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   BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94   

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https://dejure.org/1994,3601
BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94 (https://dejure.org/1994,3601)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1994 - 3Z BR 170/94 (https://dejure.org/1994,3601)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1994 - 3Z BR 170/94 (https://dejure.org/1994,3601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69i; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Aufhebung der Betreuung, keine besonderen Verfahrensvorschriften, rechtliches Gehör

Papierfundstellen

  • FGPrax 1995, 52
  • FamRZ 1994, 1602
  • Rpfleger 1995, 336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
    Die hiergegen gerichtete weitere Beschwerde des Betroffenen wies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 14.10.1993 (BayObLGZ 1993, 346) zurück.

    Er kann auch seinen Willen in den bestimmten Aufgabenkreisen des Betreuers nicht frei bestimmen (vgl. BayObLGZ 1993, 346/347 - entschieden zu demselben Betreuungsverfahren).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
    Diese Norm ist auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit - auch wenn der Untersuchungsgrundsatz, wie hier, gilt, - zu beachten (BVerfGE 7, 53, 19, 49/51; 75, 201/215).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
    Dieser Verfahrensfehler des Landgerichts führt hier allerdings zu keinem anderen Ergebnis (vgl. BGHZ 35, 135 /143).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
    Grundsätzlich muß zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vorgang Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, soweit er für die Entscheidung erheblich ist (BVerfGE 49, 325/328).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
    Diese Norm ist auch im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit - auch wenn der Untersuchungsgrundsatz, wie hier, gilt, - zu beachten (BVerfGE 7, 53, 19, 49/51; 75, 201/215).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 397/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das rechtliche Gehör im Adoptionsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
    Dabei steht der Anspruch auf rechtliches Gehör jedem zu, dem gegenüber die gerichtliche Entscheidung materiell-rechtlich wirkt und der deshalb von dem Verfahren rechtlich unmittelbar betroffen wird (BVerfG FamRZ 1994, 687 ).
  • OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05

    Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Sachverständigengutachten

    Für den Umfang der Ermittlungen des Tatsachenrichters gilt dementsprechend § 12 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323; FamRZ 1994, 1602).
  • KG, 27.06.2006 - 1 W 177/06

    Verfahren der Aufhebung einer mit Zustimmung des Betroffenen vorgenommenen

    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 118/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Zurückstellung

    Zur Entscheidung über die Aufhebung der Betreuung ist nicht stets ein neues Gutachten zu erholen (BayObLG FGPrax 1995, 52/53).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04

    Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit

    Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12 FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602; 1998, 323).
  • BayObLG, 09.04.2002 - 3Z BR 65/02

    Erneutes Gutachten bei Aufhebung der Betreuung

    Für das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung gilt § 12 FGG, besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen nicht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602; 1998, 323).
  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Soweit in § 69i Abs. 3 FGG solche enthalten sind, gelten diese nur dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Betreuung tatsächlich auch aufhebt, nicht jedoch, wenn es einem darauf gerichteten Antrag, der als Anregung aufzufassen ist, von Amts wegen tätig zu werden, wie im vorliegenden Fall nicht entspricht (BayObLG, FamRZ 1994, 1602 = Juris, Rdn. 7; FamRZ 1998, 323 = Juris, Rdn. 6).
  • OLG Hamm, 11.01.2001 - 15 W 425/00
    In einem Verfahren, daß durch die Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung der Betreuung abgeschlossen wird, ist das Gericht nicht zur Wiederholung von Verfahrenshandlungen des Betreuerbestellungsverfahrens, sondern nur im Rahmen der allgemeinen Amtsermittlungspflicht ( § 12 FGG ) zu weiteren tatsächlichen Ermittlungen verpflichtet ( BayObLG FGPrax 1995, 52 = FamRZ 1994, 1602).
  • BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97

    Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch

    Insbesondere sind die Regelungen des § 69i Abs. 3 und 6 FGG nicht anzuwenden (BayObLG FamRZ 1994, 1602 ).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 241/96

    Betreuerentlassung und Verfahrenspflegerbestellung

    Deshalb hätte die Stellungnahme der Betreuungsstelle vom 26.2.1996 der Beschwerdeführerin und dem Betroffenen bzw. dessen Verfahrenspfleger zugeleitet werden müssen, weil diese auch Grundlage des landgerichtlichen Beschlusses ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1602 ).
  • BayObLG, 28.09.1995 - 3Z AR 39/95

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht

    Diese Vorschrift gilt lediglich für die Verlängerung einer Betreuung, nicht jedoch auch für die bloße Entscheidung über einen Antrag auf deren Aufhebung (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 52 ).
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