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   OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04   

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https://dejure.org/2005,7163
OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04 (https://dejure.org/2005,7163)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.01.2005 - 2 W 328/04 (https://dejure.org/2005,7163)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Januar 2005 - 2 W 328/04 (https://dejure.org/2005,7163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Heilbehandlung; Gesundheitszustand des Betroffenen in Bezug auf seine Anlasskrankheit; Prognose für eine Therapie ; Voraussetzungen für eine Hauspflege

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heilbehandlung zur Verhinderung einer Chronifizierung

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1, 2
    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer Chronifizierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 136
  • FamRZ 2005, 834 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).

    Nach Auffassung des Senats überwiegen nach allem gegenwärtig auch unter Berücksichtigung der Dauer der Unterbringung die mit der Entlassung verbundenen Nachteile noch deutlich die Nachteile des Eingriffs in die Freiheit des Betroffenen (vgl. BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9).

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).
  • BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    (Leitsatz des OLG Schleswig, Beschl. v. 6.1.2005, 2 W 328/04, FamRZ 2005, 834) Entsprechendes gilt für den graduellen Verlust sozialer und materieller Lebensgrundlagen.

    Aufgrund der Schwere der Krankheitsfolgen ist eine Heilbehandlung im Rahmen von § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB daher auch gerechtfertigt, "wenn dadurch der Gesundheitszustand des Betroffenen in Bezug auf die Anlasskrankheit (Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis) auf einem im Rahmen der Chronifizierung bestehenden Maß stabil gehalten werden kann und eine weitere Chronifizierung verhindert wird." (OLG Schleswig v. 6.1.2005, 2 W 328/04, FamRZ 2005, 136).

  • OLG Brandenburg, 02.08.2007 - 11 Wx 42/07

    Betreuungsrecht: Voraussetzungen der Einweisung einer betreuten Person zur

    Keinen Bedenken begegnet weiter die Auffassung des Landgerichts, dass die Gefahr der Chronifizierung des Krankheitsbilds grundsätzlich eine Unterbringung rechtfertigen kann (vgl. OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Jedoch genügt im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung durch die medizinische Behandlung und Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert werden kann ( OLG Schleswig , FGPrax 2005, Seiten 136 f.; OLG Schleswig , OLG-Report 2003, Seiten 391 f.; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
  • OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06

    Voraussetzungen der einstweiligen geschlossenen Unterbringung eines Betreuten;

    Im Bereich der Anlasskrankheit, also der psychischen Krankheit, die zur Betreuerbestellung geführt hat, ist gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Unterbringung zur Heilbehandlung des Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FG-Prax 2005, 136 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f.).
  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, müssen die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (OLG-Report Schleswig 2005, 236 = FGPrax 2005, 136).
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Dabei mag im Einzelfall ein begrenzter Therapieerfolg der Art genügen, dass eine weitere Chronifizierung der Erkrankung und eine damit einhergehende Verwahrlosung des Betroffenen durch die regelmäßige medikamentöse Versorgung innerhalb einer geschlossenen Einrichtung verhindert wird (vgl. SchlHOLG FGPrax 2005, 136 (137); SchlHOLG OLGR 2003, 391 (392)).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Insbesondere ist eine Heilbehandlung auch dann im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderlich, wenn sie zwar nicht zu einer Besserung der Erkrankung als solche führen kann, jedoch geeignet ist, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu stabilisieren und ihn vor einer Verschlechterung des Krankheitsbildes zu bewahren ( OLG Hamm FGPrax 2000, 113 [OLG Hamm 06.04.2000 - 15 W 76/00]; OLG Schleswig FGPrax 2005, 136).
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