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   OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08   

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https://dejure.org/2008,6108
OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08 (https://dejure.org/2008,6108)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2008 - 19 Wx 36/08 (https://dejure.org/2008,6108)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 19 Wx 36/08 (https://dejure.org/2008,6108)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Freiheitsbeschränkende Maßnahmen: Genehmigung eines zeitweisen Einsperrens eines Betroffenen wegen Aggressionsdurchbrüchen und Gefährdung Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungsfähigkeit von zeitweisem Einschließen eines Betroffenen in seinem Zimmer bei einer schweren Intelligenzminderung mit rezidivierenden Aggressionsdurchbrüchen aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung; Erheblicher gesundheitlicher Schaden gegen sich selbst ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbstgefährdung, Freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Maßnahmen gegen den Betreuten bei Aggressionen

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 4
    Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen bei Aggressionsdurchbrüchen und Gefährdung Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 223
  • FGPrax 2009, 36
  • FamRZ 2009, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
    Ob die Gefahr einer gravierenden Selbstschädigung ernstlich und konkret gegeben ist, hat das Gericht anhand der bisherigen Ereignisse und des Krankheitsbildes zu prognostizieren; dies ist eine Frage der Tatsachenwürdigung, bei welcher dem Tatrichter ein Ermessen zukommt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1618; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992).
  • OLG Frankfurt, 29.04.1993 - 20 W 156/93

    Unterbringungsähnliche Maßnahmen; Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
    Ob die Gefahr einer gravierenden Selbstschädigung ernstlich und konkret gegeben ist, hat das Gericht anhand der bisherigen Ereignisse und des Krankheitsbildes zu prognostizieren; dies ist eine Frage der Tatsachenwürdigung, bei welcher dem Tatrichter ein Ermessen zukommt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1617, 1618; OLG Frankfurt, FamRZ 1994, 992).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 62/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Organisationsverschulden,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
    Daher liegt ein gesundheitlicher Schaden im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB bei jeder Störung der körperlichen, geistigen oder seelischen Lebensvorgänge vor (Pardey, FamRZ 1995, 713, 715f.; vgl. auch BGHZ 124, 52, 54; Staudinger/Hager, 13. Bearb. (1999), § 823 Rn. B 20ff.; Dodegge/Roth, Betreuungsrecht, Teil G Rn. 21).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03

    Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren wegen vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
    Vor diesem Hintergrund können unterbringungsähnliche Maßnahmen grundsätzlich schon dann nach § 1906 Abs. 4 BGB genehmigt werden, wenn damit einer drohenden Eskalation vorgebeugt wird, die erhebliche gesundheitliche Gefahren für den Betroffenen mit sich bringen kann (Staudinger/Bienwald, 13. Bearb. (2006), § 1906 Rn. 24; BayObLG, BayObLGR 2004, 394, 395).
  • Drs-Bund, 11.05.1989 - BT-Drs 11/4526
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08
    § 1906 Abs. 4 BGB soll nach den gesetzgeberischen Wertungen als eigenständige Regelung bestimmte freiheitsbeschränkende Maßnahmen, die nicht dem engen Unterbringungsbegriff unterfallen, der gerichtlichen Kontrolle unterwerfen (vgl. BT-Drs. 11/4526, S. 82, 149).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Die Vorschrift ist weit gefasst (HK-BUR/Bauer/Braun [Stand: August 2014] § 1906 BGB Rn. 55) und ergänzt sich mit Absatz 1 dahingehend, dass in dem in Absatz 4 genannten räumlichen Bereich - Anstalt, Heim, sonstige Einrichtung - jede gezielte Behinderung des Betroffenen in seinem Wunsch, den bisherigen Aufenthaltsort zu verlassen, genehmigungsbedürftig ist (Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 79; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 640).
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