach schulmedizinischen Methoden einerseits und unter Anwendung der Psychotherapie und der traditionellen chinesischen Medizin andererseits (Urteil des FG Münster vom 29.08.2001 8 K 6534/98 E, EFG 2002, 327), bei der Tätigkeit als Zahnarzt und als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg (BFH-Urteil vom 23.01.1997 IV R 36/95, BFHE 182, 533, BStBl II 1997, 498) sowie bei einer Großtier- und Kleintierbehandlung durch einen Tierarzt (BFH-Urteil vom 29.10.1992 IV R 16/91, BFHE 169, 352). - FG Hessen, 09.06.2008 - 13 K 145/08
Zu den steuerlichen Konsequenzen bei der Veräußerung einer Arztpraxis
Es liegt auch keine Veräußerung eines Teilbetriebs vor, was grundsätzlich auch bei der Veräußerung von Arztpraxen möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 04.11.2004, IV R 17/03, BStBl. 2005, 208; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 30.03.2006, 1 K 401/02, juris; Finanzgericht München, Urteil vom 19.02.2003, 9 K 1015/01, juris).
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