Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| Abschnitt 2 - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| Titel 3 - Unterhaltspflicht (§§ 1601 - 1615o) |
| Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1601 - 1615) |
(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).
(2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung.
Rechtsprechung zu § 1610 BGB
867 Entscheidungen zu § 1610 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
- BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06
Familienrecht - Berücksichtigung des Splittingvorteils
- OLG Frankfurt, 10.04.2006 - 1 UF 80/05
Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt für die Zeit eines unbezahlten Praktikums
- OLG Stuttgart, 17.06.1999 - 18 WF 214/99
- BGH, 24.10.1990 - XII ZR 124/89
Finanzierung einer Zweitausbildung
- OLG Koblenz, 04.11.2002 - 13 UF 242/02
Ausbildungsunterhalt gem. § 1610 Abs. 2 BGB trotz erheblicher ...
- OLG München, 07.06.1989 - 12 UF 640/89
- SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
- OLG Köln, 15.11.2000 - 27 WF 203/00
Mindestbedarfssatz bei Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den ...
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Literatur im Internet zu § 1610 BGB
- Die Verletzung ehelicher Pflichten und ihre Folgen
von Wiss. Mit. Anne Sanders, Universität Köln
Forum Familienrecht 1+2/2005, S. 12-19
über www.forum-familienrecht.de - Der BGH und der Elternunterhalt
von Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Göttingen
Forum Familienrecht 1/2003, S. 8-10
über www.forum-familienrecht.de - Privilegierte Volljährige - sperrige Zwitter des Unterhaltsrechts
von VRiOLG Dr. Röse Häußermann
Plädoyer für die Abschaffung des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB
Forum Familienrecht 6/2002, S. 196-202
über www.forum-familienrecht.de - § 1610 BGB - Maß des Unterhalts von Viefhues (Gesetzeskommentar)
jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, Stand: 25.01.2010
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