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   EuGH, 10.09.2014 - C-92/13   

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https://dejure.org/2014,24526
EuGH, 10.09.2014 - C-92/13 (https://dejure.org/2014,24526)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.2014 - C-92/13 (https://dejure.org/2014,24526)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 2014 - C-92/13 (https://dejure.org/2014,24526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    'Gemeente ''s-Hertogenbosch'

    'Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 7 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Begriff der ,Lieferung gegen Entgelt'' - Durch eine Gemeinde vorgenommener Erstbezug eines von dieser Gemeinde auf einem eigenen Grundstück und im eigenen ...

  • Wolters Kluwer

    Mehrwertsteuerpflicht einer Gemeinde bei Errichtung und Nutzung eines Bürogebäudes auf Gemeindegrundstück; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • Betriebs-Berater

    MWSt - Begriff der "Lieferung gegen Entgelt" - Tätigkeiten einer Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 7 Buchst. a - Steuerbare Umsätze - Begriff der 'Lieferung gegen Entgelt' - Durch eine Gemeinde vorgenommener Erstbezug eines von dieser Gemeinde auf einem eigenen Grundstück und im eigenen ...

  • rechtsportal.de

    Mehrwertsteuerpflicht einer Gemeinde bei Errichtung und Nutzung eines Bürogebäudes auf Gemeindegrundstück; Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwendung eines für unternehmerische und nicht unternehmerische Zwecke genutzten Wirtschaftsguts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 77/388/EWG Art 5 Abs 7 Buchst a
    Gebäude; Gemeinde; Grundstück; Lieferung; Mehrwertsteuer; Nutzung; Öffentliche Gewalt; Vorsteuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Gemeente 's-Hertogenbosch

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    Mehrwertsteuer, Lieferung gegen Entgelt, Gebäude

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2457
  • DB 2014, 2209
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-299/11

    Gemeente Vlaardingen - Steuer - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Zuordnung

    Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-92/13
    Das vorlegende Gericht verweist auf das Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), nach dem Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, wonach bestimmte Vorgänge einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt werden könnten, auch auf Gegenstände anwendbar sei, die von einem Dritten mit von dem Unternehmen, das die Vorsteuer gezahlt habe, zur Verfügung gestellten Materialien hergestellt, gewonnen, be- oder verarbeitet worden seien.

    Der Wortlaut dieser Bestimmung, und zwar der Begriff des "durch einen Steuerpflichtigen für Zwecke seines Unternehmens" "hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten ... Gegenstands", umfasst nicht nur die vollständig vom betreffenden Unternehmen selbst hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände, sondern auch die von einem Dritten mit von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellten Material hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeente Vlaardingen, EU:C:2012:698, Rn. 27).

    Diese Zuordnung unterliegt selbst der Mehrwertsteuer, und die Höhe der von der Gemeente insoweit geschuldeten Mehrwertsteuer ist gemäß Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Sechsten Richtlinie auf der Grundlage des Gesamtwerts jedes Bestandteils - des Grundstücks und des Gebäudes - zu berechnen, wobei die Mehrwertsteuer für diese Bestandteile nicht zuvor erhoben worden sein darf (vgl. in diesem Sinne Urteil Gemeente Vlaardingen, EU:C:2012:698, Rn. 28 bis 33).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-515/07

    Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste

    Auszug aus EuGH, 10.09.2014 - C-92/13
    Was zunächst Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie betrifft, so kann, wie die Generalanwältin in den Nrn. 17 und 51 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, die in dieser Bestimmung vorgesehene Möglichkeit, Gegenstände dem als Steuerpflichtiger genutzten Vermögen oder dem als Nicht-Steuerpflichtiger genutzten Vermögen zuzuordnen, keine Anwendung auf eine Situation finden, in der der Steuerpflichtige - wie im Ausgangsverfahren - zugleich wirtschaftliche Tätigkeiten, die der Mehrwertsteuer unterliegen, und nicht von der Mehrwertsteuer erfasste nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie, C-515/07, EU:C:2009:88, Rn. 37 und 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-128/14

    Het Oudeland Beheer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Sechste

    5 - Vgl. Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263, Rn. 90 ff.), Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698), Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) und Property Development Company (C-16/14, EU:C:2015:265).

    16 - Vgl. in dieser Hinsicht Schlussanträge von Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:267, Nrn. 60 bis 62), auf die der Gerichtshof in Rn. 32 seines Urteils Gemeente 's-Hertogenbosch ausdrücklich hingewiesen hat (C-92/13, EU:C:2014:2188).

    18 - Diese Situation erscheint vergleichbar mit der in Rechtssachen, in denen die Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) ergangen sind.

    19 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 34).

    20 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35), das auf das Urteil Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28 bis 33) verweist.

    23 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35, angeführt in Nr. 46 der vorliegenden Schlussanträge).

    26 - Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 36).

    34 - Vgl. entsprechend Urteile Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 28) und Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35).

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 15/13

    EuGH-Vorlage zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei Erwerb eines

    Beabsichtigt der Unternehmer eine (teilweise) Verwendung für eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit , ist er insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. z.B. EuGH-Urteile Securenta vom 13. März 2008 C-437/06, EU:C:2008:166, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 344, Rz 30 und 31; Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie --VNLTO-- vom 12. Februar 2009 C-515/07, EU:C:2009:88, UR 2000, 199, Rz 37; Gemeente 's-Hertogenbosch vom 10. September 2014 C-92/13, EU:C:2014:2188, UR 2014, 852, Rz 36; BFH-Urteile vom 3. März 2011 V R 23/10, BFHE 233, 274, BStBl II 2012, 74, Rz 12 und 16; vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434, Rz 28 und 29).

    Denn diese von ihm als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts i.S. von Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausgeübten hoheitlichen Tätigkeiten als Träger der Straßenbaulast stellen nicht von der Mehrwertsteuer erfasste nichtwirtschaftliche Tätigkeiten dar (vgl. EuGH-Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch, EU:C:2014:2188, UR 2014, 852, Rz 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2017 - C-308/16

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    Was Umbauten von Gebäuden angehe, gebe Art. 12 Abs. 2 (Unterabs. 2) der Richtlinie 2006/112 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Bedeutung von "Erstbezug" im Hinblick auf diese Umsätze festzulegen, wie der Gerichtshof im Urteil Gemeente 's-Hertogenbosch(12) bestätigt habe.

    12 Urteil vom 10. September 2014, Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 36).

    22 Rechtssache C-92/13, EU:C:2014:2188.

    24 Urteil vom 10. September 2014, Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 33).

    25 In Übereinstimmung mit dem Urteil vom 10. September 2014, Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188).

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13

    Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat danach geklärt, dass ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude --einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils-- entfallenden Vorsteuerbeträge nach Maßgabe von § 15 Abs. 1 UStG abziehen kann und dass die nichtunternehmerische Verwendung des Gebäudes als steuerpflichtiger Eigenverbrauch (nunmehr unentgeltliche Wertabgabe) der Umsatzbesteuerung unterliegt (BFH-Urteile vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371; vom 8. Oktober 2008 XI R 58/07, BFHE 223, 487, BStBl II 2009, 394, unter II.1.a aa, Rz 14; vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 598, unter II.3.c, Rz 27; vom 23. September 2009 XI R 18/08, BFHE 227, 226, BStBl II 2010, 313, unter II.1.a, Rz 15; vom 19. Juli 2011 XI R 21/10, BFHE 235, 14, BStBl II 2012, 434, Rz 31; vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 23, jeweils m.w.N.; vgl. zum Zuordnungswahlrecht allgemein auch EuGH-Urteile Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie --VNLTO-- vom 12. Februar 2009 C-515/07, EU:C:2009:88, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2009, 199, Rz 32; Gemeente's Hertogenbosch vom 10. September 2014 C-92/13, EU:C:2014:2188, Mehrwertsteuerrecht 2014, 686, Rz 25; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2015 XI R 15/13, BFHE 250, 276, Deutsches Steuerrecht 2015, 1734, Rz 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie

    2 - Siehe im Hinblick auf den Vorsteuerabzug die Urteile Gemeente Leusden und Holin Groep (C-487/01 und C-7/02, EU:C:2004:263) zur Vermietung von Sportplätzen, Gemeente 's-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188) zur Errichtung eines Bürogebäudes und die noch anhängige Rechtssache Gemeente Woerden (C-267/15) ebenfalls zur Errichtung eines Gebäudes; siehe zudem die Urteile Gemeente Emmen (C-468/93, EU:C:1996:139) zur Steuerbefreiung der Lieferung von Baugrundstücken und Gemeente Vlaardingen (C-299/11, EU:C:2012:698) zur Besteuerung der Zuordnung eines Sportplatzes.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14

    Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG -

    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteil BCR Leasing IFN (C-438/13, EU:C:2014:2093, Rn. 26); vgl. noch weiter gehend Urteile Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie (C-515/07, EU:C:2009:88, Rn. 38) und Gemeente "s-Hertogenbosch (C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 25).
  • EuGH, 28.04.2016 - C-128/14

    Het Oudeland Beheer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie, damit von der Möglichkeit der Gleichstellung mit einer Lieferung gegen Entgelt in einer Weise Gebrauch gemacht werden kann, die im Mehrwertsteuerbereich tatsächlich jede Ungleichheit zwischen den Steuerpflichtigen, die ihre Gegenstände bei einem anderen Steuerpflichtigen erworben haben, und denjenigen, die sie im Rahmen ihres Unternehmens erhalten haben, beseitigt, nicht nur die vollständig von dem betreffenden Unternehmen selbst hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände, sondern auch die von einem Dritten mit von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellten Material hergestellten, gewonnenen, be- oder verarbeiteten Gegenstände umfasst; diese Gleichstellung muss sich auf alle von dem Dritten fertiggestellten oder verbesserten Gegenstände erstrecken können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2012 , Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 27 und 28, und vom 10. September 2014 , Gemeente "s-Hertogenbosch, C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 28).
  • EuGH, 23.04.2015 - C-16/14

    Property Development Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, die in diesem Zusammenhang erforderlichen Feststellungen zu treffen (Urteile Gemeente Vlaardingen, C-299/11, EU:C:2012:698, Rn. 31 bis 33, und Gemeente 's-Hertogenbosch, C-92/13, EU:C:2014:2188, Rn. 35).
  • BFH, 30.07.1965 - III 1/63 U

    Grundsteuerbefreiung von Ländereien, die verpachtet sind und deren Pachteinnahmen

    Der Vorinstanz ist zwar darin zuzustimmen, daß nach der Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts Dienstgrundstücke eines Geistlichen im Sinne des Kommunalabgabengesetzes grundsätzlich die Grundstücke sind, die unmittelbar zum Unterhalt des Stelleninhabers bestimmt sind und über deren Nutzungsart und Erträgnis der Stelleninhaber zu befinden hat (vgl. die Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts VIII C 109/09 vom 5. April 1910, OVGE Bd. 56 S. 178; VIII C 355/12 vom 21. Oktober 1913, OVGE Bd. 65 S. 157; VIII C 92/13 vom 28. November 1913, OVGE Bd. 66 S. 165, und die in diesen Entscheidungen angeführte weitere Rechtsprechung).
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