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   BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99   

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https://dejure.org/1999,5740
BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99 (https://dejure.org/1999,5740)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1999 - 3Z BR 19/99 (https://dejure.org/1999,5740)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1999 - 3Z BR 19/99 (https://dejure.org/1999,5740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 39 Abs. 1; UmwG § 2
    Geschäftswertbestimmung bei einem GmbH-Verschmelzungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KostO § 39 Abs. 1; UmwG § 2
    Notarkostenberechnung bei Verschmelzung der Tochtergesellschaft auf Muttergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Ingolstadt - 1 T 1380/98
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1373
  • FGPrax 1999, 158
  • BB 1999, 1377
  • DB 1999, 1311
  • NZG 1999, 894
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 12.03.1975 - BReg. 3 Z 144/74
    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99
    b) Da nach § 18 Abs. 3 KostO Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Geschäftswerts nicht abgezogen werden dürfen, ist bei der Festlegung des Geschäftswerts von den Aktiven der der Verschmelzung zugrunde gelegten Bilanz auszugehen (BayObLGZ 1975, 110/114; BayObLG MittBayNot 1992, 417 und 1997, 252, je mit Rechtsprechungshinweisen; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. Rn.31, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 13.Aufl. Rn. 54, je zu § 39 ; Göttlich/Mümmler KostO 13.Aufl. Stichwort "Verschmelzung" S.1042).

    c) Die Möglichkeit einer Saldierung von Aktiva und Passiva der Schlußbilanz hatte der Notar schon deshalb nicht zu prüfen, weil sie außerhalb des beurkundeten Rechtsverhältnisses im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 1 KostO gelegen hätte (vgl. BayObLGZ 1975, 110/114).

  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91

    Verjährung des Gebührenanspruchs eines Notars

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99
    Der Zusammenhang der beurkundeten Erklärungen mit anderen Geschäften und das Interesse der Beteiligten an der Beurkundung bleiben außer Betracht (BayObLGZ 1992, 72/77).
  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 283/96

    Geschäftswert notariell beurkundeten Verschmelzungsvertrags - Verfassungsmäßiges

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99
    Die einen allgemeinen Grundsatz des Kosten- und Steuerrechts enthaltende Regelung des § 18 Abs. 3 KostO verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (vgl. BayObLG MittBayNot 1997, 252).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 83/92

    Geschäftswert eines Verschmelzungsvertrages

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99
    b) Da nach § 18 Abs. 3 KostO Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Geschäftswerts nicht abgezogen werden dürfen, ist bei der Festlegung des Geschäftswerts von den Aktiven der der Verschmelzung zugrunde gelegten Bilanz auszugehen (BayObLGZ 1975, 110/114; BayObLG MittBayNot 1992, 417 und 1997, 252, je mit Rechtsprechungshinweisen; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. Rn.31, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann KostO 13.Aufl. Rn. 54, je zu § 39 ; Göttlich/Mümmler KostO 13.Aufl. Stichwort "Verschmelzung" S.1042).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2001 - 11 Wx 59/00

    Geschäftswert bei GmbH-Verschmelzungsvertrag - Aktivvermögen des übertragenden

    Der Zusammenhang der beurkundeten Erklärungen mit anderen Geschäften und das Interesse der Beteiligten an der Beurkundung müssen außer Betracht bleiben (BayObLG FGPrax 1999, 158; BayObLG DB 1992, 1923; OLG Düsseldorf ZIP 1998, 1754).

    Er war daher bereits aus diesem Grund nicht verpflichtet zu überprüfen, ob eine Möglichkeit der Bilanzierung existierte, die zu niedrigeren Beurkundungsgebühren geführt hätte (BayObLG FGPrax 1999, 158, 159; Schippel/Vetter, BNotO, 7. Aufl., § 17 Rdnr. 13).

    § 18 Abs. 3 KostO ist daher nach einhelliger Ansicht auch bei der Ermittlung des Geschäftswertes für die Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages anzuwenden (BayObLG a.a.O.; BayObLG FGPrax 1999, 158; OLG Düsseldorf ZIP 1998, 1754; Rohs/Wedewer, KostO, § 39 Rdnr. 31; Korintenberg/Bengel, KostO, 14. Aufl., § 39 Rdnr. 54).

  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.1999 - 4 HKT 6641/98

    Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts bei Sitzverlegung einer GmbH

    BayObLG, Beschluß vom 23.4.1999 - 3Z BR 19/99 - mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG Aus dem Tatbestand: 1. Der beteiligte Notar beurkundete am 23.7.1997 einen Verschmelzungsvertrag zwischen der Firma A-GmbH (Beteiligte) als übernehmender Gesellschaft und der Firma B-GmbH als übertragender Gesellschaft: Die übertragende Gesellschaft überträgt ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung im Wege der Verschmelzung auf die übernehmende Gesellschaft.
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