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   EuGH, 13.06.1958 - 10/56   

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https://dejure.org/1958,650
EuGH, 13.06.1958 - 10/56 (https://dejure.org/1958,650)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.1958 - 10/56 (https://dejure.org/1958,650)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 1958 - 10/56 (https://dejure.org/1958,650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Meroni / EGKS Hohe Behörde

    VERTRAG, ARTIKEL 33, 36
    1 . VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGE - EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - ARTIKEL 36 DES VERTRAGES, TRAGWEITE UND BEDEUTUNG

  • EU-Kommission

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, società in accomandita semplice gegen Hohe Behörde der Europä

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Schrott; Sicherstellung einer gleichmäßigen Schrottversorgung des gemeinsamen Marktes; Übertragung von hoheitlichen Befugnissen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; EWG-Vertrag Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGE - EINREDE DER RECHTSWIDRIGKEIT - ARTIKEL 36 DES VERTRAGES, TRAGWEITE UND BEDEUTUNG - [VERTRAG, ARTIKEL 33, 36]

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • EuG, 20.03.2024 - T-395/21

    DZ Hyp/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Außerdem hat die Klägerin in ihrer Erwiderung einen elften Klagegrund geltend gemacht, mit dem sie zum einen rügt, dass gegen Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 806/2014 sowie gegen die Art. 16 und 17 der Charta verstoßen werde, und zum anderen eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 69 und 70 der Verordnung Nr. 806/2014 erhebt, da sie gegen das "Gebot der risikoangemessenen Beitragsbemessung", den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Art. 16 und 17 der Charta, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die aus dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), hervorgegangenen Grundsätze verstießen.
  • EuG, 20.03.2024 - T-394/21

    Bayerische Landesbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Außerdem hat die Klägerin in ihrer Erwiderung einen elften Klagegrund geltend gemacht, mit dem sie zum einen rügt, dass gegen Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 806/2014 sowie gegen die Art. 16 und 17 der Charta verstoßen werde, und zum anderen eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 69 und 70 der Verordnung Nr. 806/2014 erhebt, da sie gegen das "Gebot der risikoangemessenen Beitragsbemessung", den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Art. 16 und 17 der Charta, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die aus dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), hervorgegangenen Grundsätze verstießen.
  • EuG, 20.03.2024 - T-390/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Außerdem hat die Klägerin in ihrer Erwiderung einen elften Klagegrund geltend gemacht, mit dem sie zum einen rügt, dass gegen Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 806/2014 sowie gegen die Art. 16 und 17 der Charta verstoßen werde, und zum anderen eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 69 und 70 der Verordnung Nr. 806/2014 erhebt, da sie gegen das "Gebot der risikoangemessenen Beitragsbemessung", den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Art. 16 und 17 der Charta, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die aus dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), hervorgegangenen Grundsätze verstießen.
  • EuG, 20.03.2024 - T-404/21

    DZ Bank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - Einheitlicher

    Außerdem hat die Klägerin in ihrer Erwiderung einen elften Klagegrund geltend gemacht, mit dem sie zum einen rügt, dass gegen Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 806/2014 sowie gegen die Art. 16 und 17 der Charta verstoßen werde, und zum anderen eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 69 und 70 der Verordnung Nr. 806/2014 erhebt, da sie gegen das "Gebot der risikoangemessenen Beitragsbemessung", den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Art. 16 und 17 der Charta, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die aus dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), hervorgegangenen Grundsätze verstießen.
  • EuG, 20.03.2024 - T-391/21

    Deutsche Kreditbank/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion -

    Außerdem hat die Klägerin in ihrer Erwiderung einen neunten Klagegrund geltend gemacht, mit dem sie zum einen rügt, dass gegen Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 806/2014 sowie gegen die Art. 16 und 17 der Charta verstoßen werde, und zum anderen eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 69 und 70 der Verordnung Nr. 806/2014 erhebt, da sie gegen das "Gebot der risikoangemessenen Beitragsbemessung", den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Art. 16 und 17 der Charta, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die aus dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), hervorgegangenen Grundsätze verstießen.
  • EuG, 20.03.2024 - T-392/21

    Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion -

    Außerdem hat die Klägerin in ihrer Erwiderung einen elften Klagegrund geltend gemacht, mit dem sie zum einen rügt, dass gegen Art. 70 Abs. 2 der Verordnung Nr. 806/2014 sowie gegen die Art. 16 und 17 der Charta verstoßen werde, und zum anderen eine Einrede der Rechtswidrigkeit der Art. 69 und 70 der Verordnung Nr. 806/2014 erhebt, da sie gegen das "Gebot der risikoangemessenen Beitragsbemessung", den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Art. 16 und 17 der Charta, die rechtsstaatlichen Anforderungen sowie die aus dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), hervorgegangenen Grundsätze verstießen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-507/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass die Unionsvorschriften, die den

    38 - Urteil Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8).

    41 - Urteil Meroni/Hohe Behörde (EU:C:1958:8, S. 78 und 79).

  • EuG, 20.09.2019 - T-755/17

    Deutschland/ ECHA - REACH - Stoffbewertung - BENPAT - Persistenz - Entscheidung

    Sie habe sich damit auch über die Rechtsprechung (Urteile vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, und vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 10/56, EU:C:1958:8) hinweggesetzt (zweiter Klagegrund).

    Als Neuntes macht die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des zweiten Klagegrundes geltend, die Widerspruchskammer habe gegen die vom Gerichtshof in der Rechtsprechung festgelegten Grundsätze, wonach die Kommission Entscheidungen nicht beliebig auf Unionsagenturen übertragen dürfe (Urteile vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 9/56, EU:C:1958:7, und vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde, 10/56, EU:C:1958:8), verstoßen.

    Als Erstes ist, soweit sich die Bundesrepublik Deutschland auf die Urteile vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (9/56, EU:C:1958:7), und vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), beruft, festzustellen, dass diese Urteile einen Fall betrafen, in dem Befugnisse von der Kommission übertragen worden waren.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

    74 - Urteile vom 13. Juni 1958, Meroni (9/56, Slg. 1958, 11, und 10/56, Slg. 1958, 53).
  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

    Schließlich fügen die Klägerinnen in ihren Stellungnahmen zu den Streithilfeschriftsätzen noch hinzu, dass die Verordnung Nr. 806/2014 und die Richtlinie 2014/59 dem SRB unverhältnismäßige Befugnisse einräume, die das Verschwinden solventer Finanzinstitute aus nicht gerechtfertigten Gründen verursachen könnten, was dem Urteil vom 13. Juni 1958, Meroni/Hohe Behörde (10/56, EU:C:1958:8), zuwiderlaufe.
  • EuG, 20.12.2023 - T-389/21

    Landesbank Baden-Württemberg/ CRU - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-404/12

    Rat / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-409/13

    Rat / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat

  • EuGH, 10.06.1986 - 81/85

    Usinor / Kommission

  • VG Halle, 23.04.2021 - 4 A 45/21

    Keine Eröffnung des deutschen Verwaltungsrechtsweges für die Durchsetzung von

  • EuG, 22.11.2018 - T-688/16

    Janssen-Cases / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung -

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