EG-Vertrag
1. Teil - Grundsätze (Art. 1 - 16) |
Die Mitgliedstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag oder aus Handlungen der Organe der Gemeinschaft ergeben. Sie erleichtern dieser die Erfüllung ihrer Aufgabe.
Sie unterlassen alle Maßnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele dieses Vertrags gefährden könnten.
Rechtsprechung zu Art. 10 EG
1.211 Entscheidungen zu Art. 10 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 26.05.2016 - C-48/15
NN (L) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Freier ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-531/07
Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft - Buchpreisbindung - Art. 28 EG - ...
- BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Zuständigkeit berufsständischer Gerichte ist mit Art 81, Art 10 EG vereinbar, ...
- FG Hamburg, 15.04.2009 - 4 K 396/07
Aufhebung von zwei bestandskräftigen Bescheiden bzgl. der Rückforderung einer ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 14.02.2012 - VII R 27/10
Keine nachträgliche Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide ...
- BFH, 14.02.2012 - VII R 27/10
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-132/09
Kommission / Belgien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 30.09.2010 - C-132/09
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit ...
- EuGH, 30.09.2010 - C-132/09
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03
Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 30.05.2006 - C-459/03
INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE ...
- EuGH, 30.05.2006 - C-459/03
Querverweise
Auf Art. 10 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Der freie Warenverkehr
- Art. 24 (ex-Art. 10)