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   OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98   

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OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98 (https://dejure.org/1999,3808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.10.1999 - 2 UF 133/98 (https://dejure.org/1999,3808)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Oktober 1999 - 2 UF 133/98 (https://dejure.org/1999,3808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich; Ausländische Anwartschaften; Realisierbarkeit; Wertlosikeit; Abänderungsverfahren; Kasachstan

  • Judicialis

    BGB § 1587a; ; BGB § 1578b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a, § 1578b; VAHRG § 10a
    Versorgungsausgleich; ausländische Anwartschaften - Realisierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 677
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 10.12.1998 - 7 UF 3704/98

    Ausländische Versorgungsanrechte beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
    Diese Voraussetzungen sind hier an sich wie auch in dem der Entscheidung des OLG Nürnberg (NJW-RR 1999, 903 f. = FamRZ 1999, 1203 f) zugrundeliegenden Fall (dort für Tadschikistan) erfüllt.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
    Wegen des Verschlechterungsverbots im Beschwerdeverfahren (ständige Rechtsprechung seit BGH FamRZ 1983, 44, 45 ff.) war eine Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu Lasten der Antragstellerin nicht möglich.
  • OLG Köln, 15.04.1986 - 4 UF 182/84

    Einstellung eines Versorgungsausgleichsverfahrens bei fehlender Mitwirkung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich jedenfalls dann nicht durchgeführt werden kann, wenn feststeht, daß der Ehegatte mit den wertniedrigeren Anwartschaften auch ausländische Anwartschaften erworben hat, deren Höhe nicht geklärt werden kann (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
    Eine mündliche Verhandlung war nach Sachlage nicht geboten, nachdem den Parteien rechtliches Gehör gewährt worden war, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten war (BGH FamRZ 1983, 267, 268).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1993 - 8 UF 133/93

    Ausländische Versorgungsanwartschaften; Erwerb während Ehezeit; Inländische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich jedenfalls dann nicht durchgeführt werden kann, wenn feststeht, daß der Ehegatte mit den wertniedrigeren Anwartschaften auch ausländische Anwartschaften erworben hat, deren Höhe nicht geklärt werden kann (OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 903).
  • OLG Oldenburg, 01.04.2003 - 11 UF 8/03

    Verfahren über Versorgungsausgleich; Ungeklärte ausländische Anrechte des

    Einigkeit besteht darin, dass eine Sachentscheidung im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mit bezifferten Ausgleichsbeträgen nur möglich ist, wenn die Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos sind (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678; insoweit zustimmend Kemnade FamRZ 2002, 1495, 1496).

    Eine verbreitete Ansicht verneint die Möglichkeit einer Sachentscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, weil die Voraussetzungen dafür (insbesondere die Feststellung der Höhe der Ausgleichspflicht) nicht gegeben seien (vgl. etwa OLG Köln FamRZ 1986, 689, 690; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678): .

  • OLG Schleswig, 04.08.2010 - 10 UF 153/09

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit ausländischer Versicherungsanwartschaften

    Eine Sachentscheidung käme nur dann in Betracht, wenn die ausländischen Anrechte auch bei Anwendung strenger Maßstäbe aller Voraussicht nach nicht realisierbar und deshalb wertlos wären (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1999, S. 1203 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, S. 677, 678).

    Überwiegend wird die Möglichkeit einer Sachentscheidung zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich verneint, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien (vgl. OLG Köln, FamRZ 1986 S. 689, 690; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000 S. 677, 678).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2001 - 16 UF 238/99

    Versorgungsausgleich: Behandlung ungeklärter Versicherungszeiten

    Eine Korrektur wird dem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG vorbehalten (so wohl OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.12.1998 - 7 UF 3704/98 - FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.1999 - 2 UF 133/98 - FamRZ 2000, 677).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08

    Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch

    Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen.
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2002 - 5 UF 120/02

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei nicht ermittelbaren ausländischen

    Der Versuch, mit Hilfe eines Sachverständigen Rentenauskünfte etwa in K... zu ermitteln, haben sich in der Vergangenheit bereits als nicht durchführbar erwiesen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677, 678).
  • OLG Koblenz, 09.12.2005 - 11 UF 351/05

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei ausländischen Versorgungsanrechten

    Mit der ehemaligen Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten bestehen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts keine über- oder zwischenstaatlichen Regelungen, in Sonderheit auch keine Sozialversicherungsabkommen; ihr Abschluss ist auch für die Zukunft nicht wahrscheinlich (vgl. OLG Nürnberg aaO.; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677 f.; s. auch Maier/Michaelis aaO., S. 144 f.).
  • OLG Hamm, 14.04.2003 - 3 UF 214/01

    Rechtsfolgen der Nichtaufklärbarkeit von Versorgungsanwartschaften

    Andere Entscheidungen führen den Versorgungsausgleich ohne Rücksicht auf die nicht ermittelten Anrechte durch und überlassen eine Korrektur dem Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG, falls die ausländischen Versorgungsansprüche weder gegenwärtig noch in absehbarer Zukunft realisierbar erscheinen (OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677).
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