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   EuGH, 27.10.2011 - C-362/10   

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https://dejure.org/2011,11883
EuGH, 27.10.2011 - C-362/10 (https://dejure.org/2011,11883)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2011 - C-362/10 (https://dejure.org/2011,11883)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - C-362/10 (https://dejure.org/2011,11883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. Juli 2010 - Europäische Kommission/Republik Polen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kein fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um den Art. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 10 und 11 der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-320/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur

    Ich schließe diese Zusammenfassung mit dem Hinweis ab, dass diese verschiedenen Grundsätze in mindestens vier neueren Urteilen gegen die Republik Polen ausdrücklich angeführt oder angewandt wurden (Urteile Kommission/Polen, C-551/08, EU:C:2009:683, Kommission/Polen, C-326/09, EU:C:2011:155, Kommission/Polen, C-362/10, EU:C:2011:703 und Kommission/Polen, C-281/11, EU:C:2013:855).

    Diese Regel, auf die der Gerichtshof vor weniger als einem Jahr in einem die Republik Polen betreffenden Urteil (Urteil Kommission/Polen, C-281/11, EU:C:2013:855) hingewiesen hat, lässt sich auch auf die vorliegende Rechtssache anwenden: Die allgemeine Verwaltungspraxis, auf die sich die Republik Polen beruft, konnte der Kommission nicht als Umsetzungsmaßnahme "mitgeteilt" werden.

    8 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland (C-137/96, EU:C:1997:566, Rn. 8) und Kommission/Polen (C-362/10, EU:C:2011:703, Rn. 58).

    13 - Vgl. in diesem Sinne in Bezug auf ein absolut identisches, vom Gerichtshof geahndetes Verhalten der Republik Polen Urteil Kommission/Polen (C-551/08, EU:C:2009:683, Rn. 25 und 26).

    15 - Urteil Kommission/Polen (C-326/09, EU:C:2011:155, Rn. 20).

    Zum Hinweis auf die Grundsätze vgl. auch dessen Rn. 18 sowie Urteil Kommission/Polen (C-551/08, EU:C:2009:683, Rn. 15).

    20 - Urteile Kommission/Polen (C-326/09, EU:C:2011:155, Rn. 22) und Kommission/Polen (C-551/08, EU:C:2009:683, Rn. 23) sowie die Nachweise in Fn. 8 der vorliegenden Schlussanträge.

    23 - Urteil Kommission/Polen (C-281/11, EU:C:2013:855, Rn. 105).

    25 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Polen (C-311/10 :EU:C:2011:702, Rn. 49 und 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-215/17

    NKBM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Weiterverwendung von Informationen des

    6 Vgl. Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Polen (C-362/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:703, Rn. 54).

    7 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, folgt aus dem neunten Erwägungsgrund und aus Art. 3 nämlich, dass die Richtlinie keine Verpflichtung enthält, die Weiterverwendung von Dokumenten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind, zu erlauben, vgl. Urteil vom 27. Oktober 2011, Kommission/Polen (C-362/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:703, Rn. 48); vgl. auch Urteil vom 12. Juli 2012, Compass-Datenbank (C-138/11, EU:C:2012:449, Rn. 50).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

    Was das Vorbringen der Republik Polen betrifft, sie habe die Richtlinie 2009/41 mit den fraglichen nationalen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umgesetzt, genügt der Hinweis, dass die Vorschriften einer Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden müssen, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 46, sowie vom 27. Oktober 2011, Kommission/Polen, C-362/10, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.10.2014 - C-478/13

    Kommission / Polen

    En effet, les dispositions d'une directive doivent être mises en oeuvre avec une force contraignante incontestable et avec la spécificité, la précision et la clarté requises, afin que soit satisfaite l'exigence de sécurité juridique (voir, notamment, arrêts Commission/Pologne, C-281/11, EU:C:2013:855, point 101; Commission/Irlande, C-50/09, EU:C:2011:109, point 46, et Commission/Pologne, C-362/10, EU:C:2011:703, point 46).
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