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   Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78 (https://dejure.org/1979,6373)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.12.1979 - 154/78 (https://dejure.org/1979,6373)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1979 - 154/78 (https://dejure.org/1979,6373)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    SpA Ferriera Valsabbia und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Betonstahl

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 18.03.1980 - 264/78
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205,206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Ergebnis.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 ihnen zum Vorwurf gemacht wird, fehlerhaft sind.".

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 5. Als erstes der zahlreichen Argumente, die die Klägerinnen zur Begründung des Klagegrundes der Vertragsverletzung vorbringen, werde ich die Rügen prüfen, mit denen das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung, von Mindestpreisen nach Artikel 61 bestritten wird.

    Die Argumentation zu der Frage, ob die Krise eingetreten war oder unmittelbar bevorstand, wurde von den italienischen Klägerinnen vorgebracht, insbesondere von der Firma Feralpi, der Klägerin in der Rechtssache 264/78.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Aufgrund aller dieser Erwägungen komme ich zu der Feststellung, daß es im vorliegenden Fall an geeigneten Anzeichen für eine offensichtliche Verkennung der ersten Voraussetzung von Artikel 61 Buchstabe b völlig fehlt.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 bar gewesen zu sein, weil durch den zeitweiligen Schutz der wenigen produktiven Unternehmen mit dem Ziel, diesen die Modernisierung und Reorganisation ihrer Betriebe zu ermöglichen, eine geordnete Marktversorgung in der Gemeinschaft sichergestellt werden sollte, und zwar unter Vermeidung der Gefahr zahlreicher Schließungen von Produktionsunternehmen, die zu einer Verknappung des Erzeugnisses hätten führen können.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 rigste Preisniveau gebunden (Artikel 3 Buchstabe c), daß aber diese Auffassung bei den Mindestpreisen zu dem unsinnigen Ergebnis führen würde, daß der vorgeschriebene Preis stets gleich dem günstigsten Marktpreis zu sein hätte, obwohl doch feststeht, daß bei der Verwendung des Preisinstruments ein ausreichender Anpassungsspielraum gegeben sein muß.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31,83 UND 85/79 zwischen Erzeugern im wesentlichen deshalb vorgelegen, weil durch die Mindestpreisregelung einige Erzeuger (diejenigen mit geringerer Wettbewerbsfähigkeit) zu Lasten der anderen begünstigt worden seien.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 11. Außer den Vertragsvorschriften, die ich bis jetzt erwähnt und erörtert habe, wurden auch zwei ungeschriebene Grundsätze des Gemeinschaftsrechts zur Begründung der Klagen angeführt.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Entscheidung Nr. 3002/77 erwähnten Tatsache, daß ein erheblicher Teil des Betonstahlabsatzes im gemeinsamen Markt über den Handel läuft.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 U N.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Rüge, die Richtigkeit der in der Begründung der Entscheidung enthaltenen Behauptungen sei nicht bewiesen, im besonderen erwidern läßt, daß die Prüfung der Richtigkeit dieser Behauptungen zwar eventuell für die Entscheidung in der Sache erforderlich ist (tatsächlich habe ich mich zuvor mit der Frage befaßt, ob eine offensichtliche Krise eingetreten war oder unmittelbar bevorstand, um feststellen zu können, ob die Voraussetzungen des Artikels 61 Buchstabe b vorlagen), im Zusammenhang mit der Rüge der Verletzung wesentlicher Formvorschriften jedoch unerheblich ist.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 lediglich die Tatsache ansprechen wollte, daß die Vereinbarung über die Absatzkoordinierung nicht den italienischen Markt betraf.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 chung an die Listenpreise von Konkurrenten am Ort beruft und bei denen sie einen Abzug für ihre höheren Transportkosten vorgenommen hat.

    , 226 BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Aufgrund von alledem könnte man meines Erachtens zu der radikalen Auffassung gelangen, daß im Gemeinschaftsrecht eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund der höheren Gewalt ausgeschlossen ist, wenn dieser nicht in einer Vorschrift ausdrücklich vorgesehen ist.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205,206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 zialen Erschütterungen praktisch unmöglich gewesen sei, die fixen Kosten durch die Entlassung eines Teils der Beschäftigten zu senken.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 weniger unverändert geblieben sei, obwohl das Unternehmen ab 14. Juni 1977 die vorgeschriebenen Preise unterschritten habe.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205,206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 b) Die Firma Rumi, die Klägerin in der Rechtssache 263/78, macht geltend, die an sie gerichtete individuelle Entscheidung enthalte keine ausreichende Begründung für die Bemessung der Geldbuße.

    c) In der Rechtssache 264/78 - Klägerin ist hier die Firma Feralpi - geht es um die Beanstandung einer Gruppe von Rechnungen, bezüglich derer in der angefochtenen Entscheidung festgestellt wird, die Firma Feralpi habe "mit der Hand auf einige Ausfuhrscheine geschriebene Preise, die unter den Mindestpreisen lagen, angewandt".

    BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Kommission geht auf diesen Punkt nicht mehr ein.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Preises aufgeschoben ist, jedoch nur dann, wenn diese Preisbestimmung anhand objektiver Merkmale erfolgen soll und somit nicht von einer eventuellen neuen Willensäußerung einer der Vertragsparteien abhängt.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31,83 UND 85/79 um zu vermeiden, daß die Einhaltung der getroffenen Regelung wegen deren Lücken mit noch größeren Opfern verbunden war.

    Abschließend schlage ich Ihnen vor, in den verbundenen Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263, 264/78 und 39/79 sowie in den verbundenen Rechtssachen 26 und 86/79 und in den Rechtssachen 31, 83 und 85/79 wie folgt zu entscheiden:.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206,226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 preis, sondern auch die von dem Unternehmen in Rechnung gestellten Zuschläge zu berücksichtigen sind.

  • EuGH, 18.03.1980 - 85/79
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 lediglich die Tatsache ansprechen wollte, daß die Vereinbarung über die Absatzkoordinierung nicht den italienischen Markt betraf.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 chung an die Listenpreise von Konkurrenten am Ort beruft und bei denen sie einen Abzug für ihre höheren Transportkosten vorgenommen hat.

    , 226 BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Aufgrund von alledem könnte man meines Erachtens zu der radikalen Auffassung gelangen, daß im Gemeinschaftsrecht eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund der höheren Gewalt ausgeschlossen ist, wenn dieser nicht in einer Vorschrift ausdrücklich vorgesehen ist.

    Die Kommission hat dies (in den Rechtssachen, die auf Klage der Unternehmen aus der Region Brescia anhängig geworden sind, dagegen nicht in den Rechtssachen 83 und 85/79) mit dem Hinweis darauf verneint, daß die nationalen Rechtsordnungen die Notwehr und das Handeln aufgrund eines Notstandes zum Schutze der Hauptrechtsgüter Leben und Unversehrtheit der Person zuließen, während es im Rahmen der Gemeinschaftsordnung Interessen zu schützen gelte, die nicht mit diesen, primären Rechtsgütern vergleichbar seien, weil es sich bei ihnen um Vermögensrechtsgüter handele.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205,206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 zialen Erschütterungen praktisch unmöglich gewesen sei, die fixen Kosten durch die Entlassung eines Teils der Beschäftigten zu senken.

    In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem auf den Fall der Firma Korf, der Klägerin in der Rechtssache 85/79, hinweisen, die - ohne Widerspruch der Kommission - behauptet hat, ihr Marktanteil habe sich im dritten Quartal 1977 auf 10, 2 % gegenüber 12, 3 % im vorausgehenden Quartal verringert; die Kommission erblickt in dieser Entwicklung die bloße Fortsetzung der früheren Tendenz, gegenüber den wettbewerbsfähigeren Unternehmen an Boden zu verlieren, und weist darauf hin, daß die Firma Korf gerade vom Beginn des dritten Quartals an bei ihren Verkäufen die Mindestpreise unterschritten habe.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 weniger unverändert geblieben sei, obwohl das Unternehmen ab 14. Juni 1977 die vorgeschriebenen Preise unterschritten habe.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205,206, 226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 b) Die Firma Rumi, die Klägerin in der Rechtssache 263/78, macht geltend, die an sie gerichtete individuelle Entscheidung enthalte keine ausreichende Begründung für die Bemessung der Geldbuße.

    BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Kommission geht auf diesen Punkt nicht mehr ein.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226 BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 Preises aufgeschoben ist, jedoch nur dann, wenn diese Preisbestimmung anhand objektiver Merkmale erfolgen soll und somit nicht von einer eventuellen neuen Willensäußerung einer der Vertragsparteien abhängt.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206, 226BIS 228, 263UND 264/78 SOWIE 39, 31,83 UND 85/79 um zu vermeiden, daß die Einhaltung der getroffenen Regelung wegen deren Lücken mit noch größeren Opfern verbunden war.

    Abschließend schlage ich Ihnen vor, in den verbundenen Rechtssachen 154, 205, 206, 226 bis 228, 263, 264/78 und 39/79 sowie in den verbundenen Rechtssachen 26 und 86/79 und in den Rechtssachen 31, 83 und 85/79 wie folgt zu entscheiden:.

    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 154, 205, 206,226 BIS 228, 263 UND 264/78 SOWIE 39, 31, 83 UND 85/79 preis, sondern auch die von dem Unternehmen in Rechnung gestellten Zuschläge zu berücksichtigen sind.

  • EuGH, 21.03.1955 - 6/54

    Königreich der Niederlande gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    Hierfür gibt es einen bedeutenden Präzedenzfall in der Rechtsprechung des Gerichtshofes, nämlich das Urteil vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54 (Regierung des Königreichs der Niederlande gegen Hohe Behörde, Slg. 1954-1955, 213).

    Daß auf einen genauen Nachweis nicht verzichtet werden kann, hat der Gerichtshof mehrfach zu Recht festgestellt (hier u. a. die Urteile vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Regierung des Königreichs der Niederlande/Hohe Behörde, a. a. O.; vom 5. Mai 1976 in den verbundenen Rechtssachen 18 und 35/65, Gutmann, Slg. S. 153; vom 7. Dezember 1976 in der Rechstssache 23/76, Pellegrini, Slg. S. 1807, insbesondere Randnr. 30 der Entscheidungsgründe).

    Zu diesem Punkt möchte ich mich darauf beschränken, zwei Urteile zu zitieren: das bereits mehrfach erwähnte Urteil vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Regierung des Königreichs der Niederlande/Hohe Behörde und das Urteil vom 13. März 1968 in der Rechtssache 5/67, Beus/Hauptzollamt München-Landsberger Straße (Slg. S. 127).

  • EuGH, 18.03.1980 - 83/79
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    Die Klägerin in der Rechtssache 83/79, Maximilianshütte, behauptet ihrerseits, die Entscheidung Nr. 962/77 verstoße gegen Artikel 3 Buchstabe e, der die Gemeinschaftsorgane verpflichtet, "auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingen der Arbeiter hinzuwirken, die es erlaubt, diese Bedingungen im Rahmen der Fortschritte in jeder der zu ihrem Aufgabenkreis gehörenden Industrien einander anzugleichen".

    Die Klägerin in der Rechtssache 83/79, Maximilianshütte, macht ihrerseits einen Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 geltend, wonach die Gemeinschaft "dazu berufen [ist], im Einklang mit der Gesamtwirtschaft der Mitgliedstaaten .

    Ähnliche Erwägungen gelten auch im Fall der Firma Maximilianshütte, der Klägerin in der Rechtssache 83/79.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1978 - 68/77

    IFG - Interkontinentale Fleischhandelsgesellschaft mbH & Co. KG gegen Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    Ein allgemeiner Grundsatz, aus dem sich ein einheitlicher, für alle Gebiete des Gemeinschaftsrechts gültiger Begriff der höheren Gewalt ableiten ließe, ist nicht nachgewiesen worden und wäre meines Erachtens (wie ich in meinen Schlußanträgen vom 18. Januar 1978 in der Rechtssache 68/77, IFG, Slg. S. 371, ausgeführt habe) auch nur schwer nachweisbar.

    Schließlich erinnerte der Gerichsthof in dem Urteil vom 14. Februar 1978 in der bereits angeführten Rechssache 68/77 (IFG, Slg. S. 353) daran, daß in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zwar der Rechtfertigungsgrund der höheren Gewalt vorgesehen ist, aber nur "für bestimmte Rechtsbeziehungen und unter gewissen Voraussetzungen".

  • EuGH, 30.01.1974 - 158/73

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    Auch im Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache 158/73 (Kampffmeyer, Slg. S. 101) bekräftigte er seine Feststellung, daß die Tragweite des Begriffs "höhere Gewalt" jeweils verschieden ist, indem er ausführte,- daß dessen Bedeutung "nach dem rechtlichen Rahmen zu bestimmen [ist], in dem er jeweils seine Wirkung entfalten soll".
  • EuGH, 13.06.1958 - 9/56

    Meroni & Co., Industrie Metallurgiche, SpA gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    1958, 231, 252; siehe auch das bereits angeführte Urteil vom 13. Juni 1958 in der Rechtssache 9/56, Meroni).
  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    Bekanntlich gehört dieser zu den Prinzipien, denen innerhalb des Gemeinschaftsrechtssystems grundlegende Bedeutung zukommt (siehe in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70, Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide/Köster, Slg. S. 1161, sowie die späteren Urteile vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 5/73, Balkan-Import- Export, und vom 13. November 1973 in den verbundenen Rechtssachen.
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    Bekanntlich gehört dieser zu den Prinzipien, denen innerhalb des Gemeinschaftsrechtssystems grundlegende Bedeutung zukommt (siehe in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70, Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide/Köster, Slg. S. 1161, sowie die späteren Urteile vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache 5/73, Balkan-Import- Export, und vom 13. November 1973 in den verbundenen Rechtssachen.
  • EuGH, 11.07.1968 - 4/68

    Schwarzwaldmilch GmbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78
    So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 4/68 (Schwarzwaldmilch, Slg. S. 561, 574) dann auch festgestellt, daß "der Begriff der ,höheren Gewalt' in den verschiedenen Rechtsgebieten und Anwendungsbereichen nicht völlig den gleichen Inhalt hat" und daher "seine Bedeutung nach dem rechtlichen Rahmen zu bestimmen [ist], in dem er jeweils seine Wirkung entfalten soll".
  • EuGH, 13.03.1968 - 5/67

    Beus GmbH / Hauptzollamt München

  • EuGH, 21.06.1958 - 8/57

    Groupement des hauts fourneaux et aciéries belges gegen Hohe Behörde der

  • EuGH, 13.07.1962 - 19/61

    Mannesmann AG gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und

  • EuGH, 12.07.1962 - 16/61

    Acciaierie Ferriere e Fonderie di Modena gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79

    Liselotte Hauer gegen Land Rheinland-Pfalz. - Verbot der Neupflanzung von

  • EuGH, 12.06.1958 - 15/57

    Compagnie des Hauts Fourneaux de Chasse gegen Hohe Behörde der Europäischen

  • EuGH, 18.03.1980 - 263/78
  • EuGH, 18.03.1980 - 226/78
  • EuGH, 18.03.1980 - 227/78
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