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   EuGH, 21.07.2005 - C-349/03   

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https://dejure.org/2005,6419
EuGH, 21.07.2005 - C-349/03 (https://dejure.org/2005,6419)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2005 - C-349/03 (https://dejure.org/2005,6419)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - C-349/03 (https://dejure.org/2005,6419)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden - Bereiche Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern - Unvollständige Umsetzung - Gebiet von Gibraltar

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden - Bereiche Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern - Unvollständige Umsetzung - Gebiet von Gibraltar

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Abgaben , Mehrwertsteuer

  • Wolters Kluwer

    Verstoß des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag wegen Nichtanwendung der Richtlinie 77/799/EWG und ihrer Änderungen über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im ...

  • Judicialis

    Richtlinie 77/799/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/799/EWG
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden - Bereiche Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern - Unvollständige Umsetzung - Gebiet von Gibraltar

  • datenbank.nwb.de

    Direkte Steuern, indirekte Steuern, Gibraltar, Amtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Steuerrecht - DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH HAT DADURCH GEGEN SEINE GEMEINSCHAFTLICHEN VERPFLICHTUNGEN VERSTOSSEN, DASS ES GIBRALTAR TEILWEISE VOM ANWENDUNGSBEREICH DER RICHTLINIE ÜBER DIE GEGENSEITIGE AMTSHILFE IM STEUERBEREICH AUSNIMMT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/799/EWG - Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden - Bereiche Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern - Unvollständige Umsetzung - Gebiet von Gibraltar

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Richtlinie 77/799/EWG, EWGRL 799/77
    Amtshilfe; Direkte Steuern; Gibraltar; Indirekte Steuern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern - Richtlinie 79/1070/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-338/01

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-349/03
    36 Die Regierung des Vereinigten Königreichs erinnert daran, dass der Gerichtshof in Randnummer 67 des Urteils vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01 (Kommission/Rat, Slg. 2004, I-4829) festgestellt habe, dass der Ausdruck "Bestimmungen über die Steuern" in Artikel 95 Absatz 2 EG dahin auszulegen sei, dass er nicht nur die Bestimmungen über die Steuerpflichtigen, die steuerbaren Umsätze, die Besteuerungsgrundlage sowie die Sätze der direkten und indirekten Steuern und die Befreiungen von ihnen, sondern auch diejenigen über die Modalitäten der Beitreibung dieser Steuern abdecke.

    47 Diese Würdigung steht nicht im Widerspruch zu der des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Rat vom 29. April 2004, in dem der Begriff "Bestimmungen über die Steuern" im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 EG und nicht der Begriff "Rechtsakte betreffend die Harmonisierung" im Sinne von Artikel 28 der Beitrittsakte ausgelegt wird.

  • EuGH, 23.09.2003 - C-30/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-349/03
    Jedoch gelten nach der Beitrittsakte einige Bestimmungen des Vertrages nicht für Gibraltar (Urteil vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-30/01, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-9481, Randnr. 47); diese Ausnahmen wurden mit Rücksicht auf die besondere Rechtslage und insbesondere den Freihafenstatus dieses Gebietes eingeführt.
  • EuGH, 25.02.1988 - 194/85

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 21.07.2005 - C-349/03
    Außerdem ist sie im Licht von Artikel 10 Absatz 1 Satz 2 EG zu sehen, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, der Gemeinschaft die Erfüllung ihrer Aufgabe zu erleichtern (in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1988 in den Rechtssachen 194/85 und 241/85, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1037, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Begriff "Gericht

    Diese Auffassung stimmt mit der Auslegung überein, die der Gerichtshof diesem Artikel in seinem Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, EU:C:2005:488), gegeben hat.

    Diese Feststellung weist somit keinen Widerspruch zum Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 52 und 53), auf, da der Gerichtshof in diesem Urteil allein über die Frage entschieden hat, ob ein sekundärer Rechtsakt auf das Hoheitsgebiet von Gibraltar anwendbar ist, der nicht darauf abzielt , die materiellen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Bereich der Verbrauchsteuern anzugleichen.

    17 Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 51).

    19 Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 52 und 53).

  • EuGH, 13.06.2017 - C-591/15

    Der unionsrechtlich verbürgte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit gilt nicht

    Diese Ausschlussregelungen wurden mit Rücksicht auf die besondere Rechtslage und insbesondere den Freihafenstatus dieses Gebiets getroffen (vgl. insoweit Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 41).

    Insoweit steht fest, dass es, wie vom Generalanwalt in Nr. 37 seiner Schlussanträge ausgeführt, das Vereinigte Königreich ist, das die aus den Verträgen fließenden Verpflichtungen gegenüber den übrigen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Anwendung und Umsetzung des Unionsrechts im Hoheitsgebiet von Gibraltar übernommen hat (vgl. insoweit Urteile vom 23. September 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-30/01, EU:C:2003:489, Rn. 1 und 47, sowie vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 56).

  • EuGH, 23.01.2018 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Räumlicher Anwendungsbereich des

    Zweitens ist anzumerken, dass das Unionsrecht gemäß Art. 355 Abs. 3 AEUV zwar grundsätzlich im Hoheitsgebiet von Gibraltar gilt, die Anwendbarkeit bestimmter Rechtsakte der Union gemäß der Beitrittsakte von 1972 jedoch mit Rücksicht auf die besondere Rechtslage und insbesondere den Freihafenstatus dieses Gebiets ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 41, und vom 13. Juni 2017, The Gibraltar Betting and Gaming Association, C-591/15, EU:C:2017:449, Rn. 29 und 30).

    Diese Ausnahme ist, wie der Gerichtshof in den Rn. 43 und 51 des Urteils vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, EU:C:2005:488), festgestellt hat, in dem Sinne eng auszulegen, dass ihr Umfang auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie Gibraltar ermöglicht, unbedingt Erforderliche begrenzt wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06

    Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung

    110 - Urteil Del Cerro Alonso (zitiert in Fn. 3, Randnr. 39); vgl. auch, zur restriktiven Auslegung von Ausnahmebestimmungen im Primärrecht, Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, Slg. 2005, I-7321, Randnr. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2019 - C-458/18

    GVC Services (Bulgaria)

    10 Siehe in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-349/03, EU:C:2005:488, Rn. 41 bis 43 und 51).
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