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   EuG, 31.03.2011 - T-117/08   

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https://dejure.org/2011,9972
EuG, 31.03.2011 - T-117/08 (https://dejure.org/2011,9972)
EuG, Entscheidung vom 31.03.2011 - T-117/08 (https://dejure.org/2011,9972)
EuG, Entscheidung vom 31. März 2011 - T-117/08 (https://dejure.org/2011,9972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Sprachenregelung - Stellenausschreibung für die Einstellung des Generalsekretärs des EWSA - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Information über die Stellenausschreibung - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Art. 12 EG und 290 EG - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Italien / EWSA

    Sprachenregelung - Stellenausschreibung für die Einstellung des Generalsekretärs des EWSA - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Information über die Stellenausschreibung - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Art. 12 EG und 290 EG - ...

  • EU-Kommission PDF

    Italien / EWSA

    Sprachenregelung - Stellenausschreibung für die Einstellung des Generalsekretärs des EWSA - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Information über die Stellenausschreibung - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Art. 12 EG und 290 EG - ...

  • EU-Kommission

    Italien / EWSA

    Sprachenregelung - Stellenausschreibung für die Einstellung des Generalsekretärs des EWSA - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Information über die Stellenausschreibung - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Art. 12 EG und 290 EG - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 12; EG Art. 290
    Sprachenregelung; Nichtigerklärung einer Stellenausschreibung für die Einstellung des Generalsekretärs des EWSA; Veröffentlichung in [nur] drei Amtssprachen; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot; Italienische Republik gegen Europäischer Wirtschafts- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Italien / EWSA

    Sprachenregelung - Stellenausschreibung für die Einstellung des Generalsekretärs des EWSA - Veröffentlichung in drei Amtssprachen - Information über die Stellenausschreibung - Veröffentlichung in allen Amtssprachen - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Art. 12 EG und 290 EG - ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Italien / EWSA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 11. März 2008 - Italien / Kommission und EWSA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Stellenausschreibung Nr. 73/07 für die Stelle eines Generalsekretärs (m/w) im Sekretariat des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. 2007, C 316 A, S. 1), da sie nur in Französisch, Englisch und Deutsch veröffentlicht worden sei

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 02.03.2010 - T-70/05

    Evropaïki Dynamiki / EMSA - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Das Gericht hat nämlich in den Urteilen vom 8. Oktober 2008, Sogelma/EAR (T-411/06, Slg. 2008, II-2771, Randnr. 36), und vom 2. März 2010, Evropaïki Dynamiki/EMSA (T-70/05, Slg. 2010, II-0000, Randnr. 64), unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament ("Les Verts", 294/83, Slg. 1986, 1339), darauf hingewiesen, dass die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft ist und dass durch den Vertrag ein umfassendes Rechtsschutzsystem geschaffen worden ist, in dem dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe übertragen ist.

    Diesem Urteil lässt sich der allgemeine Grundsatz entnehmen, dass jede Handlung einer Einrichtung der Union, wie des EWSA, die gegenüber Dritten Rechtswirkungen entfalten soll, einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen muss (vgl. entsprechend Urteil Evropaïki Dynamiki/EMSA, Randnr. 65).

    In einer Rechtsgemeinschaft kann es nicht hingenommen werden, dass solche Handlungen der richterlichen Kontrolle entzogen sind (vgl. entsprechend Urteil Evropaïki Dynamiki/EMSA, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.03.2005 - C-160/03

    DIE KLAGE SPANIENS GEGEN DIE STELLENAUSSCHREIBUNGEN VON EUROJUST IST UNZULÄSSIG

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Der EWSA trägt vor, seine Handlungen seien keine solchen eines der in Art. 230 Abs. 1 EG genannten Organe, und beruft sich auf das Urteil des Gerichtshofs vom 15. März 2005, Spanien/Eurojust (C-160/03, Slg. 2005, I-2077, Randnrn.

    Dieses Ergebnis wird durch das Urteil Spanien/Eurojust nicht in Frage gestellt, auf das sich der EWSA beruft und mit dem eine auf Art. 230 EG gestützte Klage auf Nichtigerklärung von Stellenausschreibungen zur Einstellung von Bediensteten auf Zeit für unzulässig erklärt wurde, da der Gerichtshof in diesem Urteil festgestellt hat, dass Art. 41 EU nicht vorsieht, dass Art. 230 EG auf die Bestimmungen über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen nach Titel VI des Vertrags über die Europäische Union, denen Eurojust unterliegt, anwendbar ist; die Zuständigkeit des Gerichtshofs in diesem Bereich ist vielmehr in Art. 35 EU festgelegt, der auf Art. 46 Buchst. b EU verweist (Urteil Spanien/Eurojust, Randnr. 38).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-361/01

    Kik / HABM

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Doch können, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die zahlreichen Bezugnahmen im EG-Vertrag auf die Verwendung der Sprachen nicht als Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Gemeinschaftsrechts angesehen werden, der jedem Bürger einen Anspruch darauf gewährte, dass alles, was seine Interessen berühren könnte, unter allen Umständen in seiner Sprache verfasst sein müsste (Urteil des Gerichtshofs vom 9. September 2003, Kik/HABM, C-361/01 P, Slg. 2003, I-8283, Randnr. 82, und Urteil Italien/Kommission, Randnr. 116).
  • EuGH, 04.03.1964 - 15/63

    Claude Lassalle gegen Europäisches Parlament.

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    12 Abs. 1 der BSB lässt es nämlich nicht zu, dass das Organ von den Bewerbern für eine Stelle als Bediensteter auf Zeit die perfekte Beherrschung einer bestimmten Amtssprache verlangt, wenn die Stelle infolge dieser an die Sprachkenntnisse anknüpfenden Voraussetzung den Angehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats vorbehalten wird, ohne dass dies aus Gründen, die mit dem Dienstbetrieb zusammenhängen, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 4. März 1964, Lassalle/Parlament, 15/63, Slg. 1964, 57, 73 und 74, und Urteil Italien/Kommission, Randnr. 129).
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Das Gericht hat nämlich in den Urteilen vom 8. Oktober 2008, Sogelma/EAR (T-411/06, Slg. 2008, II-2771, Randnr. 36), und vom 2. März 2010, Evropaïki Dynamiki/EMSA (T-70/05, Slg. 2010, II-0000, Randnr. 64), unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament ("Les Verts", 294/83, Slg. 1986, 1339), darauf hingewiesen, dass die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft ist und dass durch den Vertrag ein umfassendes Rechtsschutzsystem geschaffen worden ist, in dem dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe übertragen ist.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Drittens gebe es eine Rechtsprechung des Gerichtshofs, die die Einführung einer Vorrangstellung unter den Sprachen verbiete (Urteil des Gerichtshofs vom 2. April 1998, EMU Tabac u. a., C-296/95, Slg. 1998, I-1605, Randnr. 36).
  • EuG, 08.10.2008 - T-411/06

    Sogelma / EAR - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Das Gericht hat nämlich in den Urteilen vom 8. Oktober 2008, Sogelma/EAR (T-411/06, Slg. 2008, II-2771, Randnr. 36), und vom 2. März 2010, Evropaïki Dynamiki/EMSA (T-70/05, Slg. 2010, II-0000, Randnr. 64), unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament ("Les Verts", 294/83, Slg. 1986, 1339), darauf hingewiesen, dass die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft ist und dass durch den Vertrag ein umfassendes Rechtsschutzsystem geschaffen worden ist, in dem dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe übertragen ist.
  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    7 bis 9, Urteil des Gerichts vom 20. November 2008, 1talien/Kommission, T-185/05, Slg. 2008, II-3207, Randnr. 55).
  • EuG, 07.02.2001 - T-118/99

    Beatrice Bonaiti Brighina gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Die Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften sowie die Bewerber für solche Stellen unterstehen nämlich, was die Anwendung der Bestimmungen des Statuts einschließlich jener über die Einstellung bei einem Organ angeht, allein der Zuständigkeit der Gemeinschaften (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts vom 7. Februar 2001, Bonaiti Brighina/Kommission, T-118/99, Slg. ÖD 2001, I-A-25 und II-97, Randnr. 13, und Italien/Kommission, Randnr. 118).
  • EuGH, 19.06.1975 - 79/74

    Küster / Parlament

    Auszug aus EuG, 31.03.2011 - T-117/08
    Solche Handlungen bestimmen aber mit der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu dem betreffenden Dienstposten diejenigen Personen, deren Bewerbung berücksichtigt werden kann, und stellen daher für potenzielle Bewerber, deren Bewerbung durch diese Bedingungen ausgeschlossen wird, beschwerende Maßnahmen dar (Urteile des Gerichtshofs vom 19. Juni 1975, Küster/Parlament, 79/74, Slg. 1975, 725, Randnrn.
  • EuGH, 11.05.1978 - 25/77

    De Roubaix / Kommission

  • EuG, 05.10.2005 - T-203/03

    Rasmussen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-599/15

    Rumänien / Kommission - Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union -

    23 Siehe z. B. Urteil vom 27. März 1980, Sucrimex und Westzucker/Kommission (133/79, EU:C:1980:104, Rn. 16); Beschlüsse vom 17. Mai 1989, 1talien/Kommission (151/88, EU:C:1989:201, Rn. 22), vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission (C-50/90, EU:C:1991:253, Rn. 13), und vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament (C-25/92, EU:C:1993:32, Rn. 15 und 16), sowie Urteil vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission (C-301/03, EU:C:2005:727, Rn. 28); vgl. auch Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT (T-456/07, EU:T:2010:39, Rn. 59 ff.), sowie Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (T-117/08, EU:T:2011:131, Rn. 32).

    26 Siehe z. B. Beschluss vom 17. Mai 1989, 1talien/Kommission (151/88, EU:C:1989:201, Rn. 22 und 23); vgl. auch anschaulich Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (T-117/08, EU:T:2011:131, Rn. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-593/15

    Rechtsmittel - Eigenmittel der Europäischen Union - Finanzielle Haftung der

    Zwar sind auch die Befugnisse des Organs, das eine Handlung vornimmt, ein Kriterium, das bei der Beurteilung der verbindlichen Rechtswirkungen und damit der Anfechtbarkeit der Handlungen der Unionsorgane berücksichtigt werden kann( 23 Siehe z. B. Urteil vom 27. März 1980, Sucrimex und Westzucker/Kommission (133/79, EU:C:1980:104, Rn. 16); Beschlüsse vom 17. Mai 1989, 1talien/Kommission (151/88, EU:C:1989:201, Rn. 22), vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission (, EU:C:1991:253, Rn. 13), und vom 27. Januar 1993, Miethke/Parlament (, EU:C:1993:32, Rn. 15 und 16), sowie Urteil vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission (, EU:C:2005:727, Rn. 28); vgl. auch Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010, Kommission/CdT (, EU:T:2010:39, Rn. 59 ff.), sowie Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (, EU:T:2011:131, Rn. 32).

    Dies ist umso mehr der Fall, als die Prüfung der Befugnisse eines Organs eng mit der Prüfung des Inhalts einer Handlung zusammenhängt( 26 Siehe z. B. Beschluss vom 17. Mai 1989, 1talien/Kommission (151/88, EU:C:1989:201, Rn. 22 und 23); vgl. auch anschaulich Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (, EU:T:2011:131, Rn. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von

    14 - So auch die Urteile des Gerichts vom 3. Februar 2011, 1talien/Kommission (T-205/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 20 f.), und vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (T-117/08, Slg. 2011, II-1463, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-562/12

    Liivimaa Lihaveis - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

    Dieser Grundsatz wurde im Urteil des Gerichts vom 31. März 2011, 1talien/EWSA (T-117/08, Slg. 2011, II-1463, Rn. 32), auf den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss angewandt.
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