Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausbildungsunterhalt; Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung; Ausbildungsgang; Realschule; Lehre; Fachoberschule; Fachhochschule
- Judicialis
BGB § 1610 Abs. II
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610 Abs. 2
Ausbildungsunterhalt; Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung; Ausbildungsgang: Realschule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschule - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausbildungsunterhalt - Studienbeginn ausnahmsweise auch noch mit 25 Jahren
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 852 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88
Finanzierung eines Hochschulstudiums
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Die Regelung des § 1610 Abs. 2 BGB verfolgt nur das Ziel, dem Kind eine angemessene Ausbildung zu verschaffen, verlangt aber nicht unter allen Umständen, daß die Eltern diese Ausbildung bezahlt haben (BGH, Urteil vom 07.06.1989, FamRZ 1989, 853).Weiter kann in diesem Zusammenhang nicht unbeachtet bleiben, daß der Beklagte lediglich bis zur Volljährigkeit des Klägers im Oktober 1991 Unterhalt an diesen leistete und - überdies - in der gesamten 3jährigen praktischen Ausbildung des Klägers durch die von diesem bezogene Ausbildungsvergütung finanziell entlastet war (BGH, FamRZ 1989, 853).
- OLG Karlsruhe, 24.06.1993 - 16 UF 41/92
Unterhalt; Finanzierung; Ausbildung; Zweite
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Damit unterscheidet sich der vorliegende von dem Sachverhalt, der der Entscheidung des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1994, 260) zugrunde lag. - BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Danach ist auch bei dem vorliegenden Ausbildungsgang Realschule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschule eine Einheitlichkeit der Ausbildung anzunehmen (BGH, FamRZ 1991, 320 ff.; FamRZ 1995, 416 = NJW 1995, 718).
- BGH, 29.06.1977 - IV ZR 48/76
Finanzierung der Berufsausbildung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Als angemessene Vorbildung zu einem Beruf ist eine Ausbildung zu verstehen, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht, ohne daß es insoweit auf Beruf und gesellschaftliche Stellung der Eltern ankommt, und die sich hinsichtlich ihrer Finanzierung in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält (BGH, FamRZ 1977, 629). - BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89
Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Danach ist auch bei dem vorliegenden Ausbildungsgang Realschule, Lehre, Fachoberschule, Fachhochschule eine Einheitlichkeit der Ausbildung anzunehmen (BGH, FamRZ 1991, 320 ff.; FamRZ 1995, 416 = NJW 1995, 718). - OLG Karlsruhe, 30.10.1997 - 2 UF 10/97
Ausbildungsunterhalt, Verhältnisse wirtschaftliche
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Dies entspricht der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. nur Wendl/Scholz, a. a. O., § 2 Rn. 350) und auch der Auffassung des Senats in ständiger Praxis (vgl. z. B. Urteil vom 30.10.1997, 2 UF 10/97).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 08.11.2000 - 13 WF 650/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bildungsgang; Mittlere Reife; Zweiter Bildungsweg; Ausbildungsunterhalt; Unterhalt
- Judicialis
BGB § 1610 Abs. 2
- rechtsportal.de
BGB § 1610 Abs. 2
Ausbildungsunterhalt - Zahnarzthelferin - Abitur - Studium - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuwied - 16 F 605/00
- OLG Koblenz, 08.11.2000 - 13 WF 650/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 852
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 13 WF 650/00
Hat das Kind eine solche Ausbildung erhalten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Finanzierung einer Zweitausbildung oder nicht notwendigen Weiterbildung (vgl. BGH NJW 1995, 718;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rnr. 322 ff.;… Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2 Rnr. 56 ff. m.w.N.). - BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97
Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre
Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 13 WF 650/00
Gleiches gilt, wenn dem Kind die angemessene Ausbildung versagt worden ist und es sich aus diesem Grund zunächst für einen Beruf entschieden hat, der seiner Begabung und seinen Neigungen nicht entspricht (BGH MDR 2000, 217, 218).
- OLG Frankfurt, 29.01.2002 - 1 WF 228/01
Ausbildungs-Unterhalt, Zielstrebigkeit, Orientierungsphase
Nach § 1610 Abs. 2 BGB haben Eltern ihren Kindern eine angemessene Vorbildung zu einem Beruf zu gewähren, das heißt eine Ausbildung, die den Begabungen und Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten, nicht nur vorübergehenden Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich in den Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern hält (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2001, 852).