Rechtsprechung
EuG, 06.07.2022 - T-664/21 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
YF/ AECP
Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Unbefristeter Vertrag - Kündigung des Vertrags - Unzulängliche fachliche Leistungen - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
YF/ AECP
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
YF/ AECP
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ...
- EuG, 21.06.2023 - T-571/17
UG/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter …
Nach ständiger Rechtsprechung verfügt die Einstellungsbehörde bei der Auflösung des unbefristeten Vertrags eines Bediensteten auf Zeit oder eines Vertragsbediensteten gemäß Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB unter Einhaltung der vertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist über ein weites Ermessen, so dass sich die unionsrichterliche Kontrolle auf die Prüfung der Frage beschränken muss, ob kein offensichtlicher Fehler oder Missbrauch von Befugnissen vorliegt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Februar 1981, de Briey/Kommission, 25/80, EU:C:1981:56, Rn. 7; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Juli 2022, YF/EFCA, T-664/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:425, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Als Erstes ist darauf hinzuweisen, dass die auf Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB gestützte Entscheidung über die Entlassung eines Bediensteten auf Zeit oder eines Vertragsbediensteten, die im Wesentlichen die Folge dem Betroffenen vorgeworfener unzulänglicher fachlicher Leistungen ist, unter Bezugnahme auf eine Gesamtheit präziser und übereinstimmender, gegebenenfalls durch mehrere jährliche Beurteilungen, die unbefriedigende Leistungen erkennen lassen, gestützter Tatsachen gerechtfertigt werden kann, auch wenn diese Tatsachen für sich genommen nicht hinreichend schwerwiegend erscheinen, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juli 2022, YF/EFCA, T-664/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:425, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Auch wenn sich die unbefristeten Arbeitsverträge unter dem Blickwinkel der Beständigkeit des Arbeitsverhältnisses von befristeten Arbeitsverträgen unterscheiden, lässt sich nämlich nicht leugnen, dass die Bediensteten des öffentlichen Dienstes der Union, die auf der Grundlage eines unbefristeten Vertrags eingestellt wurden, nicht über den auf Zeit angelegten Charakter ihrer Beschäftigung und den Umstand, dass diese ihnen keine Beschäftigungsgarantie gewährt, in Unkenntnis sein können (vgl. Urteil vom 6. Juli 2022, YF/EFCA, T-664/21, nicht veröffentlicht, EU:T:2022:425, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).