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   EuGH, 07.05.1997 - C-223/95   

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https://dejure.org/1997,4586
EuGH, 07.05.1997 - C-223/95 (https://dejure.org/1997,4586)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1997 - C-223/95 (https://dejure.org/1997,4586)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - C-223/95 (https://dejure.org/1997,4586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Moksel / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    EG-Vertrag, Artikel 9 Absatz 2; Verordnung Nr. 3665/87 der Kommission, Artikel 8 Absatz 1
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt werden kann - Aus der Gemeinschaft stammende Waren oder eingeführte, in den freien Verkehr überführte Waren - Rinder mit Ursprung in der ehemaligen ...

  • EU-Kommission

    Moksel / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Wolters Kluwer

    Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Schlachterzeugnisse von Rindern ; Anforderungen an die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung; Einhaltung der Regelung über den Transithandel

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 9 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 vom 27.11.1987 Art. 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Erzeugnisse, für die eine Erstattung gewährt werden kann - Aus der Gemeinschaft stammende Waren oder eingeführte, in den freien Verkehr überführte Waren - Rinder mit Ursprung in der ehemaligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg - Auslegung des Artikels 9 EG-Vertrag und des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 der Kommission über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuGHE I 1997, 2379
  • EuZW 1997, 544
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.03.1978 - 104/77

    Öhlschläger / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus EuGH, 07.05.1997 - C-223/95
    20 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof jedoch gemäß Artikel 177 des Vertrages, der die Aufgaben der nationalen Gerichte und des Gerichtshofes klar voneinander trennt, nur befugt, sich auf der Grundlage des vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äussern (vgl. insbesondere Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 104/77, Öhlschläger, Slg. 1978, 791, Randnr. 4).
  • BFH, 19.01.1999 - VII R 24/98

    Innerdeutscher Handel vor der Wiedervereinigung

    Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 1997 Rs. C-223/95 (EuGHE 1997, I-2379 = Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1997, 348) die Vorlagefrage des FG beantwortet.

    16 und 17 seiner Vorabentscheidung Rs. C-223/95 und den überzeugenden Darlegungen der Europäischen Kommission in ihrer Stellungnahme im Verfahren des EuGH bedarf dieser Ausgangspunkt keiner näheren Erörterung mehr.

    Eine rechtliche Grundlage für die von der Klägerin behauptete Handhabung des Ausfuhrerstattungsrechts ist zumindest für vor dem 1. August 1990 in das Gemeinschaftsgebiet verbrachtes Vieh weder erkennbar noch von der Revision aufgezeigt und nach den überzeugenden Darlegungen der Europäischen Kommission in der bereits erwähnten Stellungnahme im Verfahren Rs. C-223/95 sogar für nach diesem Zeitpunkt, jedoch vor dem 3. Oktober 1990 aus der DDR bezogene Rinder zumindest zweifelhaft.

    Er hält die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall, soweit sie sich nicht aus der Vorabentscheidung Rs. C-223/95 zweifelsfrei ergibt, für offenkundig; er ist davon überzeugt, daß für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und für den EuGH die gleiche Gewißheit bestünde.

  • FG Hamburg, 14.01.1998 - IV 45/93

    Statuswechsel von DDR-Ware zu Gemeinschaftsware kraft Rechts bei

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  • EuG, 12.09.2007 - T-25/04

    González y Díez / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen zur Deckung

    Die Anwendung von Rechtsvorschriften auf vor ihrem Inkrafttreten liegende Situationen sei mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit unvereinbar (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1991, Crispoltoni, C-368/89, Slg. 1991, I-3695, Randnr. 17, vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch, C-34/92, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22; Nrn. 40 bis 42 der Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Moksel, C-223/95, Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 1997, Slg. 1997, I-2379, I-2381).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

    Vielmehr hat der EuGH mit Urteil vom 7. Mai 1997 (Rs. C-223/95, Juris Rn.22) ausgeführt, Artikel 10 des Einigungsvertrages habe bewirkt, dass die Gemeinschaftsvorschriften erst mit Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, d. h. ab dem 3. Oktober 1990, und nur mit Wirkung für die Zukunft für das Gebiet der ehemaligen DDR gelten.
  • EuGH, 15.06.2000 - C-348/97

    Kommission / Deutschland

    Artikel 10 des Vertrages vom 31. August 1990 über die Herstellung der Einheit Deutschlands (BGBl. 1990 II S. 889) hatte die Wirkung, daß die Gemeinschaftsvorschriften mit Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, d. h. ab dem 3. Oktober 1990, für das Gebiet der DDR gelten (vgl. Urteil vom 7. Mai 1997 in der Rechtssache C-223/95, Moksel, Slg. 1997, I-2379, Randnr. 22).
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