Rechtsprechung
EuGH, 27.11.1997 - C-137/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/414/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Unzulässig, wenn eine Bezugnahme auf die Richtlinie ausdrücklich vorgeschrieben ist
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Deutschland durch Nichtumsetzung der Richtlinie 91/414/EWG; Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Judicialis
Richtlinie 91/414/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 91/414/EWG
1 Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Unzulässig, wenn eine Bezugnahme auf die Richtlinie ausdrücklich vorgeschrieben ist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.1997 - C-137/96
- EuGH, 27.11.1997 - C-137/96
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 18.06.1996 - C-303/94
Parlament / Rat
Auszug aus EuGH, 27.11.1997 - C-137/96
Denn die einheitlichen Grundsätze im Sinne von Artikel 23 seien erst durch die Richtlinie 94/43/EG des Rates vom 27. Juli 1994 zur Festlegung des Anhangs VI der Richtlinie 91/414 (…ABl. L 227, S. 31) geregelt worden, die mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94 (Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943) für nichtig erklärt worden sei.
- EuGH, 13.09.2001 - C-417/99
Kommission / Spanien
Diese Verpflichtung besteht nämlich unabhängig davon, ob bereits alle Voraussetzungen für die Anwendung der Gemeinschaftsbestimmungen erfüllt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-137/96, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-6749, Randnr. 10).Diese Zuständigkeitsverteilung kann ihn jedoch nicht von der Verpflichtung entbinden, sicherzustellen, dass die Richtlinienbestimmungen getreu in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden (vgl. Urteile vom 14. Januar 1988 in den Rechtssachen 227/85 bis 230/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1, Randnr. 9, und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 71).
- EuGH, 16.07.2020 - C-549/18
Rumänien und Irland werden verurteilt, an die Kommission einen Pauschalbetrag in …
Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen müssen, wenn eine Richtlinie ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsieht, zu gewährleisten, dass in den zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Kommission/Deutschland, C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8…, vom 18. Dezember 1997, Kommission/Spanien, C-360/95, EU:C:1997:624, Rn. 13, …und vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen, C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 49). - EuGH, 16.07.2020 - C-550/18
Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux) - Vertragsverletzung …
Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen müssen, wenn eine Richtlinie ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsieht, zu gewährleisten, dass in den zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei ihrer amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Kommission/Deutschland, C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8…, vom 18. Dezember 1997, Kommission/Spanien, C-360/95, EU:C:1997:624, Rn. 13, …und vom 11. Juni 2015, Kommission/Polen, C-29/14, EU:C:2015:379, Rn. 49).
- EuGH, 13.01.2021 - C-628/18
Kommission/ Slowenien (MiFID II)
Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten, wenn eine Richtlinie sie ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass auf diese Richtlinie in den zu ihrer Umsetzung erforderlichen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei deren amtlicher Veröffentlichung Bezug genommen wird, in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen müssen, die eine solche Bezugnahme enthält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Kommission/Deutschland, C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8…, vom 16. Juli 2020, Kommission/Rumänien [Bekämpfung der Geldwäsche], C-549/18, EU:C:2020:563, Rn. 20, …und vom 16. Juli 2020, Kommission/Irland [Bekämpfung der Geldwäsche], C-550/18, EU:C:2020:564, Rn. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-320/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur …
8 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland (C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8) und Kommission/Polen (…C-362/10, EU:C:2011:703, Rn. 58). - Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-67/99
Kommission / Irland
46: - Vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-137/96 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-6749, Randnr. 10). - EuGH, 18.12.1997 - C-360/95
Kommission / Spanien
Was zweitens die Bestimmungen der Richtlinie betrifft, die das Königreich Spanien durch Vorschriften umgesetzt zu haben glaubt, die schon vor Ablauf der von der Kommission gesetzten Frist in Kraft waren, so war es im vorliegenden Fall, wie die Kommission zu Recht ausführt, erforderlich, eine eigene Umsetzungsmaßnahme zu erlassen, da Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsieht, zu gewährleisten, daß in den Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-137/96, Kommission/Deutschland, Slg 1997, I-0000, Randnr. 8). - Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-417/99
Kommission / Spanien
L 163, S. 41.5: - Vgl. Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-137/96 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-6749, Randnr. 10). - EuGH, 18.12.1997 - C-361/95
Kommission / Spanien
Was zweitens die Bestimmungen der Richtlinie betrifft, die das Königreich Spanien durch Vorschriften umgesetzt zu haben glaubt, die schon vor Ablauf der von der Kommission gesetzten Frist in Kraft waren, so war es im vorliegenden Fall, wie die Kommission zu Recht ausführt, erforderlich, eine eigene Umsetzungsmaßnahme zu erlassen, da Artikel 57 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten vorsieht, zu gewährleisten, daß in den Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug genommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-137/96, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 8). - EuGH, 13.01.2021 - C-631/18
Kommission/ Slowenien (Directive déléguée MiFID II)
Darüber hinaus hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Mitgliedstaaten, wenn eine Richtlinie sie ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass auf diese Richtlinie in den zu ihrer Umsetzung erforderlichen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei deren amtlicher Veröffentlichung Bezug genommen wird, in jedem Fall eine positive Maßnahme zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie erlassen müssen, die eine solche Bezugnahme enthält (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. November 1997, Kommission/Deutschland, C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8…, vom 16. Juli 2020, Kommission/Rumänien [Bekämpfung der Geldwäsche], C-549/18, EU:C:2020:563, Rn. 20, …und vom 16. Juli 2020, Kommission/Irland [Bekämpfung der Geldwäsche], C-550/18, EU:C:2020:564, Rn. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2000 - C-45/99
Kommission / Frankreich